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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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insbesondere gehalten sind, in Bezug auf faktische Unterlagen, — auf Lhatsachen, welche zu Motivirung ihrer Anträge ge braucht werden, die größte Genauigkeit zu beobachten, und wenn sie ja dergleichen Angaben nicht genau machen können, lieber darüber gar Nichts zu sagen, denn es läßt sich nicht ver kennen, daß solchen Angaben die der Regierung viel sicherer und zuverläßiger zu Gebote stehen, als irgend jemand Andrem, ebendarum auch volles Zutrauen geschenkt wird, wenn schon ich nicht gerade mit dem Hrn. Präsidenten behaupten möchte, daß die Kammer dazu verpflichtet sei. Immer aber werden die Versicherungen der Organe der Staatsregierung so lange für richtig angesehen werden, als nicht ein Grund eintritt, der ihre Zuverläßigkeit im besonder» Falle in Zweifel stellt. Wenn dem so ist, wenn wirklich auf diese Versicherungen der Regie rungs-Organe bei der Diskussion und bei der Abstimmung Rücksicht genommen wird, so läßt sich auch nicht verkennen, daß darauf die Ueberzeugung der Kammer und selbst die Ab-, stimmung hierbei beruhen kann. Wenn nun der Fall eintritt, daß derRegierungs-Commissair erklärt, seine Angabe, welche er in ei ner vorigen Sitzung gemacht, sei irrthümlich oder unrichtig, so glaube ich, daß die Kammer allerdings befugt ist, von ihrem Be schlüsse zurückzugehen und einen andern Beschluß zu fassen, wenn ihr die Veränderung des angegebenen thatsachlichen Be standes erheblich genug erscheint. Denn es ist unmöglich zu beweisen, daß eine veränderte Zahlenangabe nicht auch eine andere Ueberzeugung herbeigeführt haben könnte. Ich habe zwar in vorliegendemFalle gleich anfangs für dieSache gestimmt, habe meine Ueberzeugung auch nicht geändert und konnte mich dazu umso weniger bewogen finden, als ich diegegebenenAbände- rungen für sehr unwesentlich meinerseits ansehe; allein ich muß dagegen mich erklären, daß dem Präsidenten der Kammer das Recht abgesprochen werden könne, die Kammer zu fragen, ob sie die widerrufenen oder abgeänderten Thatsachen für so wesentlich ansehe, daß sie einen andern Beschluß zu fassen, sich veranlaßt finden könne. Aus diesen Gründen, glaube ich, ist das Verfahren des Präsidenten vollkommen gerechtfertigt. Staatsminister v. Linde nau: Den Aeußerungen des Abgeordneten v.Mayer habe ich nur Folgendes zu erwiedern. Allerdings kann ich die Fragstellung des Präsidenten: soll es bei dem frühem Beschluß verbleiben, oder nicht? als eine Auf hebung des ersteren ansehen, da es bei der einmal eingetretenen neuen Abstimmung lediglich von der Kammer abhing ob sie einen veränderten Beschluß fassen , oder den alteren bestätigen wollte: und in dieser Hinsicht glaube ich allerdings Wichtigkeit auf die Art der Fragstellung und des Verfahrens legen zu müs sen. Uebrigens habe ich den vom Abgeordneten v. Mayer ein geführten Unterschied zwischen den von einem königlichen Com- missakr und den von einem Abgeordneten ausgehenden Berichti gungen nicht gemacht, da ich vielmehr der Meinung bin, daß beide gleiche Folgen haben müßten. Will man auf die erstem eine besondere Wichtigkeit legen, so glaube ich doch, daß die vorliegende Berichtigung einer Angabe nicht so wesentlich war, um für den einmal gefaßten Entschluß eine Abänderung herbei- führen zu können. Als die Frage über die Zahl der die Kirche besuchenden Fremden aufgeworfen wurde, lag mir keine amtliche Angabe darüber vor,! und ich mußte mich auf eine Vermuthung beschränken, der von Zwei unter uns anwesenden Bewohnern von Zwickau nicht widersprochen wurde. Als ich späterhin erfuhr, daß die Zahl der fremdenBesucher größer als die angegebene war, so hielt ich es für Schuldigkeit, dies in der Kammer zu bemer- i ken. Ob nun aber diese Lhatsache eine so wesentliche sei, um den frühem Beschluß ungültig und einen neuen nothwen- dig zu machen, das ist es, worüber ich eine Berathung der ver ehrten Kammer zu veranlassen wünschte. Präsident: Es würde sich vielleicht, wenn eine beson dere Prinzipfrage daran geknüpft werden sollte, der Gegenstand zur Erläuterung der Landtags-Ordnung eignen. Jetzt ist der vor liegende Fall beseitigt, und die Kammer würde sich dabei beru higen können. Ich weiß nicht, ob darüber eine weitere beson dere Berathung stattsinden möchte, der Herr Staatsminister scheint dies auch nicht beabsichtigt zu haben. ' Staatsministcr v. Lindenau: Ich wünsche bloß im Protokolle meine Bemerkungen niedergelegt zu sehen. Präsident: Vielleicht würde die Sache, wenn die Land tags-Ordnung revidirt wird, sich erledigen, insofern diese Lücke darin ausgesüllt werden kann. Das Protokoll wird hierauf von den Abgg. Eisenstuck und Mosig mit unterzeichnet. Hierauf wird die Registrande vorgetragen, welche Folgen des enthält: 1) d. 3. Jan. Antrag des Abgeordneten Hesse, in Bezug des Sächsischen MünzwesenS. Präsident: Es ist bereits in der frühem Sitzung (s. Nr. 36. d. Bl. S. 462.) erklärt worden, daß von Seiten der Staatsregierung an die Kammer eine Vorlage in dieser Be ziehung gelangen werde, und ich muß der Kammer anheim geben, ob nicht diese Petition so lange asservirt werden soll, bis die Mittheilung der hohen Staatsregierung eingegangen ist, und cs würde dann die Petition selbst an die Deputation ge langen können, an welche die Mittheilung der hohen Staatsre gierung kommt. Die Kammer ist hiermit einverstanden. 2) d. 4. Jan. Bericht der 3. Deputation der H. Kammer über den Antrag des Abgeordneten Scholze um Abstel lung verschiedener landwirthschaftlicher Gebrechen. 3) Bericht der 3. Deputation der H. Kammer über die von dem Abgeordne ten Zische eingereichte Petition, die Schutzunterthänigkeit und den Stuhlzins betreffend. Abg. v. Thielau: Jchhabe als Vorstand der4.Depu tation der hohen Kammer anzuzeigcn, daß die Deputation die Petition der Fleischhauer zu Dresden, worin solche beantragt hatten, daß die Fleischsteuer geändert werden möchte, aus dem Grunde abgewiesen hat, weil nicht nachgewiesen war, daß sie bis zum betreffenden Ministerialdepartement gelangt sei. Abg. v. Dieskau: Ich habe eine Interpellation an das Präsidium zu bringen. Ich beabsichtigte sie schon in der letzten Sitzung zu stellen; weil aber die Debatte über die Vortrage der Eingänge aus der Registrande uns so lange beschäftigte, so habe
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