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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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zu gering, wenn man bedenkt, wie nahe dieses Verbrechen der Tödtung verwandt ist, und mit welcher Bosheit es ausgeübt werden kann. Auch sind die meisten Gesetzgebungen hier stren ger und steigen bis zehn- und zwanzigjährige, ja bis lebens längliche Zuchthaus- und bis zur Todesstrafe. Die Deputation glaubt daher immer noch einer milderen Ansicht zu huldigen, wenn sie ein Maximum von „Zehn Jahren" vorschlagt. Uebri- gens ist, gegebener Auskunft gemäß, in diesem Artikel das Wort: „unzeitige Geburt" von einer solchen zu verstehen, auf welche der Tod des,Kindes erfolgt ist, wie auch dieAnalogie des Artikels 123., wo von einer Abtreibung vor gehöriger Reife die Rede ist, beweist." v. Carlowitz: Es muß hier wohl heißen : „unzeitige Entbindung" und nicht „Geburt." Es ist wohl ein Druck fehler. Referent Prinz Johann : Allerdings ist es ein Druck- versehn. Es hat zu diesem Artikel Secr. Hartz einen Antrag gestellt, ihn aber zurückgenommen, weshalb ich nicht nöthig habe, ihn zu verlesen. Staatsminister von Könneritz: Das Ministerium kann sich hier für die Erhöhung der Strafe um so weniger erklären, als die Deputation der H. Kammer eine Milderung vorgeschla gen hat, und es ist das Sache des Ermessens, da man weder für das eine noch für das andere Gründe anführen kann, und das Ministerium wünschen muß, daß es bei der Bestimmung des Entwurfs bleibe. Referent Prinz Johann: Ich muß gestehen, daß ich die Hoffnung hege, daß das Gutachten der Deputation der l. Kammer von der jenseitigen Kammer angenommen wird. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings würde ich eher für die Erhöhung, als für die Herabsetzung der Strafe sein. Domherr v. G ünt h er: Ich möchte so wenig die Erhö hung, als die Herabsetzung allein beantragen. Es laßt sich der Fall denken, daß die Anwendung solcher Mittel ohne oder wi der den Willen der Schwängern erfolgt, dadurch die Ab treibung der Leibesfrucht veranlaßt wird und dennoch ein ge ringeres Verbrechen vorliegt, als das mit Zuchthausstrafe 1. Grades geahndet werden könnte. Es lassen sich aber auch Fälle denken, wo 6 Jahre Zuchthausstrafe I. Grades noch zu gering wäre. So würde, um ein Beispiel anzuführen, die Zuchthausstrafe von 4 Jahren zu hart sein, wenn Jemand aus reiner Liebe, um der Schwängern die Schmach der unehelichen Niederkunst zu ersparen, heimlich ein Mittel beibringt, welches die Abtreibung der Leibesfrucht bewirkt. Dagegen läßt sich der Fall denken, wo dasselbe aus Bosheit oder aus eigennützi gen Absichten geschieht, und in dieser Hinsicht würden 6 Jahre Zuchthaus gewiß eine zu geringe Strafe sein. Ich würde da her beantragen, in der vorletzten Zeile des 124. Artikels zu setzen: „so ist der Thäter mit Zuchthaus 2. Grades von 2 Jah ren bis mit Zuchthausstrafe 1. Grades von 10 Jahren zu bele gen." Der Antrag findet die ausreichende Unterstützung, und es bemerkt v. Carlowitz: Ich muß allerdings bekennen, daß ich mich mit dem Amendement meines geehrten Nachbars (v.Gün ther) nicht befreundet! kann. Mir scheint, als ob das angeführte Beispiel nicht aufgefaßt werden könne, ohne nicht zu sehr nach theiligen Jnconvenicnzen zu führen. Es wurde gesagt, es habe vielleicht der Verbrecher dem Verbrechen aus Liebe zu der ver letzten Person sich hingegeben. Oeffnet man aber solchen Ab sichten das Thor bei Anwendung der Strafgesetze, so würde man zu weit gehn. Mit gleichem Rechte könnte man dann deduziren, daß ein Verbrechen, welches Mystizismus oder Fanatismus Hervorruf, mit geringerer, Strafe zu belegen sei, denn auch hier ist die Absicht eine lobenswerthe. Ich sollte daher glauben^ es sei richtiger, das Deputations-Gutachten aufrecht zu erhalten und das Spatium nicht zu weit zu stellen, namentlich das Mini mum nicht herabzudrücken. Daraufgeht der Prä sident zur Fragstellung über, indem er die Frage stellt: Nimmt die Kammer das Amendement des Domherrn v. Günther an? Sie wird mit 21 gegen 7 Stimmen bejaht, und der Artikel 124. in der Maße einstimmig ange nommen. Hier schließt sich gegen halb 3 Uhr die Sitzung, nachdem der-Prasident noch angezeigt hatte, daß v. Mntitz sich für heute wegendringender Geschäfte entschuldigt habe, und es wird auf kommenden Sonnabend 10 Uhr Morgens die nächste Sitzung zur Fortsetzung des gegenwärtigen Gegenstandes anberaumt. Drei und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 7. Januar 1837. Fortsetzung der be sondern Berathrmg über den Criminal- gesetzentwmf (H-Theil, IV. Kapitel: Von den Verbrechen wider das Leben, Art. 125. und 126. V. Kapitel: Bonden Verbrechen wider die Gesundheit. Art. 127 — 136). Die Sitzung beginnt halb 11 Uhr. Anwesend sind 29 Mit glieder. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen, und nachdem dies bewirkt worden, ward vom Secr.Hartz die Fas sung derin der letzten Sitzung berathenen Artikel des Criminalge- setzbuchs vorgetragen. Nach einigen durch den Prinz Johann, v. Carlowitz und Bürgermeister Ritterstadt dagegen ge machten Bemerkungen wird die Fassung der fraglichen Artikel genehmigt, und eben so ein vom Königl. Commissair 0, Groß beantragter Zusatz der Worte im 118 Artikel „in einem und demselben Augenblick" von der Kammer genehmigt. Das Protokoll wird hierauf durch v. Crusius und v. Beust mit unterzeichnet. Präsident: Ehe wir zur Tagesordnung übergehen können, habe ich nur zu erwähnen, daß wegen unvermeidlicher Abhaltung sich für heute Fürst Neuß und Graf Hohenthal haben entschuldigen lassen, eben so v. Thielau und P flugk wegen Unwohlseins. Referent Prinz Jo Hann bezieht sich hierauf auf die Red nerbühne und trägt den Artikel 125. des Entwurfs des Crimi- nalgesetzes vor:
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