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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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vorgeschlagen hat. Es hat nämlich die jenseitige Deputation am Ende ihres Berichtes vorgeschlagen, zu setzen: „vergleiche jedoch Art. 38." Was diesen Antrag betrifft, so kann die Deputation damit einverstanden sein, wenn die Worte: Ar tikel 38. mit: Artikel 39 b. verwechselt werden. Der Antrag vom Bürgermeister Wehner geht dahin, beizufügen: „beiden 38. genannten Personen fällt diese Strafe weg." Beide Anträge fallen zusammen, und ich glaube, beide Antragsteller würden sich mit der Deputation vereinigen. Secretair Hartz: Ich bin ganz einverstauden. Bürgermeister Wehner: Ich will mich gleichfalls ein verstanden erklären, ob ich gleich noch Zweifel gehabt hätte. Es sind beide Deputationen darüber einverstanden, daß man nicht recht aus dem Gesetzentwürfe sieht, ob das damit gemeint sei, und ein bloßes Anziehen des Artikels kann noch nicht den Zweifel ganz heben. Inzwischen in Folge dieser Verhand lung will ich mich mit dem Secretair Hartz und der Deputa tion einverstehen. Secr. v. Zedtwitz: Mich bedünkt, das Wort: „jedoch" in der Parenthese werde wohl das Bedenken vollständig heben. Es wird dadurch ein direkter Gegensatz deutlich bezeichnet. Königl. Commifsair v. Groß: Es würde wegen der Fas sung selbst eine kleine Bemerkung zu machen sein. Es hat die Deputation der II. Kammer vorgeschlagen, das Wort: „Wis senschaft" mit: „glaubwürdige Nachricht" zu verwechseln, um den Ausdruck in Einklang zu bringen mit dem Artikel 38. Die Regierung hat sich damit einverstanden erklärt, und ich glaube, daß die Deputation Nichts dagegen haben wird, da die Worte ganz gleichbedeutend sind. Staatsminister v. Kön neritz: Auf eine Verschieden heit wollte ich aufmerksam machen, die zwischen den Ansichten vorwaltet, worauf aber gegenwärtig nicht weiter einzugehen sein wird; nämlich die jenseitige Deputation scheint nur die Ehegatten, Geschwister und Verwandten in auf- und abstei gender Linie zu meinen. Referent Prinz Johann: Es hängt dies von der allge meinen Ausnahme ab; wenn diese nicht anders beliebt wird, so kann sie auch hier nicht anders gelten. Präsident: Ich stelle nun die Frage an die Kammer über die Annahme des Artikels in der so veränderten Maße? Wird einstimmig angenommen. Darauf wird Art. 86. vorgetragen, wie folgt : (Staatsverrath). Wer mit Verletzung seiner Untertha- nen? oder Dienstpflicht, oder der Verpflichtung für den wah rend seines zeitlichen Aufenthalts im Lande ihm gewährten Rechtsschutz eine auswärtige Regierung zum Kriege wider das Königreich, oder den Deutschen Bund, oder auswärtige verbün dete Staaten auffordert, oder zu diesem Zwecke Einverständnisse mit Andern unterhalt, oder im Fall eines ausgebrochenen Kriegs freiwillig im feindlichen Heere Kriegsdienste genommen und die Waffen gegen das Königreich oder dessen Verbündete getra gen hat, oder auf andere Weise die feindliche Macht in ihren Un ternehmungen gegen das Königreich und die Truppen desselben oder seiner Verbündeten unterstützt, ist mit zehnjähriger bis le benslänglicher Zuchthausstrafe ersten Grades zu bestrafen. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir, ehe ich zum Deputations-Gutachten übergehe, zu bemerken , daß 2 Amen dements vorliegen, welche Vorschlägen, das jenseitige Depu tations-Gutachten anzunehmen. Ich glaube aber, wenn die Antragsteller genau vergleichen, so werden sie sehen, daß es das nämliche ist, was die diesseitige Deputation vor- chlägt. v. Watzdorf: In Bezug auf mein Amendement wollte ich bemerken, daß ich bloß die Absicht hatte, die Strafe herabzuse- tzen; ich hatte übersehn, daß schon in dem Deputations-Gutach- en dieser Vorschlag gemacht worden ist, und ich würde also mein Amendement fallen lassen. Bürgermeister Wehner: Ich lasse auch mein Amende ment fallen. Referent Prinz Johann geht nun auf die einzelnen Puncte des Deputations-Gutachtens über, zunächst auf den Punct unter«., wornach in Gemäßheit des bei Art. 81. Erwähn ten die Worte „oder auswärtige verbündete Staaten" in Weg fall kommen sollen. Der Präsident stellt, da Niemand zu sprechen wünscht, die Frage, ob die Kammer nach dem Vorschläge ihrer Deputa tion diese Worte ausfallen lassen wolle? Es wird einstim mig bejaht. Unter b. schlägt die Deputation vor, die Worte „oder zu diesem Zwecke — unterhält" mit folgenden zu vertauschen: — „oder Einverständnisse mit Andern unterhält, um einen solchen Krieg zu veranlassen." — v. Polenz: Ich erlaube mir die Frage, wie der letzte Lheil des Artikels 86. zu verstehen sei, welcher so lautet: „oder im Fall eines ausgebrochenen Krieges freiwillig im feindlichen Heere Kriegsdienste genommen und die Waffen gegen das Kö nigreich oder dessen Verbündete getragen hat." Ob das. auf einen solchen auch anwendbar sei, der eine Reihe von Jahren schon in fremden Kriegsdiensten steht; ob dieser auch nach Arti kel 86. dem Strafgesetz unterworfen sei, oderobdieBestimmung nur auf den geht, der nach Ausbruch des Krieges in fremde Kriegsdienste tritt? und zwar: „genommen", das ließe sich zwar auf den letztem Fall deuten, aber klar ist es nicht, und da der hochgestellte Hr. Referent mit Einverständmß der. Regie rung eine Definition über den Begriff: verbündete Staaten gab, welcher sehr Viel umfaßt, so ist ein Mißverstandmß höchst gefährlich. Königl. Commifsair v. Groß: Ich möchte kaum glau ben, daß ein Mißverstandmß hier eintreten könne. Die Straf bestimmung scheint unzweifelhaft nur. den zu treffen, der im Falle des ausgebrochenen Kriegs im fremden Heere freiwillige Dienste genommen hat, und es kann nicht die Rede sein von denen, die früher in ausländische Dienste getreten sind. Referent Prinz Johann: Ich bemerke, daß . durch das kopulative Wort: „und" schon das bezeichnet worden ist, nämlich nicht der, der früher in fremde Kriegsdienste trat, ist gemeint; er muß im Fall eines ausgebrochenen Kriegs Kriegs dienste genommen und die Waffen gegen das Königreich ge tragen haben; beides muß zusammen fallen.
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