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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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2. Wenn hiernächst in dem Decrete vorgeschlagen wird, es solle die Redaction der fraglichen Landtagsnachrichten von einem oder zwei von der Regierung zu bestellenden Redacteurs, im Einverständnisse mit einem von jeder Kammer hierzu ernannten Ständemitgliede, besorgt werden; so glaubt die Deputation auch die Annahme dieser Bestimmung widerrathen zu müssen, weil dieses Geschäft theils sehr viel Zeit erfordern, theils dem Wirkungskreise der Stande wohl zu ferne liegen, theils endlich Demjenigen, der es übernehmen sollte, leicht in ein unangeneh mes Verhältniß zu seinen Mitstanden setzen würde; so, daß also dessen Uebernahme einem Kammermitgliede schwerlich anzusin nen sein, dasselbe auch den eigentlich ständischen Geschäften zu sehr entziehen möchte. Auf der andern Seite scheinen aber auch die Rechte der Kammermitglieder durch die von der Regierung selbst vorgeschlagenen Controle- Maßregeln vollständig gesichert zu sein. Jedoch glaubt die Deputation, 3. so viel den letztem Punct anlange, noch zweierlei Vorschläge thun zu müssen. Es scheine ihr s) zuerst die gestellte Frist für die Einbringung von Erin nerungen gegen dre stenographischen Niederschriften etwas zu kurz zu sein, umsomehr, da sie, wenn die Kammersitzungen Lag für Tag aufeinander folgen, fast ganz mit der Zeit der Sitzung des folgenden Tages zusammenfallen würde, in wel cher es doch nicht rathsam wäre, die Kammermitglieder durch die Einsicht jener Niederschriften den Berathungen zu entziehen. Auf der andern Seite würde wieder, nach der angeführten Be stimmung, alsdann eine große Verzögerung in die Sache kom men, wenn zwischen zwei Sitzungen ein oder wohl gar mehrere Tage inne lägen. Aus diesen Rücksichten schlägt die Deputation vor, eine Abänderung der fraglichen Bestimmung dahin zu be antragen : „daß die Aufnahme über das von den Kammermitgliedern Ge sprochene allemal den ganzen folgenden Tag (wobei jedoch die Sonn - und Feiertage ausfallen würden) zu deren Einsicht be reit liegen solle." Hiernächst vermißte die Deputation d) in dem vorliegenden Decrete eine Bestimmung darüber, wie es gehalten werden solle, wenn die für die Herausgabe der Landtagsnachrichten bestellte Redaction Grund zu haben glaube, eine Berücksichtigung der von Kammermitgliedern gegen die ste nographischen Aufnahmen gestellten Erinnerungen zu verwei gern; und sie glaubte, in den Directorien der Kammern dieje nige Behörde zu erblicken, welche allein geeignet sei, bei derglei chen Irrungen zuvörderst vermittelnd, da nöthig, aber auch in so weit entscheidend einzutreten, daß die Redaction und die Ver öffentlichung in der Maße, wie das Directorium entscheiden würde, vorläufig erfolgen müßte, den Kammermitgliedern aber dabei frei bliebe, wenn sie sich mit der besagten Entscheidung nicht zufrieden stellen sollten, die Sache noch in der Kammer vorzubringen, und auf diese Weise eine Veröffentlichung ihrer Erinnerungen und Ansichten zu bewirken; wie denn Letzteres auch wohl überhaupt den Kammermitgliedern niemals abge- schnitten sein könnte, wenn sie gleich unterlassen haben sollten, ihre etwanigen Erinnerungen in der oben unter») bemerkten Frist geltend zu machen. Im Uebrigen erachtet die Deputation, daß man sich mit dem Inhalte des vorliegenden Decrets, lammt dessen Beilage, insonderheit aber damit einverstanden erklären könne, daß s) die Kammerverhandlungen, zu Erreichung einer Abkür zung der Kammerprotocolle, von Stenographen ausgenommen, b) den letzteren zu dem Ende die geeignetsten Plätze in den Versammlungssälen der Kammern angewiesen, .