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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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wu^en wir dm vorgeschlagenen Zusatz nicht beifügen, so würde es ein Exzeß in der Nothwehr sein, wenn der Angegriffne den Drohenden tödtete, denn die Gefahr war nicht vorhanden, das zu ihrer Abwehrung gebrauchte Mittel also außer Verhaltniß, Das kann wohl nicht in der Absicht des Gesetzgebers und der Kammer liegen, denn man kann nicht verlangen, daß der An gegriffene, bevor er sich vertheidigt, untersuchen soll, ob die Pistole wirklich geladen sei oder nicht: Man könnte noch viele ähnliche Beispiele aufführen, und es wird einleuchten, daß ir gend eine Bestimmung der Art, wie ich sie vorgeschlagen habe, beigefügt werden muß. Ob dies aber die von mir beantragten Worte „wirklichen oder scheinbaren "oder die von der Deputa tion vorgeschlagenen „wirklichen oder muthmaßlichen" sind, scheint mir ganz gleich. Ich trete demnach der Deputation voll kommen bei und erkläre mich für letztgedachte Worte. Präsident: Ich hätte also nun die Kammer zu fragen, ob sie diesen Antrag des Hm. Secr. Hartz unterstützt? Dies erfolgt hinlänglich. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir beizufügen, daß dieser Antrag allerdings im Sinne der Deputation ist. Wir hatten bei den Worten: „vorhandene Gefahr" nicht im Sinne das Verhaltniß der Wahrscheinlichkeit der Gefahr, son dern das Verhältniß der Gefahr zu dem Gute, was auf dem Spiele steht. Also, wenn das Leben in Gefahr steht, kann unzweifelhaft auch das Leben genommen werden; wir hatten nur die Absicht dabei, daß das angewendete Mittel nicht ganz außer Verhältniß steht mit dem bedrohten Gut. Königl. Commissair v. Groß: Bei der von der Depu tation vorgeschlagnen Fassung hat die Regierung allerdings die Ansicht gehabt, daß darunter nicht bloß eine wirklich vor handene, sondern auch eine nach den Umständen wahrscheinli che Gefahr verstanden werden müsse. Ziegler und Klipphausen: Ich glaube allerdings, daß es eine wichtige Sache sei, was man hier über die Noth wehr festgesetzt, und es muß namentlich das Prinzip, wornach der Richter zu verfahren hat, genau im Gesetze voraus be stimmt werden. Gewiß ist es, daß die Präsumtion für den, der sich in einem solchen Falle vertheidigt, dafür sein muß, daß er sich auf die Nothwehr beschrankt hat. Man darf daher die Nothwehr nicht an erschwerende Bedingungen knü pfen, und namentlich nicht von dem Grundsätze ausgehn, daß einer für böse gehalten werde, bis er das Gegentheil be wiesen habe, sondern man muß von dem Grundsätze ausgehn: Jeder wird so lange für gut gehalten, als nicht das Gegen theil bewiesen ist. Darnach würde der zu liefernde Beweis, daß er sich habe vertheidigen müssen, um sein Leben zu retten, eine Hauptbasis in diesem Grundsätze haben, und man würde in dieser Hinsicht voraussetzen, es werde Niemand auf den Einfall fommen, Jemanden zu tödten, wenn er nicht selbst in Gefahr gesetzt worden sei. Es ist dies um so wichtiger, weil bei efner gewissen Art von Frevel, welche gegen das Ei- genthum von Privaten und auch gegen Staatseigenthum vor fallen, nämlich bei Holzdiebstählen, häufig der Fall ist, daß die von Obrigkeiten oder Privaten angestellten Beamten in Gefahr kommen, erschlagen zu werden, besonders, wenn 10—12 Menschen in dunkler Nacht Waldungen angreifen, und nun soll der Beamte darauf Acht geben. Es kommt häu fig der Fall vor,, daß solche Menschen mit Mordinstru menten, mit Knitteln versehen sind, und wie soll nun der Beamte, der sieht, er ist umringt, sich schützen? Er muß sich jedenfalls gegen die vertheidigen, die ihn angreifen wollen, und es muß, wenn er auch einen ersticht, von ihm vorausgesetzt werden, daß er Nothwehr verübt und seine Pflicht gethan habe: Es ist eine der wichtigsten Sorgen, diese Art des. Eigenthums, welches nicht allein Privaten, son dern dem Allgemeinen zu gute kommt, auf diese Weise zu si chern, damit das Allgemeine nicht leidet, wenn diese Art von Frevel, die leider häufig an der Tagesordnung sind, und wobei viele Forstbeamten in die Gefahr kommen, ihr Le ben zu wagen, nicht auf das Härteste bestraft wird, und et wa der, welcher in einem solchen Falle einen niedergeschossen hat, einer großen und strengen Untersuchung ausgesetzt wäre, und wobei ,ihm eine Beweisführung aufgelegt würde, die für ihn zu schwierig ist. In dieser Hinsicht glaube ich doch, daß man die Rücksicht nehmen müsse, bei dem, der in den Fall der Nothwehr kommt, die Präsumtion der Nothwehr anzu nehmen, so lange man ihm nicht nachweisen kann, daß sein früheres Leben beschallen gewesen sei. Staatsminister v. Könneritz: Es scheint mir keine Verschiedenheit, die eine Diskussion veranlassen könnte, vorzu liegen. Die Regierung erklärte schon früher ihr Einverständ nis und auch der Zusatz der Worte: „wirklich oder muthmaß-' sich" ist unbedenklich. v. Po fern richtet an Secretair Hartz die Frage, ob er seinen ersten Antrag zurückgenommen habe, weil er nur da durch sich habe abhalten lassen, einen gleichen Antrag zu stellen? Secretair Hartz erwiedert, daß dies zwar geschehen sei, jedoch nicht aus Ueberzeugung eines anderen, sondern, weil er nicht hoffe, damit durchzukommen. v. Po fern nimmt nun den Hartzischen Antrag wieder auf und fährt zur Unterstützung desselben also fort: Der Herr Secretair Hartz hat meinen Antrag bereits mit schlagenden Gründen unterstützt, darum nur noch wenige Worte von mir, und um kurz zu sein, folge hier nur noch ein Beispiel: „Ich denke mir folgenden Fall: es steigt Jemand bei Nacht in ein I Fenster; muthmaßlich, auch scheinbar ist es, daß der ManN, der einsteigt, nicht auf das Leben des im Zimmer Schlafenden Absicht habe, sondern wahrscheinlicher ist es, daß er stehlen will. Der dort allein Schlafende kann aber das nicht wissen; ! er muß befürchten, daß der Andere auf sein Leben Absicht habe, und wenn er nun gegen den Einsteigenden sich nicht bei Zeiten wehrt, nicht schießt, so würde er später keine Hülse haben; denn er schläft vielleicht im Hause allein oder wenigstens in ei nem Flügel des Hauses allein; schießt er ihn aber nieder, was dem allein Liegenden in solcher Lage, wo sein Leben offenbar in größter Gefahr ist, und er nicht erst abwarten kann, was der Einsteigende thun oder unterlassen wird, gewiß nicht
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