Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nes Urthelspruchs. Das Volk kann aber nicht auf unsere Tri bünen kommen, um selbst Augen - und Ohrenzeuge unserer Ver handlungen zu sein. Die Mehrzahl muß sich auf die Landtags blätter verlassen. Ich bin also überzeugt, das Interesse der Oeffentlichkeit würde im vorliegenden Falle leiden, die Lheil- nahme an den Verhandlungen der Kammern, so wie das Urtheil über dieselben würden verloren gehn. Ein dritter Grund, wel cher mich zu meiner Ansicht bestimmt, liegt in dem, was Hr. v. Carlowitz bemerkt hat, im Interesse der Wähler.. Das Wahl- princip scheint gefährdet zu sein, wenn die Committenten nicht erfahren, wie ihre Erwählten sich geäußert haben, denn sie haben in ihren Aeußerungen das Kriterium der Tüchtigkeit der selben. Haben sie gar nichts geäußert,' sy bekommen sie keine Stimme wieder, wie die Fälle in l'srmmis vorhanden sind; haben sie sich unwürdig geäußert, so hat es dieselbe. Wirkung, und wir brauchen nicht lange nachzuforschen über die Motiven, welche den einzelnen Wahlen zu Grunde liegen.., Aber das kann jeder mit Recht verlangen, daß der Wahlmann erfahre, wie sein Erwählter sich geäußert hat. Ein vierter Grund ist der: Einem Deputaten selbst kann natürlich an der beweglichen Stimme der öffentlichen Mittheilüng in vieler Hinsicht wenig liegen; allein ganz gleichgültig kann sie dem nie sein, der es mit seiner Stel lung, deren Bedeutung und Wichtigkeit nicht wohl meint. Es muß ihm ein Mittel zur Hand liegen, welches seine Ansichten berichtiget, und ihn zweifelhaft macht, wenn er auf falschem Wege ist; es muß auch ein Mittel geben, welches ihn bekräfti get, wenn er auf rechtem Wege sich befindet. Das einzige Mit tel ist unbeschränkte Oeffentlichkeit unserer Verhandlungen. Es würde auch ein Sporn sowohl als ein Lohn der Thätigkeit der Deputaten wegfallen, wenn die Beschränkung, gegen welche das Deputationsgutachten sich erhebt, statt finden soll. Dazu kommt, diese Mittheilung von Auszügen ist gegen alle Analo gie konstitutioneller Staaten, England giebt seine Verhandlun gen sorgfältig genau, Frankreich thut es auf gleiche Weise; nun will ich mich nicht auf Frankreich beziehen, auch nicht auf Nord amerika. England aber steht erstarkt und blüht und gilt, aber die Oeffentlichkeit hat dazu nicht nur wesentlich bekgetragen, son dern ich glaube, sie ist eine der edelsten Quellen des Gedeihens der englischen Verfassung. Man hat zwar in neuerer Zeit aller dings angefangen, das Interesse des Publikums mit Auszügen aus ständischen Verhandlungen zu befriedigen, namentlich ist das in Weimar geschehen; aber man muß wohl bedenken, daß in diesem Lande der Antrag auf Oeffentlichkeit nicht durchgegan gen ist, daß also jene bloß, auszugsweise Mittheilung der stän dischen Verhandlungen, eb^n mit. der.Verwerfung des Antrags auf Oeffentlichkeit auf das Innigste zusammenhängt. Nun ist allerdings.nicht zu verkennen, daß die Zeichen der Zeit auf eine große Neaction deuten, die hie und da sich blicken läßt. Unser Sachsen allein kann ihr freilich keinen Widerstand leisten; es ist zu klein, zu unbedeutend und zu ohnmächtig, um dem Strome der Gewalt zu widerstehen.. Allein wenn treuer Glaube und fürstliches Wort die tiefste und heiligste Empfindung der Völker' in Anspruch nehmen, wenn das Recht irgend noch eine feste Haltung hat, so glaube ich, mufijeder Sachse.von seiner Regie ¬ rung und seinem König erwarten, daß man jener Neaction nm nothgedrungen, nur im Falle des Zwanges und der Unmöglich keit des Widerstandes sich fügen werde. Ich könnte noch Man ches gegen die einzelnen Gründe meines sehr verehrten Nachbars (v. v- Ammon) Vorbringen, wenn ich die hohe Kammer länger mit Aeußerungen meiner individuellen Ansicht behelligen wollte- Nur Eines erlaube ich mir noch zu bemerken: die Behauptung der Unmöglichkeiteiner treuenWiedergabedergesprochenenWorte scheint mir eine Aeußerung der Hyperkritik zu sein, welcher der geehrte Sprecher gewiß nicht huldigen wird. Wäre es unmög lich, gesprochene Worte treu wieder zu geben, so würde ja nicht bloß alle Landtagsliteratur, sondern auch alle Literatur, die sich auf mündliche Verhandlungen überhaupt bezieht, folglich alle Protokolle in den Gerichten, unsicher werden, und ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Also dieser Grund beweist zu viel, daher beweist, er meines Erachtens nicht das, was er beweisen soll. Aus diesen Gründen stimme ich unbedingt für das De putationsgutachten. Secr. Hartz: Ich glaube und hoffe, daß sich die Ver schiedenheit der Ansichten, die sich bereits ausgesprochen hat, sehr leicht erledigen wird, wenn wir über den Begriff einig sind, was darunter verstanden wird: eine Mittheilung d er Verhandlung, bis in die allerkleinsten Züge. Wie wir schon von dem Hrn. v. Carlowitz gehört haben, so geht die Ansicht der 1. Deputation dahin, die Verhandlungen der Kammer ungefähr in eben derselben Maße wiedergegeben zu sehn, wie die Verhandlungen der II. Kammer bei der vori gen Ständeversammlung in der Beilage zur Leipziger Zeitung veröffentlicht wurden. Nun halte ich das, genau genommen, nicht für eine treue Mittheilung bis in die kleinsten Züge. Eine solche Mittheilung findet in Baiern statt, wo jedes Wort, i was in derKammer gesprochen, ohne Ausnahme niedergeschrie- i ben und wiedergegeben wird. Es sind aber auch diese Pro- tscolle über die baierschen Sitzungen sehr weitläustig, gewöhn- I lieh 60, 80, 100, auch wohl 120 Seiten stark. Daß wir ! eine solche Mittheilung unserer Verhandlungen wünschen, glaube ich kaum, weil auf der einen Seite Wiederholungen sich nicht vermeiden lassen, und auf der andern Seite das Pu blikum eine solche treue und ausführliche Mittheilung wohl kaum wünschen würde, weil Niemand die dazu nöthige Zeit darauf verwenden könnte, denn er müßte, wenn jede Kammer täglich 3—-Mündige Sitzungen hat, 6—8 Stunden darauf verwenden, um den Mittheilungen über die Verhandlungen vollständig folgen zu können. Das kann und wird Niemand. Wenn also die Meinung der verehrten Deputation dahin ge gangen wäre, eine Mittheilüng in der Maße zu wünschen, wie bei den Baierschen Kammerverhandlungen, so würde ich außer Stande sein, mich dem anzuschließen z gehtaberdie Meinung der Deput. dahin, unsere Verhandlungen so mitgetheilt zu sehn, wie solches bei der II. Kammer beim vorigen Landtage der Fall war, so würde dieß die Zustimmung, wenn auch nicht aller Mitglieder der Kammer , doch der großen Mehrzahl finden. Es scheint dies auch die Ansicht der hohen Staatsregkerung ge wesen zu sein, wie. dies die ersten Nummern der bereits aus-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder