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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-11-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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und zu befestigen, und sich daher mit deren Bearbeitung be schäftigen. Mit Entwerfung eines Eivil-Gesetzbuches und einer Civil- Gerichtsordnung sind eigne Beamte mit Auftrag versehen wor den. Der Entwurf eines Crimmal- Gesetzbuches ist bearbeitet und den schon im Voraus am letzten Landtage hierzu erwählten Deputationen zur Prüfung mitgetheilt worden, die ihre Arbeiten den Kammern in abgesonderten Berichten vorlegen werden. Ein Gesetz über das Verfahren in Criminalsachen wird im Laufe des Landtags nachfolgen, und eben so auch ein Strafgesetz über Forst vergehen zur Vorlage gebracht werden, sobald der Stand der Verhandlungen über das allgemeine Strafgesetzbuch eine festere Ansicht gestattet. So sehr übrigens die Regierung in der Erwartung allge meiner Gesetzbücher die Erlassung specieller Gesetze zu vermeiden wünscht, so halt sie sich doch verpflichtet, dringenden Bedürf nissen auch schon immittelst und namentlich bei solchen Gegen ständen abzuhelfen, die unter Berücksichtigung der künftigen all gemeinen Gesetzgebung schon jetzt mit Sicherheit bearbeitet werden konnten, oder auf welche die Bearbeitung der Gesetzbü cher keinen wesentlichen Einfluß zu äußern vermag. Als ein solches dringendes Bedürfniß stellt sich theils ein verändertes Prozeß-Verfahren über ganz geringe Forderun gen, theils die Beseitigung der Weitläufigkeiten und Hindernisse dar, die sich der executiven Verfolgung rechtlich entschiedener Ansprüche entgegenstellen, da, in erster Beziehung, selbst das Verfahren nach dem bestehenden Mandat über gen'ngfügige Rechtssachen einen unverhältnißmäßigen Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten herbeiführen kann, wahrend anderer Seits eine schnelle Vollstreckung der rechtskräftigen Entscheidungen als der Schlußstein einer geordneten Rechtspflege betrachtet werden Muß, ohne welchen der Rechtszustand, bei aller Schnelligkeit und Gerechtigkeit der Rechts spräche selbst, doch aller Sicherheit entbehren würde. Ueber beiderlei Gegenstände werden daher Gesetzentwürfe zur Vorlage an den Landtag gelangen. Auch ist der, wegen eines Gesetzes über das Verfahren in den an den Staatsgerichtshof gelangenden Sachen, gemachte ständische Antrag berücksichtiget und ein deßfallsiger Entwurf be arbeitet worden. Die Finanz-Verwaltung mußte, in Folge der abgeschlosse nen Zoll- und Handelsverträge und so mancher anderer am letz ten Landtage gefaßter Beschlüsse, in verschiedenen Zweigen eine wesentliche Umgestaltung erhalten, und nicht ohne Anstrengung gelang es, in der kurzen dazu gestatteten Zeit, die Organisation der neum Zoll-Regie so zu vollenden, daß mit dem 1. Januar 1834 die, Sachsen rings umgebenden, Zollschranken großen Theils fallen, und von diesem Zeitpunkt an dem Königreiche die große Wohlthat einer vermehrten Handelsfreiheit gewahrt wer den konnten. Das gesammte inländische Gewerbswesen hat da durch einen neuen Aufschwung erhalten, der unter diesen Ver hältnissen zur reichen Quelle eines wachsenden Wohlstandes zu werden verspricht. Die fortgesetzte Anlegung neuer und die gute Unterhaltung der bestehenden Kunststraßen, verbunden mit der begonnenen Abschaffung der den Verkehr störenden Privatgeleite, wird die letzten Hemmnisse der freien Bewegung im Inlands beseitigen und dessen Flor befördern. Die Umgestaltung der vormaligen Fleisch - in eine Schlacht- Steuer hat sich als zweckmäßig bewahrt, die neue Gewerb- und' Personalsteuer geht ihrer weitern Ausbildung entgegen, und die Vorarbeiten zu einem neuen Grundsteuer-System haben für Vermessung und Bonitirung eine solche Organisation erhalten, daß die nicht unbegründete Hoffnung vorhanden ist, diese hoch wichtige Arbeit werde dem Zwecke entsprechen. Gleiche Aufmerksamkeit ist den übrigen Zweigen der Fi nanz-Verwaltung gewidmet, und da, wo bisher im gesammten Rechnungswesen Klarheit und Übersichtlichkeit vermißt wurde, ist den Mängeln abgeholfen worden. Nur bei einigen Einnahmezwekgen ist der wirkliche Ertrag gegen den veranschlagten zurückgeblieben, während bei den mei sten bedeutende Überschüsse erreicht, und einige bisher nur mit Verlust betriebene Anstalten nutzbringend gemacht worden sind. Die im Sinne der ständischen Anträge zur Ausführung ge brachte Veräußerung mehrerer Domaknen und Forstgrundstücke hat einen günstigen Einfluß auf den Wohlstand gewisser Landes- Districte geäußert, und die auf mehreren Revieren ausgeführte Verwandlung nutzlosen Forstbodens in Wiesen wird die Vieh zucht wesentlich befördern.- Der Erlös aus diesen Veräußerun gen ist zum Thekl, und so weit sich dazu Gelegenheit fand, wieder nutzbringend angelegt und somit das Staatseigenthum unver kürzt erhalten worden. Auf Vereinfachung der Verwaltung und der Besitz-Ver hältnisse hat die Regierung durch Ablösung der auf den Domai- nen und auf den Staats-Lassen haftenden Verpflichtungen und der für Erstere den Verpflichteten obliegenden Leistungen unab lässig hingewirkt. In diesem Sinne und in treuer Befolgung der am letzten Landtage gefaßten Beschlüsse ist auch das Staatsschuldenwesen vereinfacht und geordnet, und die Schuld der Hauptstaatscaffe, nach sorgsamer Erörterung ihres Ursprungs und ihrer Natur, theils zurückgezahlt, theils deren Tilgung allmahlig eingeleitet worden. Der hiernach entworfene Staatsschuldentilgungsplan wird, nach erhaltener ständischer Genehmigung, den Schluß stein dieser wichtigen Angelegenheit bilden. Der bewährte sächsische Credit ist unveränderterhalten wor den, und hat der damit im genauen Zusammenhänge stehende Geld- und Wechselverkehr, erschwert durch die große Verschie denheit des deutschen Münz- und Geldwesens, auch durch hin zugetretene besondere Verhältnisse einige Hemmungen erfahren, so hat die Negierung sich doch eifrig bemüht, die Folgen dersel ben zu mildern. Ließen sich die hierher gehörigen Bestimmun gen der Zollvereinigungs-Verträge noch nicht verwirklichen, so werden nichts destoweniger Vorschläge zur Abhülfe der wahrge nommenen Nachtheile an die getreuen Stände gelangen; auch werden letztem „über mehrere die indirecten Steuern betreffende Gesetzge bungsgegenstände,"
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