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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilrrttgerr über die Verhandlungen des -Landtags. Dresden, am 9. Zanuar. 1837. Zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 3. Januar 1837. (Beschluß.) Fortfehung der besonder« Berathung über den Entwurf eines Criminalgesetzbuchs (H. Lheil. I. Kapitel: Vom Hochverrats, Staatsverrathe und andern die Sicherheit des Staats ge fährdenden Handlungen. Art. 79 —94.) Secr. v. Zed twitz: Die Staatsregierung hat sich damit einverstanden erklärt, daß die Paragraphe so gefaßt werde, wie es von der Deputation der II. Kammer vorgeschlagen wor den ist, und auch hier hat sich der Königl. Herr Commissair dessen wieder erklärt. Es kann daher auch uns gleich sein, wenn die Fassung der Paragraphe so erfolgt, wie sie von der Deputation der II. Kammer vorgeschlagen worden ist. Allein gegen den Antrag' des Herrn Bürgermeister Wehner, der zwei wesentliche Veränderungen in dieser Fassung enthält, nämlich vor dem Worte: Angriff das Wort: „gewaltsam," und vor dem Worte: Verfassung das Wort: „wesentlich" einzu schalten , müßte ich mich unbedingt erklären. Einmal ist dies an sich schon überflüssig; denn was unter den Angriffen auf die Selbstständigkeit und die Verfassung der Staaten gemeint wird, ist in der 79. Paragraphe deutlich ausgedrückt. Dem in diesem Artikel bezeichneten Verbrechen sollen die hier im Art. 80. benannten Verbrechen gleich geachtet werden. Es kann also Niemand hierüber in Zweifel sein, denn es ist Bezug in der 80. Paragraphe genommen auf die 79. Paragraphe. Was dort alsHochverrath bezeichnet ist, das wird hiernach demHoch- verrath'e gleichzuachten sein, wenn es gegen einen andern Deut schen Bundesstaat vorgenommen wird. Würde übrigens das Wort: „wesentlich" eingeschoben, so würde man dann ferner zu fragen Ursache haben, was sonst noch unter Hochverrath zu verstehen sei? Es kann ja Nichts Anderes darunter verstan den werden, als eben solche Angriffe gegen die Grundbestim mungen des Staats; also auch hier Nichts Anderes, als An griffe gegen die Grundbestimmungen des deutschen Bundes. Nur das ist Hochverrath — xeräuellio. . Bürgermeister Ritterstädt: Für den 1. Antrag des Herrn Bürgermeister Wehner, namentlich was bei der §. 80. von der Deputation der II. Kammer vorgeschlagen worden ist, würde ich mich erklären und zwar aus einem doppelten Grun de: einmal scheint die Fassung der Paragraphe angemessener, weil von den berühmtesten Lehrern in Bezug auf Hochverrath diese Auslegung festgehalten worden ist, zweitens, weil von der Staatsregierung das Einverständniß mit der Fassung erklärt worden ist. , Was dagegen den 2. Antrag des Herrn Bürger meister Wehner anlangt, so muß ich mich gegen diesen erklä ren. Fürs erste lehrt uns die Erfahrung von der Deputation der II. Kammer, daß es dieser Zusätze nicht bedürfe. Sie sind von der Deputation der II. Kammer bei der §. 79. für nöthig erachtet worden; man hat sie aber wieder aufgegeben nach der von dem Königl. Commissair gegebenen Erklärung, daß man nur Angriffe auf die wesentlichen Puncte der Verfas sung darunter begreift. Fürs zweite ist es nothwendig, diese Zusätze nicht anzunehmen, weil es wünschenswerth sein muß, eine vollkommene Gleichstellung der §§. 79. und 80. zu bewir ken. Wollte man nun in die §. 80. den Zusatz hineinbringen, welcher in der tz. 79. nicht zu finden, so möchte der Jrrthum entstehen, daß die §. 79. anders zu verstehen sei wie die §. 80., da nur ein Unterschied stattsindet, daß in der §. 79. die Un- terthanen Sachsens nicht wie in der §. 80. in einer Beziehung zu den übrigen Fürsten des Deutschen Bundes stehen. Es sind zwar diese Handlungen einander gleichzustellen, und darum finde ich es angemessen, daß durch die §. 80. auf die §. 79. hingewiesen werde. Staatsmim'ster v. Könneritz: Da bereits von mehrern geehrten Sprechern sehr richtig hervorgehoben worden ist, warum auf den Antrag des Herrn Bürgermeister Wehner nicht cingegangen werden kann, so kann ich auf eine weitere Auseinandersetzung Verzicht leisten. Nur so viel bemerke ich noch, daß es nicht angemessen sein möchte, andere Worte zu gebrauchen, als der Bundesbeschluß enthalt. Referent Prinz Johann: Aus diesem Grunde erkläre ich mich immer nur für den Gesetzentwurf, weil er mir präzis erscheint und bestimmter auf die §. 79. hinweist, und somit gilt von den Angriffen gegen den Deutschen Bund ganz dasselbe, was von den Angriffen gegen den inländischen Staat ausge sprochen worden ist. In diesem Bezug wäre mir die Fassung des Gesetzentwurfs lieber; indessen ein wesentliches Bedenken kann ich nicht aufstellen, da die Erklärung vorliegt. Ich werde immer für den Gesetzentwurf stimmen. Da Niemand weiter spricht, so stellt der Präsident die Frage: Nimmt die Kammer nach dem Anträge des Herrn Bürgermeister Wehner die Fassung an, wie sie die Deputa tion der II. Kammer nach ihrem Gutachten (s. Nr. 36. S. 467. d.Bl.) gegeben hat? Wird mit 25 gegen 6 Stimmen bejaht. Dagegen wird die 2. Frage: Ob nach dem Anträge des Herrn Bürgermeister Wehner die bemerkten zwei Worte in die Fas sung hineingesetzt werden sollen? mit 27 gegen 4 Stimmen verneint. Und somit war nun über die Paragraphe selbst abgestimmt worden.
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