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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Kammer-Mitglieder sich morgen pünktlich 10 Uhr hier verei nigten und ihre Vorbereitung auf das IV. und V. Kapitel aus dehnen möchten. Somit schließt um A auf 2 Uhr der Präsident die Sitzung. Achtzehnte öffentliche Sitzung der H. Kammer am 5. Januar 1837. Frage über die auf eine Berichtigung des Protokolls erfolgende Ver änderung eines frühem Beschlusses der Kammer. — Eingänge zur Registrande. —Interpellation v. Dieskau's. — Wahl eines Mitgliedes zur 2. und zweier Mitglieder zur außerordentlichen Deputation für die Prüfung der Legitimationen. — Die Sitzung beginnt nach A11 Uhr. Anwesend sind 63 Kammer-Mitglieder. Als das Protokoll der letztem Sitzung verlesen worden ist, äußert Staatsminister v. Lindenau: Ich habe keine Erinne rung gegen das Protokoll zu machen, allein ich halte mich für verpflichtet, über den Hergang der letzten Sitzung eine Bemer kung im heutigen Protokoll niederzulelegen, da dieserHergang, wenn er als Norm für künftige Falle angesehen werden wollte, nicht unwichtige Folgen nach sich ziehen könnte. In Veran lassung der in letzter Sitzung von mir beigebrachten Berichti gung über die Zahl der die Anstaltskirche in Zwickau besuchen den städtischen Bewohner fand der Präsident sich bewogen, die Frage zu stellen, ob nach dieser Berichtigung die Kammer bei ihrer frühem Bewilligung stehen bleiben wolle oder nicht. Es erfolgte ein neuer Beschluß und, so viel ich mich erinnere, mit derselben Majorität für die gemachte Bewilligung. Ich mochte mir gegen dieses Verfahren im Lauf der Verhandlung eine Bemerkung darum nicht erlauben, weil die Sache mich selbst betraf und ich den Schein vermeiden wollte, als ob ich durch die frühere, nicht ganz richtige Zahlenangabe einen Be schluß der Kammer in meinem Sinne habe herbeiführen wol len. Allein jetzt, wo der Gegenstand an sich beseitigt ist, und wo es sich nicht mehr um den concreten sondern den allgemei nen Fall handelt, glaube ich die verehrte Kammer auf die Fol gen aufmerksam machen zu müssen, die es haben könnte, wenn ein einmal verfassungsmäßig von der Kammer gefaßter Be schluß in Folge einer Berichtigung sofort aufgehoben und ein neuer Beschluß gefaßt werden könnte. Daß ein solcher Grund satz zu bedenklichen Consequenzen führen müßte, wird einer weitern Ausführung kaum bedürfen, da nach diesem jeder Be schluß, wenn späterhin, sei es nun von einem Kvnigl. Com- mifsair, oder von einen Abgeordneten hinsichtlich eines in die Berathung irgend eingreifenden Gegenstandes eine neue, ver änderte oder berichtigte Thatsache beigebracht würde, der frühere Beschluß sofort vom Präsidenten durch eine neue Abstimmung für ungültig erklärt werden könnte. Ich habe es für ange messen gehalten, die geehrte Kammer darauf aufmerksam zu machen und den Gegenstand ihrem Ermessen anheim zu ge ben; würden meine Bedenken getheilt werden, so würde ich mir späterhin einen Antrag erlauben, wie vielleicht in einem solchen Falle zu verfahren sein werde. Präsident: In Folge dieser Bemerkung fühle ich mich aufgefordert, mich über die Motiven auszusprechen, welche mich veranlaßt haben, eine neue Frage an die Kammer zu stellen. Wenn von irgend einem Organe der Staatsregierung der Kam mer Etwas versichert wird, so ist dke Kammer verbunden, volles Vertrauen den Hrn. Regierungs-Commissarien zu schenken und keinen Zweifel in dergleichen amtliche Versicherungen zu setzen. Die vorliegende Angelegenheit ist allerdings nicht von hoher Wichtigkeit, allein hier war es mir um dieConseqüenz zu thun, weil ich glaubte, der Kammer das Recht bewahren zu müssen, daß, wenn eine Erklärung des Herrn Regierungs-Commissair späterhin abgeändert wird, es derKammer freistehen müsse, sich anderweit darüber zu erklären. Wenn die Zahl der die An staltskirche besuchenden Bewohner von Zwickau von dem Hm. Staatsminister auf etwa 50 angegeben wurde, so konnte da durch vielleicht manches Mitglied sich bestimmt fühlen, der Be willigung beizutreten; wenn aber damals schon eine höhere Zahl angegeben wurde, so könnte es allerdings möglich, obgleich vielleicht unwahrscheinlich sein, daß mehrere Mitglieder anders gestimmt hätten, als sie gestimmt haben. Insofern glaubte ich, daß es mit meiner Präsidentenpflicht nicht anders vereinbar sei, als daß ich auf diese neue Angabe des Hrn. Staatsmini sters auch die Kammer fragte, ob sie bei dem frühem Beschlüsse stehen bleiben und ihn von neuem bestätigen wolle. Ich glaube, daß ich dadurch nicht gegen dieConseqüenz verstoßen habe, und muß derKammer überlassen, ob sie darüber etwas Näheres für die Zukunftfeststellen wolle, und wie sie sich darüber auszuspre chen gemeint ist, indem ich meine Ansichten, wenn sie unrichtig gewesen wären, dem Beschluß der Kammer zu unterwerfen habe. Abg. v.v.Mayer: Der Grundsatz des Hrn. Staatsmini-, sters ist wohl in doppelter Beziehung zu weit gefaßt; er ent spricht nicht dem Vorgang, nicht den Ansichten des Präsidenten und nicht denen, die die Kammer selbst gehabt hat. Es ging nämlich I) die Meinung nicht dahin, daß ein Beschluß im All gemeinen sofort für ungültig erklärt werden sollte, sobald die Berichtigung einer Lhatsache erfolgt ist; es ist insbesondere die Frage des Präsidenten nicht gestellt worden, ob die Kammer, nachdem der gestrige Beschluß ungültig geworden, eine neue Bewilligung machen wolle; sondern im Gegentheil die Kam mer ist gefragt worden, ob sie bei ihrem gestrigen Beschlüsse stehen bleiben wolle. Es war also nicht eine Ungül tig - Erklärung sondern eine Bestätigung des frü hem Beschlusses in Frage. Es ist 2) davon gar nicht die Rede gewesen, eine Ungültigkeit des Beschlusses daraus herleiten zu wollen, wenn ein oder mehrere Kammermitglieder ihre frühern Angaben widerrufen. Nun ist aber ein wesentlicher Unter schied zwischen den Angaben von Thatsachen zur Begründung einer Verwaltungsmaßregel, wenn sie von den Kammermit gliedern und wenn sie von dem Organ der Staatsregierung ausgehen. Ich muß glauben, daß die Regierungs-Organe
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