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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 39. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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hervorgerufen hat. Bei hem ersteren Falle eine so bedeutende Milderung eintreten zu hassen, scheint >nfirssehr bedenklich- zu sein., M Zähxe'WzWHMWMNMWMe^ geehrter.MDHneIrsiik ben Bedenken näher-auseinander. Diese Bedenken stehen auch bei mir fest. Wenn nicht Hr. - Secr. Hartz /seinen Antrag in dem Sinne des Mterstädtschen zu modisiziren vermöchte,, so .würde ich mich.gegen dLnselbenerklären müssen. Endlich glaube ich auch, daß das Bedenken dadurch beseitigt würde, weil doch immer das Begnadigungsrecht.sblchen Härten abhilft, die al lerdings, wie erwähnt worden, bei Fällen so singulärer Natur eintreten können, welche letztere wohl kaum in irgend einem Ge- setzbuche gehörig aufgefaßt werden können. Secr. Hartz: Es liegt mir zu viel daran, eine Paragraph; der Art in das Gesetz ausgenommen zu sehen,-wie ich sie vor geschlagen habe, als daß ich nicht mit einer kleinen Selbstver leugnung dem Vorschläge desHrn. Bürgermeister. Ritterstädt, obwohl ich mit demselben nicht völlig einig bin, dennoch voll ständig beitreten sollte. Ich thue dies,' wie ich offen gestehe, weil ich hoffe dadurch mehr Stimmen Ar die Sache zu gewin nen; denn die, welche die Fassung der Deputationderll. Kammer vorziehen, werden deshalb nicht unterlassen, dem Ritterstädtschen Vorschläge beizutreten-während die, welche nurfürdiesenletztern sind, feuer Fassung ihre Stimmen vielleicht versagen würden. - Bürgermeister Ritterstädt: Nur noch Weniges.wollte ich mir hinzuzufügen erlauben, um vielleicht meinem verehrten Freunde, der so eben gesprochen hat, eine Beruhigung darüber zu verschaffen,daß er meknem.Vorschlage beigetreten ist. - Wenn nämlich der Thäter- vorher den Getödteten gereiztchat, so.glqube ich allerdings, daß dann ein .Streit entstanden ist/; iw welchem der thäter mindestens alsLodtschläger zu betrachtenseinwürde, wenn er auch vielleicht nur mit.demgeringsten Grade derSträfe zu belegen wäre; aberdassman ihn ganz frei sprechen, und daß man den Zorn/ der erst in Folge - jener frühem Reizung, hervor-. gebracht worden ist, einen ganz gerechten nennen-könnte/. dB glaube ich nicht, und umdeswillenscheint mir die. Beschränkung^ vöthig zusein. -. / Ziegler und Klipphausen: -Ich.würde mich der-An- sicht des BürgermeisterRitterstädt.anschließen, jedochnurmit-der^ Bemerkung,idas es demErmessendesRichters überlassen bleibe,, unter gewissen Umständen auch Gefängniß -. oder einige Jahre Arbeitshausstrafe zu erkennen. Die Arbeitshausstrafe wirt/ in der allgemeinen Meinung so stehen-daß er eiye .-gewisse Be- scholdenheit mit herausnimmt, und-ein solcher üMakelwird doch, später immer herausgefunden.. Unter solch en-, Umstand en Hin ich dafür,-daß es dem Ermessen-des Richters anheimgegebenfei, daß er auch eme verhältnißmäßige Gefängmßstrafe statt der Ar beitshausstrafe erkenne, .Im Aebrigen-würde ich mich ganzdsn Ansichten des Hrn. -BürZermcister-Ritterstadt ünschließen. - v. Carlo witz: Der Mrschlag des Bürgermeister Ritter stadt genügt mir nicht. , Zuvörderst,.weil ich immer noch