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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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stellt wieder gegeben wird. Gegen die erste Gefahr läßt sich ankäm pfen durch größere Besonnenheit, Selbstbeherrschung und Ruhe, gegen die zweite Gefahr giebt es meines Erachtens kein Mittel. Das Ständemitglied ist den Launen des Zufalls, wo nicht der Willkühr der Redaction Preis gegeben, die bei den besten Absich ten darum verstoßen kann, weil sie sich einer zu großen Kürze be fleißigt. Wir alle stimmen, das bin ich überzeugt, nach unserer Ueberzeugung; wir thun es, weil wir es sollen, weil wir es wol len. Aber keinem unter uns wird es gleichgültig sein, ob seine Ueberzeugung auch den Beifall derer finde, die ihn gewählt, die ihn hieher gesendet haben. Die Erfahrung in Sachsen, so kurz sie auch an sich ist, hat bereits hinlänglich dargethan, daß die Wähler Verstöße gegen jene Ueberzeugung, sei sie nun richtig oder nicht richtig, an den Gewählten durch Entziehung ihres Vertrauens zu rächen wissen. Ich sollte also allerdings glauben, daß es von hohem Werthe sei, die Vorträge eines jeden Mitglie des, seine Anträge, seine Abstimmungen, getreu den Wählern des Abgeordneten wiederzugeben. Es hat der geehrte Redner einige, dem ersten Anschein nach, nicht unerhebliche Gründe ge gen das Deputationsgutachten geltend gemacht. Er hat zuvör derst, entsinne ich mich recht, darauf hingewiesen, daß es rein unmöglich, selbst dem Stenographen unmöglich sei, die Ver handlungen in der Kammer Wort für Wort wiederzugeben. In dieser Beziehung erlaube ich mir zur Rechtfertigung des De putationsgutachtens, mich auf den Vorgang in der II. Kammer bei dem letzten Landtage beziehen zu dürfen. Wohl war die I. Kammer zurückgesetzt gegen die ll.; denn von den Verhand lungen in der I. Kammer wurden bloß einzelne Auszüge mitge- theilt; aber die Verhandlungen der II. Kammer, denen ich oft selbst beiwohnte, fand ich durch den damals anwesenden Steno graphen so vollständig wiedergegeben, daß ich vollkommen zu frieden sein würde, wenn meine Aeußerungen auf diesem Land tage eben so treu dem Publicum wiedergegeben würden. Es ist ferner gesagt worden, es sei nicht zu erwarten und nicht zu wün schen, daß die Verhandlungen nicht grade so, wie sie stattgefun den, der Oeffentlichkeit übergeben würden. Nun ich beziehe mich auf den Eingang meiner Bemerkungen; allerdings läuft oft ein übereiltes Wort über die Lippen, und ich gestehe, daß es mir selbst ost so geht. Aber eben so frei muß ich gestehen, daß es mich zwar betrüben würde, eine solche Aeußerung in den Mittheilun gen wieder zu finden, daß es mich aber noch weit mehr schmer zen würde, wenn diese Aeußerungen, die ich mir erlaubt habe, nicht so wiedergegeben würden, wie ich sie ausgesprochen habe, wenn die Redaction auch in der bestgemeinten Absicht den ge brauchten starken Ausdruck gemildert hätte; denn ich gestehe, ich huldige der treuen Wiedergabe der Wahrheit auf das Entschie denste. Es ist noch erwähnt worden, die Deputation wäre selbst nicht dieser Ansicht gewesen, sie habe dafür gestimmt, daß die stenographischen Niederschriften zuvörderst ausgelegt werden möchten, damit die Mitglieder der Kammer davon Einsicht neh men könnten. Dem liegt aber meines Dafürhaltens nicht die Absicht zu Grunde: ein Kammermitglied würde dies dazu be nutzen, um das, was es gesprochen, zu verbessern, oder es viel leicht in einer gefälligeren Form dem Publicum hinzugeben. Nein, ich glaube, die Absicht kann nur die sein, um zu prüfen, ob vielleicht der Stenograph den einen oder anderen Theil der Rede überhört habe; oder wenn er vielleicht durch Versetzung eines kleinen Wortes, das aber von Bedeutung ist, nicht den Sinn des Redners wieder gegeben, oder wohl gar denselben ent stellt hat. Dann ist es Zeit zu ändern, aber an eine Ausschmü ckung der Rede wird Niemand denken. Das Publicum, wurde bemerkt, nehme weniger Interesse an der ausführlichen Mitthei lung der Kammerverhandlungen. Nun, auch in dieser Hinsicht sollte ich meinen, gäbe die Erfahrung des vorigen Landtags ein Anhalten. Ich entsinne mich mehrerer Blätter, die nur Auszüge aus unsern Verhandlungen gegeben haben, ich entsinne mich aber auch, daß sie gerade deshalb nicht Beifall fanden, und daß die Mittheilungen der II. Kammer mit großem Interesse gelesen wurden, weil sie, wie die Deputation sich ausdrückt, ein ganz treues, auch bis in einzelne Züge gehendes Bild gaben- Das sind die Gründe, meine Herrn, aus denen ich dem Deputationsgutachten aus voller Ueberzeugung beigetreten bin, Gründe, aus denen ich mich veranlaßt finde, die Annahme des selben auf das Nachdrücklichste zu empfehlen. v. Großmann: Was den so eben ausgedrückten Wunsch des Hrn. v. Carlowitz betrifft, so ist derselbe ganz der meinige und ich kann nur dem Deputationsgutachten vollständig beitre ten. Meine Gründe sind folgende: Erstens würde nothwendig das Urtheil über das, was wesentlich und nicht wesentlich ist, einen Richter voraussetzen, und ich frage: wer soll dieser sein? Sollen das die Stenographen, sollen das die Redactoren sein, welche die Landtagsnachrichten dem Publicum mittheilen? Oder soll das die Staatsregierung sein, soll es die Kammer sein ? Kurz, einen Richter müssen wir dann haben, so gewiß wie jeder, der sich einer festen Glaubensformel anschließt, in welcher manches Unwesentliche und Wandelbare sich findet, wenn er behauptet, es müsse alles so bleiben, wie es gewesen ist, einen Richter haben muß. Ich fürchte, es würde das im vorliegenden Falle zu einer Art von politischem Papismus führen, den wir doch alle durchaus nicht wünschen können, jedenfalls zu einer Beschränkung der Oeffentlichkeit, wo sich kein Maaß noch Ziel mehr absehen ließe. Ein zweiter Grund, warum ich mich dem Deputationsgutachten anschließe, ist das Interesse der Oeffentlichkeit. Wenn man nur das Wesentliche geben will, so verschwindet aus den Mittheilun gen der Kammerverhandlungen schlechterdings alle Individuali tät. Allerdings kommt es nun nicht auf das Individuum an, was einen Grund oder eine Ansicht aufstellt, sondern aus die Gründe, welche es für seine Ansicht ansührt und auf die Ansicht selbst. Am Ende muß die Sache entscheiden, nicht die Person. Allein ich frage Sie, meine Herren, was giebt denn eigentlich einer Stän deversammlung das Interesse? Es ist das Ethische, der Aus druck der innern Gesinnung in Worten, sei es innere Gesinnung eines Individuums oder eines Standes oder irgend eines Beam ten, oder wer es auch sei. Dieses Ethische, worin der Haupt grund des Interesses liegt, welches das Volk an den Kammer verhandlungen nimmt, das würde auf diese Weise ganz ausge- wischt, es würde dem Publicum also gerade das nur gegeben, was ungefähr im nahen Verhältnisse steht mit den Rationen ei-
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