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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 40. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ihn nicht leicht Jemand finden könnte. Da im Artikel nun ein mal exemplisizirt worden ist, so wünscht? ich, damit der aus der unvollständigen Angabe der einzelnen Faste möglicher Weise ent stehende Nachtheil beseitigt würde / nach dem Worte „Gebrech lichkeit" die Worte „ oder sonst" beigefügt zu sehen. Präsident: Ich würde fragen, ob die Kammer dieses Amendement des Hrn. Secr. Hartz unterstütze? Wird genü gend unterstützt. Referent Prinz Johann: Ich glaube kaum, daß ein sol cher Fall eintreten kann. Alle Falle fallen entweder unterKrank- heit oder Gebrechlichkeit; hohes Alter fallt unter Gebrechlichkeit, Blödsinn ist eine Seelenkrankheit, und wenn Jemandem die Füße abgeschossen wurden, ist er offenbar gebrechlich. Ich glaube, es müßte eher die ganze Exemplifikation wegbleiben und heißen: „Personen, welche unvermögend sind." Bürgermeister Ritterstadt: Ich kann die Bemerkung nicht unterdrücken, daß ich die Falle, welche vom Secr. Hartz angeführt worden sind, für solche halte, welche unter die im Ent würfe angegebenenKategorieenfallen werden; allein man könnte sich den Fall denken, daß Jemand an einen entlegnen Ort ge schafft, ihm der Mund verstopftund Hände und Füße gebunden würden; auf diese Weise wäre er auch hülflos und ausgesetzt. Es fragt sich zwar, ob nicht dieser Fall in ein andres der im Ge setzbuche aufgeführten Verbrechen übergehen würde. Ware das nicht so, dann würde allerdings hier ein Fall vorliegen, der noch zu bestimmen übrig bliebe. Königlicher Commissair v. Groß: Es ist hierbei voraus zusetzen , daß der hülflose Zustand nicht von der Person selbst, welche den Hülflosen verlaßt, verursacht ist, indem in diesem Falle ein anderes Verbrechen vorliegen würde. Domherr v. Günther: Ich muß mich für das Amende ment des Secretair Hartz erklären. Sehr wohl kann ich mir auch außer dem jugendlichen Alter, der Krankheit und der Ge brechlichkeit noch Fälle denken, wo man sich selbst zu helfen un vermögend ist. Wenn ein Führer in der Sächsischen Schweiz mich bei einbrechender Nacht auf einen Felsen führt, dann weg lauft, so muß ich allerdings meine hülfloseLage gerathen, denn i ich weiß nicht, wie ich wieder herunter kommen und wo ich! mich hinwenden soll, und doch bin ich weder jung, noch krank,! noch gebrechlich. Referent Prinz Johann: Das scheint mir in die Kate gorie des fahrlässigen Mordes zu fallen. Bürgermeister Schill: Ich würde mir das Sous-Amen- dement erlauben, daß die Worte: „wegen jugendlichen Al- .ters, Krankheit oder Gebrechlichkeit" wegfielen und nur ge sagtwürde: „Personen, welche sich selbst zu helfen unvermö gend sind." Ich kann nicht zweckmäßig halten, wenn in dem Gesetze gesagt wird: „ und sonst;" dies giebt einen so großen Spielraum. Es kommt nur darauf an, daß die Personen sich zu helfen nicht vermögend sind; welche Gründe dann vorhan den sind, ob wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit oder wegen jugendlichen Alters, das, glaube ich, braucht nicht ausgedrückt zu werden, sondern nur die Unvermögenheit, und ich würde bitten, dieses Sous-Amendement zur Unterstützung zu bringen. Der Antrag findet die ausreichende Unterstützung, und es bemerkt , . . . . . . - > Referent Prinz Iohann: Ich muß mich gegen das Amen dement erklären; ich glaube, der ganze Ton des Gesetzbuchs ist ein anderer; er geht von der Ansicht, aus, zu exemplisiziren und dem Richter zu überlassen, auch, durch den Sinn des Ge- ' setzes den Begriff weiter auszudehnen, und es soll einen popu- ren Ton Haben. ' Es scheint mir auch in der Lhat, daß alle denkbaren Fälle durch die erwähnten Beispiele ausgefüllt wer den. Gerade solche Fälle, wo die Hülflosigkeit nicht im Zu stande des Ausgesetzten, sondern in der Handlung Seiten der Aussetzenden liegt, würden hier ausgeschlossen sein, und wenn die Exemplifikation wegfiele, nicht ausgeschlossen werden. Ich glaube, es ist besser, man bleibt bei dem Gesetz-Entwürfe. Staatsminister v. Könneritz: Es ist hier recht eigentlich ein Fall, wo sich klar darlegt, wie zweckmäßig die Worte wa ren : „ im Sinne und Geiste des Gesetz-Entwurfes;" denn in der That würde hiernach der Richter nicht in Zweifel sein, daß vermöge der Gesetzesanalogie alle die Fälle, welche man sich hier gedacht hat, mit hineinzubringen sein würden. Bürgermeister Wehner: Mir scheint allerdings, als wenn beide Amendements nicht von der Art wären, daß sie Gründe äbgeben könnten, warum man von dem Gesetzentwürfe abgehen sollte, der mir so klar zu sein scheint, daß nicht leicht ein Richter über die Worte, die darin enthalten sind, in Zwei fel kommen kann. Ich würde mich ebenfalls mit dem Gesetz entwürfe vereinbaren. Bürgermeister Schill: Ich will mein Amendement wie der zurücknehmen; es ist mir bloß um die Worte: „und sonst" zu thun, von denen ich nicht wünsche, daß sie in den Artikel hereinkommen. Der Präsident richtet hierauf an die Kammer die Frage: Ob sie das Amendement des Secretair Hartz an nehme? Dies wird mit 18 gegen 10 Stimmen verneint. Man kommt nun zunächst auf das W eh n er sch e Amen dement zu diesem Artikel 120., welches dahin geht, daß die Worte „in deren Obhut sie sich befinden" wegfallen sollen. Bürgermeister Wehner: Ich habe darauf angetragen, daß im Artikel diese Worte in Wegfall gebracht würden, und zwar darum, weil ich glaube, daß es noch andere Fälle giebt, wo das, was hier vorausgesetzt wird, ebenfalls siattsinden kann. Man findet sehr öfters, besonders auf dem Lande, daß man den Aufenthalt der Gebrechlichen, der Taubstummen u. f w. in einem Hause als einen Auszug feststellt, ohne daß der Wirth die Aufsicht über den Auszügler hat, der ihm aber dennoch sehr unangenehm werden kann, und von dem er wünschen muß, ihn los zu werden. Hier darf Derjenige, welcher dem Gebrechlichenden Aufenthalt zu gestatten gehalten ist, diesen nur nehmen, ihn in eine große Stadt führen und ihn dort stehen lassen, und er wird ihn mit Ehren los, ohne daß er deshalb in den Verdacht kommt, ihn tödten zu wollen. Mir schien daher, daß die bezeichneten Worte ausgeschlossen
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