Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 36. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Referent Prinz Johann: Ich glaube, diese Bestimmung ist unserm Entwürfe durchaus fremd. Es enthalt derselbe nicht nur keine Schärfung der Todesstrafe überhaupt, sondern auch keine Schärfung in Bezug auf die Nachkommen. Die Zeiten des KanzlerKrell sind, Gott sei Dank! längst verschwun den, und wir können hoffen, daß dieselben nicht wiederkehren werden. Ja, ich gehe in meinen Hoffnungen noch weiter; ich hoffe, daß auch in dieser Beziehung in vielen Fällen das Be gnadigungsrecht eintreten werde. Won Bestrafung der unschul digen Nachkommen ist aber weder hier noch irgendwo im Ge setzentwürfe die Rede. Präsident: Ich muß mir doch zu bemerken erlauben, daß meine Frage auf die Annahme der 79. tz. bereits gestellt n?ar. Ich hatte zuvor mich deutlich ausgesprochen: wenn Niemand über dieselbe spricht. Hierauf hat sich Niemand erhoben, und so war die Abstimmung erfolgt. Ueber diese Paragraphe kann daher nicht mehr gesprochen werden. Wenn der verehrte Sprecher irgend an einem andern Orte einen An trag dieser Art noch für nöthig hält, so habe ich diesen zu er warten und muß nur bitten, denselben in deutlicher Redaktion vorzulegen. Daß ein solcher Zusatz hier nöthig sei, glaube ich zwar nicht; denn, so wie auch der hochgestellte Herr Referent erwähnt, ist im ganzen Gesetzbuche Nichts zu finden, was zu einer solchen Besorgniß Anlaß geben könnte. Freih. v. Biedermann: Nicht um über die tz. 79. zu sprechen, wollte ich mir das Wort erbitten sie ist bereits ange nommen, sondern um meine Abstimmung zu rechtfertigen. Da ich für dieParagraphe gestimmt habe, könnte man glauben, daß ich meine Ansicht hinsichtlich der Todesstrafe geändert hätte. Dies ist keineswegs der Fall. Da solche aber nach dem Be schlüsse der hohen Kammer einmal stattsinden soll, so glaube ich, daß uns jetzt Fälle vorliegen, wo sie vorzüglicher Weise angewendet werden müsse. Ziegler und Klipphausen: Ich bin weit entfernt, zu besorgen, daß Fälle der Art stattsinden werden. Bei einem Wolke, wie das Sächsische, das den Regenten und die Verfas sung liebt, wird eine solche Ausgeburt nicht vorkommen. Allein eben deshalb, weil hier ein Gesetzbuch verfaßt werden soll, auf das ganz Deutschland seine Aufmerksamkeit richtet, habe ich dies in Anregung zu bringen für nöthig gehalten. Uebrigens werde ich bei anderer Gelegenheit nicht ermangeln, diese Ansicht dem Präsidium in einem Amendement vorzulegen. Referent Prinz Johann tragt hierauf den 80. Artikel vor: („Den Angriffen auf die Selbstständigkeit und Verfassung des Staates sind Angriffe auf die Selbstständigkeit und Verfas sung des Deutschen Bundes gleich zu achten"), und bemerkt, daß zu dieser Paragraphe ein Amendement des Bürgermeister Wehner eingegangen fti, welches dahin gehe, die auf der 68. Seite des Deputations-Berichts der II. Kammer enthaltene Fassung aufzunehmen, welche lautet: „Angriffe auf die Selbst ständigkeit undVerfassung des Deutschen Bundes sind dem Hoch verrats gleich zu achten." Dabei wünscht jedoch Bürgermeister Wehner noch dem Anfangsworte „Angriffe" das Wort „Ge ¬ waltsame "vorzusetzen, und nach den Worten „Selbstständig keit und" das Wort „wesentliche" einzuschalten. — Bürgermeister Wehner: Mich hat hauptsächlich das be wogen, meinen Antrag zu stellen, weil mir es schien, daß die Fassung der II. Kammer, welcher auch überdem der Regkerungs- commissair beigetreten, mehr zusammengefaßt ist. Es handelt sich nämlich darum, (wie auch im Gutachten -er Deputation -er II. Kammer gesagt worden rst): daß man überhaupt dieBestim- mungen so eng wie möglich zusammenfasse, damit nicht Miß verständnisse entstehen, wodurch Verbrechen, die nicht Hoch- verrath sind, als Hochverrath betrachtet und bestraft werden. Es ist hier auch ins Auge zu fassen, daß von der höchsten Strafe, nämlich der Todesstrafe, die Rede ist. Mir schien die Fassung der II. Kammer angemessener zu sein, als die im Gesetzentwürfe aufgenommene. Indirekt scheint selbst die Deputation der I. Kammer damit einverstanden zu sein; wenn nämlich von An griffen die Rede ist, so sollen darunter bloß gewaltsame ver standenwerden, außerdem aber allemal bloß auf die wesent- licherz Bestandtheile der Verfassung, aber nicht auf die M- wesentlichen Bezug zu nehmen sein, und zu letzteren rechne ich die Bundesbeschlüsse. Eben darum aber, weil es wünschens- werth ist, daß bei einer so wichtigen Paragraphe auch alle mög liche Mißverständnisse vermieden werden möchten, glaube ich, daß der von mir beantragte Zusatz nöthig sei, und die Annahme desselben der hohen Kammer anempfehlen zu dürfen. Staatsminister v. Könneritz: Mit dem Anträge der De putation der II. Kammer ist die Staatsregierung einverstanden. Ueber den zweiten Antrag behalte ich mir nachher einige Worte vor. Referent Prinz Johann: Dar» dürften die Anträge zu spalten sein. Der Präsident stellt hierauf die Frage: Ob dieKam- mer den Antrag auf die Annahme der 80. §. nach dem Gutachten der Deputation der II. Kammer unterstütze? Wird reichlich unterstützt. Auf die zweite Frage des Präsidenten: Ob die Kammer die vom Bürgermeister Wehner angetragenen zwei Veränderungen ebenfalls unterstützt? geschieht dies auch hin reichend. Referent Prinz Johann: Ich habe mich für beide An träge nicht erhoben und muß in Betreff des ersten Antrags erinnern, daß es ziemlich gleichgültig ist; nur scheint die Fas sung in dem Gesetzentwurf richtiger, da sie auch keine weitere und engere Ausdehnung der Paragraphe in Vergleich zu Art. 79. enthalt, denn in der Paragraphe heißt es: „den Angriffen auf die Selbstständigkeit und Verfassung des Staats sind An griffe auf die Selbstständigkeit und Verfassung des Deutschen Bundes gleich zu achten." Also: wo ein Angriff auf die Selbstständigkeit oder eine gewaltsame Veränderung der Staats verfassung den Hochverrath gegen den inländischen Staat be gründet, wird auch der Hochverrath gegen den Deutschen Bund begründet. Es folgt daraus, daß wesentliche Veränderungen an der Verfassung des Bundes hier vorausgesetzt werden, wie in der 79. tz. ausgesprochen wird; deswegen muß ich mich gegen den 2. Antrag erklären. Ebenso ist es mit der Einschaltung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder