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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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muß man zu viel hohem Strafen schreiten,, während das Gesetz buch imVerhaltniß zu andern Gesetzbüchern sehr gelinde Stra fen vorgeschlagen hat. In Würtemberg wird die hochverräte rische Aufreizung ohne Absicht von 4Wochen bis 2JahrenKreis- gefängniß, bei den andern von 6 Monat bis 6 Jahr Arbeitshaus belegt, und es kann nach demselben Artikel, wenn die Handlung weiter gediehen ist, bis zu 10 Jahr Zuchthaus erkannt werden. Nun vergleiche man die hier vorgeschlagene Bestimmung, so wird man finden, daß das meäwm gewiß viel gelinder ist, ge schweige das maxillmm. Bürgermeister Gottfchaldr Nur eine kurze Bemerkung erlaube ich mir -uf eine Aeußerung, die wohl nur aus Jrrthum erfolgt ist. Es wurde die Vaterstadt vom Bürgermeister Weh ner erwähnt; so viel ich weiß, ist aber Plauen seine Vaterstadt; mir ist aber nicht bewußt, daß dergleichen Handlungen dort vor gekommen waren. Staatsminister v. Könneritz: Da habe ich allerdings den Geburtsort des Abgeordneten nicht gekannt. Der Präsident schreitet nun, da Niemand mehr zu sprechen verlangt, zu der Frage: Nimmt die Kammer nach dem Vorschläge des Bürgermeister Wehner die Fassung, welche die Deputation der II. Kammer für die 83. tz. beantragt hat, an? Sie wird mit 25 gegen 5 Stimmen verneint und hier auf der Artikel, wie er im Gesetzentwürfe enthalten.ist, ein stimmig angenommen. Artikel 84.' lautet: „Der Teilnehmer an einer hochverräterischen Unterneh mung, welcher diese und die Mitschuldigen zu einer Zeit, wo der Verübung des Verbrechens noch vorgebeugt werden kann, durch eine freiwillige Anzeige zur Kenntniß einer obrigkeitlichen Behörde bringt, soll mit aller Strafe verschont bleiben." Die Deputation bemerkt hierzu, daß nach der Erklärung der Königl. Commissarien unter dem Ausdrucke „Lheilnehmer" der in der ß. 82. genannte „Anstifter" nicht zu verstehen sei// — Zu diesem Artikel waren zwei Amendements, das eine vom Seer. Hartz, das andere vom Bürgermeister Wehner ge stellt worden. Ersteres geht bloß dahin, am Schlüsse des Ar tikels beizufügen: „den Anstiftern einer hochverräterischen Un ternehmung wird jedoch die Straflosigkeit auch in diesem Falle nicht zu Th eil." Dagegen will Bürgermeister Wehner den Zusatz, wie er von der Deputation der II. Kammer vorgeschla gen ist, angenommen wissen, welcher dahin geht: „daferN je doch Jemand arglistigerweise Andere, um sie in Untersuchung zu bringen, zu einer hochverrätherischen Unternehmung erst selbst verleitet, verführt und sodann angezeigt hatte, um selbst straflos zu bleiben, der soll als falscher Denunziant nach Art. 186. be straft werden. Seer. Hartz: Das, was ich vorgeschlagen habe, ent hält Nichts, als Etwas, womit die Staatsregierung und die Deputation einverstanden sind. Der Bericht unserer Deputa tion weist nach, daß durch die km 84. Art. für die Angeber zu gesicherte Straflosigkeit die Anstifter einer hochverrätherischen Unternehmung nicht Freiheit von der Strafe erlangen sollen. Daß der Ausdruck, so wie er hier steht, ungewiß ist und ver schiedener Deutung unterliegen kann, zeigten die Zweifel, welche die Deputation selbst gehabt, hat, und warum wollen wir das, was gemeint ist, nicht, deutlich sagen ? lediglich dies zu bewir ken, ist die Absicht meines Antrags. Referent Prinz Johann: Die Deputation ist in der Hauptsache damit einverstanden, sie wünscht nur eine ander- Fassung zu geben; nach dem Worte „soll// wünscht sie eingee schaltet zu wissen: „insofern er nicht selbst Anstifter ist// > Secretair Hartz: Damit kann ich mich einverstehen, mein Zweck wird erreicht; ob auf diese oder jene Weise, ist ganz gleich; ich würde mich also der Deputation anschließen. Bürgermeister Wehner: Der Antrag, den ich gestellt habe, alterirt die Paragraphe selbst gar nicht. In der II. Kammer hat man sich den Fall nur gedacht, daß Jemand arglistiger Weise Andere zu hochverrätherischen Unternehmun gen verführen und dann selbst die Anzeige machen kann, um straflos zu bleiben, und die Absicht der Deputation der II. Kammer ist die, daß der, welcher aus Rache oder auf andere Weise Andere verführt und dann die Anzeige macht, ebenfalls seine Stafe erhalten soll. Als Zusatz zu derParagraphe war daher der eben vorgetragene vorgeschlagen worden. Es schien mir aber doch, als wenn dieser Zusatz, ohne daß er der Paragraphe selbst einen Eintrag thun kann, in der Sache selbst gelegen sei und daher wohl annehmbar sein möchte, und ich habe geglaubt, daß ich ihn der hohen Kammer em pfehlen könne. Der Präsident bringt diesen Antrag des Bürgermeister Wehner zur Unterstützung; es muß aber der Antrag, da diese nicht ausreichend erfolgt, auf sich beruhen, und es be merkt Referent Prinz Johann: Was den Antrag des Bür germeister Hartz betrifft, so scheint er kaum der Unterstützung zu bedürfen, da ihn die Deputation zu dem ihrigen ge machthat. Königl. Commissair V. Groß: Auch die Negierung ist mit dem Anträge vollkommen einverstanden. Präsident: Ich würde dann sofort die Frage auf An nahme des Artikels mit dieser Veränderung stellen können und frage daher die Kammer: Nimmt sie den Artikel 84. mit der von der Deputation angenommenen Veränderung an? Es er folgt einftimmigeBejahung. Artikel 85. lautet: „(Anzeige). Jeder Unterthan, der von einer beabsichtigten hochverrätherischen Unternehmung, oder einer deshalb eingegan genen Verbindung Wissenschaft erhalt und nicht mit der mög lichsten Beschleunigung einer obrigkeitlichen Behörde davon Anzeige macht, ist mit Gefängniß von 3 Monaten bis zu 2 Jah ren zu bestrafen// Der Deputation gaben bei diesem Artikel die Königl. Commissarien die Versicherung- daß auch in dem hier gedach ten Falle die Msnahme in Betreff der Verwandten Artikel 38. Platz greifen solle. Referent Prinz Johann: Es sind auch hierzu 2 Amen dements vom Bürgermeister Wehner und Secretair Hartz ein gegangen. Secretair Hartz wünscht im 85. Artikel die Hin weisung auf Artikel 38., wie die Deputation der II. Kammer
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