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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 35. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1836 ein allerhöchstes Dekret mit, die Landrentenbank betref fend: hierzu zwei Beilagen. (Wird verlesen.) Präsident: Die hohe Staatsregierung hat unsmitge- theilt, welche Maßregeln von ihr in Folge einer beim vori gen Landtage an sie gebrachten Petition genommen worden sind. Eigentlich würde die fernere Berathung dieses Gegen standes der 3. Deputation zuzuweisen sein und diese zu prü fen haben, in wiefern die Anträge der Stände zur Aus führung gelangt sind oder nicht; indessen scheint auch aus dem Inhalt des hohen Dekrets hervorzugehen, daß aus den Staats kassen ekntretenden Falls ein Aufwand gemacht werden könne, und da es sich deshalb zugleich um eine Bewilligung handelt, so könnte die Sache auch der 2. Deputation zu über weisen sein. Insofern sonach allerdings der Gegenstand auch finanzieller Natur ist, so frage ich die Kammer, ob sie gemeint sei, ihn der 2. Deputation zu übergeben? Abg. Roux: Es ist wohl auch ein Gesetzgebungs- und Verfaffungsgegenstand, und es wird sich also fragen, ob er zur l., 2., oder 3. Deputation gehöre. Abg. Eisen stuck: Ich bin allerdings auch dieser Ansicht. Es ist an die 2. Deputation über die Landrentenbank früher Nichts gekommen, es würde also der Gegenstand als Gesetz gebungssache an die 1. Deputation abzugeben sein, und in sofern das Finanzielle mit concurirte, mit Zuziehung der zwei ten. In derselben Maße sind bei dem vorigen Landtage wich tige Verhandlungen auf diesem Wege zur Erledigung gebracht worden. Es hat sich auch nach der bisherigen Erfahrung er wiesen, daß es nichtunvortheilhaftsei, daß, wenn Finanz- und Gesetzgebungsgegenftände mit einander concürriren, beide Deputationen zusammentreten. Ich würde also darauf an tragen , die Sache an die 1. Deputation mit Zuziehung der 2. abzugeben. Abg. v. Thielaur Ich habe mir das Wort erbeten, um der Kammer vorzuschlagen, daß das Dekret an die 3. Depu tation gelange, und zwar aus dem Grunde, weil die meisten Gegenstände an die 1. und 2. Deputationkommen. Beide De putationen haben vollauf zu thun, und die 3. Deputation ist aus Mannern zusammengesetzt, welche wohl zu beurtheilen im Stande sind, was hierbei nothwendig sein könnte. Ich bin daher dafür, daß die Sache an die 3. Deputation abgege ben wird. Viceprasident v. Haase: Ich schließe mich diesem An träge an, da dieser Gegenstand bei dem vorigen Landtage von der 3. Deputation bearbeitet worden ist. Wir haben auch dasselbe bei diesem Landtage beobachtet hinsichtlich der von der Staatsregierung an uns gelangten Mittheilung über die Lan- drslotterie. Es könnte übrigens auch die 3. Depmation, wenn Finanzgegenstände mit in Frage kommen, wie dies ebenfalls früher zuweilen der Fall gewesen, mit der 2. Deputation sich vernehmen. Abg. v. v. Mayer: Ich glaube, es ist das Beste, diesen Gegenstand an die 3. Deputation zu überweisen, und zwar aus folgenden Gründen. Das Dekret enthält die Antwort auf eine ständische Petition vom vorigen Landtage. Es sind darin Anträge von der hohen Staatsregierung gewahrt, und andere verworfen worden. Es handelt sich daher nicht bloß darum, zu prüfen, in wie weit die Bestimmungen, mit welchen die hohe Staatsregierung den Wünschen der Stände entgegenge kommen ist, zweckmäßig sind, sondern auch darum, ob den Wünschen und Anträgen der Stände völlig und allenthalben Genüge geleistet ist, und wo dies geschehen, ob sich die Stände dabei beruhigen wollen oder nicht. — Ich glaube aber auch, daß die Sache darum an die 3. Deputation abzugeben sein dürfte, als von dieser der Antrag ausgegangen ist, und bei ihr ausführliche Akten gehalten worden sind, während diel, und 2. Deputation zum Kheil ohne Kenntniß des Vorherge gangenen sein würde. Denn es ist in der 3. Deputation, de ren Mitglied ich am vorigen Landtage war, damals sehr viel in der Sache gearbeitet worden, was weder in den gedruckten Landtagsakten enthalten, noch in der Kammer zur Sprache gekommen ist. Abg. Nou'x: Ick habe vorhin erwähnt, daß die Frage gestellt werden möchte: ob das Dekret an die 1., 2. oder 3. Deputation abgegeben werden solle. Allerdings bin auch ich der Meinung, daß, wenn der Antrag nicht zu einer beson der» Deputation verwiesen wird, dieses Dekret sich zunächst zur Berathung bei der ersten Deputation eigene. Gleichwohl muß auch ich dem Antrag des Abg. v. Thielau vollständig bei pflichten. Es steht der Kammer jedenfalls frei, eine Sache, welche entweder zu der einen oder andern ordentlichen Depu tation gehört, durch besonder» Beschluß einer dieser Deputa tionen, oder auch einer andern Deputation zuzuweisen, wenn dafür Gründe vorhanden sind. Ich für meinen Theil halte dafür, daß dies hier der Fall sei. Einen hauptsächlichen Grund setze ich darauf, daß die I. Deputation überhaupt im Verhältnis zu den übrigen Deputationen (vielleicht mit Aus nahme der 2.) sehr mit Arbeiten überhäuft ist. Ich will nicht davon sprechen, daß diese Arbeiten nicht gern und willig voll zogen würden. Ich habe nur das vor Augen, daß es kaum möglich sein dürste, der Kammer zu den Zeiten, wo Sessio nen gehalten werden möchten, immer die Vorlagen dazu dar zubieten. Wohl könnte vielleicht der Fall eintreten, daß außer dem Störungen in dem Geschäftsbetriebe verursacht würden. Deshalb erkläre ich mich für den Antrag des Abgeordneten von Lhielau. Abg. v. Leyßer: Ich schließe mich den Ansichten des Abg. v. Thielau an und füge nur noch hinzu, daß ich es wün- schenswerth finden muß, dasjenige auszuführen, wozu die Landtagsordnung die Kammer berechtigt, nämlich zu Be schleunigung des Geschäftsganges, wo es erforderlich und nützlich erscheint, außerordentliche Deputationen zu erwählen. Wei Zusammensetzung der Kammer sind noch viele gesetzkun dige Männer eingetreten, welche vermöge ihrer Kenntnisse besonders geeignet sind, in Allem, was das Gesetzwesen be trifft, für das Wohl des Landes zu wirken. Wenn nun der Fall eintritt , daß die Kammer sich veranlaßt fände, besondere Deputationen zu wählen, so würden, wie ich schon beim letzten Landtage vorgeschlagen habe, noch mehr Mitglie- 2
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