eine Summe von 4 Jahrm Arheitshausstrafe für etwas zu hoch halte.. Ich kann indeß in dieser Beziehung weiter Nichts thun, ,M.Mch, zn bescheiden, .DurchchensspätLMArtikel 122/,. der MLd?r Mtung-^MMahrUsigk«it chaDelt- ist nämlich das MaxiNUjy hWKMKMchoch/cdasiifnan^elcht Gefahr/laufm WyW chAMM^sch^Kdetrdvch.eiM8rößeresDerbr«chen ist, aufdas Strafmaßd er Tödtung ausFahrlässigkeit h erabzufinkeN. Allein weniger noch befreunden könnte ich mich mit den Wor ten: „ohne .Veranlassung von Seiten des letztem." Es hat schon früher der Seen Hartz aufmerksam gemacht auf die Be denken, die dieser Fassung entgegen stehen möchten, und dies scheint auch.mir gegründet, wenn ich die Fälle aus dem Leben nehme, wie sie-vorkommen können und vorkommen werden. Mare ein Richter nämlich nicht geneigt auf Wilderungsrücksich- ten cinzugehcn, so würde immer übrig bleiben, anzunehmen, es liege hier eine Veranlassung von Seiten desThäters vor. Neh men Sie den Fall an, daß der beleidigte Gälte den Ehebruch da durch rächt, daß er den Ehebrecher erschlägt; der Richter könnte hier sagen, der Ehebrecher wäre durch den Thäter veranlaßt worden, dieser hatte seine Frau besser-einsperrcn sollen. Sind dies demnach Fälle, die dem Richter Freiheit lassen, sich von den Bestimmungen zu entbinden, die wir hier gut heißen und dem Gesetzentwürfe einverleiben; so glaube ich allerdings, man könnte jene Worte aus dem Anträge des Bürgermeister Ritterstädt fal len, lassen und dagegen sagen„zu gerechte m Zorn gereizt rc." Es wird anzunehmensein, jedcrRichter wisse, was man unter ge- rechtemZorne zu verstehen habe, richtig)« beurtheilen, u. so würde er durch diese Fassung weniger Flucht erhalten, wenn er bkelleicht zu-einer unangemessenen Härte sich hingerissen fühlen sollte. Zn .dieser Beziehung.solltss ich meinen, sei diese Fassung vorzüglicher, als.dieMtterstadtsche. - . : - Präsident: Ich würde zuvörderst-die-Unterstützungs frage zu-stellen haben: Ob die Kammer'das-vom Herrn v. Garlowitz' gestellte Unteramendement unterstützt?' Wird'un terstützt. . : Secr. v. Zedtwitz: Ich habe keinen von allen den An trägen -unterstützt, und auch nach der jetzt so-vielseitig gesche henen Debatte finde ich -michmoch'micht bewogen, diese meine -Meinung.zu ändern. - Daß' der g-er e ch t e' Zorn' bishei'einen bedeutenden;Milderungsgrundbei-Bestrafung'derNttbrechen abgegeben hat, .das -istairsgemächt»uNd--Nngst 'von allen Rcchtslehrern anerkannt worden, -daß derselbe als ein solcher angesehen werden müsse. Auch die hohe Staatsregierung konnte daher ihn nicht übersehen. Allein sie hat ihn nur nicht unter die im allgemeinen Lheile aufgestellten, besondern Mildevungsgründe ausgenommen, welche dem Richter gestat ten, auch noch unter das Minimum des gesetzlichen Strafma ßes herabzuge'hen , sondern sie hat ihn nach der Ansicht Mer neueren Criminalisten innerhalb des letztem-bei Iumessung der -Strafe mitbegriffen wissen wollen. Denn es sind im allge meinen Theile des Gesetzentwurfs nur das jugendliche Alter, die unverschuldete Haft und der Ersatz bei'Verbrechen-gegen das Eigenthum als besondere Milderungsgründe -.bezeichnet. Würden wir nun hier eine Ausnahme machen, so wär-
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