«) jedem Mitgliede der letztem ein Exemplar des von der Negierung zu besorgenden Landtagsblattes unentgeltlich verab reicht, ä) jedem, der in der Kammer gesprochen hat, die darüber aufgenommene stenographische Niederschrift vor deren Benuz- zung für das Landtagsblatt zur Einsicht und etwanigen Berich tigung eine bestimmte Zeit lang offen gehalten, e) der Inhalt der von den Secretarien der Kammer aufzunehmenden Protokolle über die öffentlichen Sitzungen auf die Anträge, die Beschlüsse und die dabei von dem Regie- rungsbevollmachtigten abgegebenen Erklärungen beschränkt, und k) die Protokolle in einzelne, mit fortlaufenden Nummern bezeichnete, und mit Marginalien versehene Paragraphen einge- theilt werden mögen. Die Anträge nun, welche man, wenn die oben von der De putation ausgesprochenen Ansichten die Beistimmung der Kam mer finden sollten, an die Staatsregierung zu richten hatte, wür den dahin lauten, daß zu 1) die beabsichtigte öffentliche Mittheilung der Lanolagsnach- richten so vollständig eingerichtet werden möchten, als es nur die stenographischen Aufnahmen möglich machen werden: daß zu 2) die ständischen Kammern mit einer Theilnahme an der Re daction sothaner Mittheilungen verschont bleiben, und zu 3) die oben unter s und d vorgeschlagenen Bestimmungen von der Staatsregierung genehmiget werden mögen. Es wurde hierauf die Discussion über den vorgelesenen Bericht sofort eröffnet, und es ergreift Oberhofprediger v. v. Ammon das Wort, wie folgt: Ich bin der verehrten Deputation hochachtungsvoll verbunden für die Offenheit und Klarheit, mit der sie das vorliegende hohe Decret zur Discussion in der Kammer vorbereitet hat. Indes sen muß ich gestehen, daß ich gleich mit der ersten Verschieden heit ihrer Ansicht, so wie sie in dem Berichte gleich auf der ersten Seite ausgesprochen ist,mich nicht vollkommen einverstehen kann. In dem Decrete der hohen Staatsregierung, und zwar Seite 364. wird nämlich bemerkt: „bei der Redaction des Landtags blattes sei weniger darauf zu sehen, daß die Rede und der Vor trag der Kammermitglieder wörtlich und buchstäblich wiederge geben werde, als vielmehr darauf, daß das Landtagsblatt eine möglichst vollständige, treue und mit dem Wesen der Vorträge zusammenstimmende Darstellung enthalte." Dagegen heißt es nun imBerichte der verehrten Deputation: „sie fände einesolche Darstellung keinesweges dem Zwecke entsprechend, und zwar deshalb nicht, weil vorausgesetzt werde, das größere Publicum erwarte eine Darstellung, welche ein durchaus treues, auch in den einzelnen Zügen treues Bild der Kammerverhandlungen liefere." Daraus wird dann die Folgerung abgeleitet, das Publi cum würde im entgegengesetzten Falle dem Landtagsblatte die Glaubwürdigkeit versagen, und sich also auch der Debit des Blattes dadurch vermindern. -Versteht man unter dem Bilde der Kammerverhandlungen, wie das nicht anders sein kann, das Bild der Rede, so folgt daraus, daß die bis in das Kleinste treuen Züge nichts anders ausdrücken und darstellen sollen, wie die einzelnen Worte. Nun scheint mir die verehrte Deputation im vollkommenen Widerspruch zu stehen mit der Erklärung der hohen Staatsregierung. Diese will, es soll in dem Land tagsblatte nicht gesehen werden auf die wörtliche D arstel lung, die verehrte Deputation hingegen entscheidet sich für das
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