Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Kammer über das höchste Dekret vom 13. November 1836. verschiedene Bestimmungen wegen Befreiung von indirekten Abgaben betr. (Zum Druck und auf eine der nächsten Lags- vrdnungen.) 9) eoä. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kam mer zu dem Gesetzentwürfe, das gerichtliche Verfahren in Strei tigkeiten über ganz geringe Forderungen betr. (Desgleichen.) Präsident: Wir können nun zur Tagesordnung über gehen und zwar zuerst zur Verlesung des Berichts der 3. De- . putation über die Petition desAbg. Scholze, um Abstellung verschiedener landwirthschaftlichen Gebrechen, und ich ersuche den Referenten, der Kammer den Bericht vor zutragen. Referent v. Leyßer begiebt sich auf die Rednerbühne ' und trägt den Bericht vor. Hierauf bemerkt derselbe, daß es auf die Bestimmung der Kammer ankomme, ob dieDiskussion > hierüber sofort statt finden solle. Abg. Scholze: Ist es vielleicht der Kammer genehm, > daß der Deputations-Bericht zum Druck kommen könne, da ich mir Vorbehalten muß, verschiedene Anträge an die Kammer« zu stellen? ! Präsident: Der Abgeordnete tragt darauf an, daß die-! ser Bericht zum Druck gelangen solle und die Diskussion noch I ausgesetzt bleibe, bis der Bericht gedruckt vorliegt. Ich frage! daher die Kammer: Ob der Deputations - Bericht zum Druck I gelangen solle? Wird durch 33 gegen 30 Stimmen verneint. I Präsident: Ich würde nun die Kammer anderweit zu I fragen haben: Ob sie sofort die Diskussion beschließen wolle? I Abg. Scholze: Ich würde darauf antragen, daß die! Diskussion noch ausgesetzt bleibe. Ich bin nicht vorbereitet und glaubte allerdings, daß jedes Kammermitglied das Recht habe, auf den Druck eines Berichts antragen zu dürfen. Ich müßte mir erlauben, noch verschiedene Anträge zu stellen, und da ich nicht vorbereitet bin, so würde der Zweck der Petition vereitelt werden. Präsident: Es wird sich die Kammer darüber auszu-' sprechen haben, ob die Diskussion beginnen soll, oder nicht Abg. Puttrich: Der Abgeordnete wird sich vielleicht be ruhigen, wenn er einige Puncte dieser Petition heraushebt, welche er vorzüglich durchzugehen wünscht. Ich glaube, an dere dieser Puncte würden schon jetzt zur Berathung kommen können. Abg. Scholze: Ich kann darauf nicht eingehen, denn! ich bin ganz unvorbereitet. ! Secretair Richter: Ich glaube, es ist zunächst die Kam merzufragen, ob sie darüber berathen will, oder nicht? Präsid ent: Ich würde die Kammer zu fragen habend Ob sie sofort zur Diskussion übergehen wolle, oder nicht? Wird durch 55 gegen 9 Stimmen bejaht. ReferentAbg, v. Leyßer tragt nun die einzelnen Puncte (es sind ihrer vier) der Scholzischen Petition nebst dem Depu tations-Gutachten vor: Der Petent hat sich zuvörderst im Eingänge seiner Petition auf die unterm 30. Juni 1836 erschienene Bekanntmachung des Ministeriums des Innern bezogen, welche die Beförderung der landwirthschaftlichen Interessen durch Unterstützung von den dazu am letzten Landtage verwilligten 5VOV THlrn. bezweckt. Er ist nun 1) der Ansicht, daß, um den gedeihlichen Kulturzu stand des Landes zu befördern, besondere Gesetze erforderlich fein dürften, durch welche die landwirthschaftlichen Erzeugnisse ge gen Diebstahl und Verluste durch Menschen und Vieh gesichert würden, wie dergleichen in Baiern, Böhmen und Weimar er gangen wären. — Die 3. Deputation der H. Kammer erklärt sich zu diesem 1. Puncte s) dahin, daß die Felddiebstähle den Forstdiebstahlen gleich zu stellen seien, daß aber die nähere Er örterung dieses Gegenstandes bis zur Berathung über das Criminalgesetzbuch verschoben werden möge. Ferner b) daß zu der Verhütung der Diebstähle rc. durch eine neuerliche Verordnung vom 13. Oktober 1836 bereits Abhülfe getroffen worden, indem darin die Aufsicht der commandirten Soldaten nicht allein auf die Forsten und Jagden, sondern auch auf die Fluren ausgedehnt worden ist, und den Soldaten darüber eine besondere Instruktion ertheilt worden, wobei nach der Ansicht der Deputation Beruhigung zu fassen ist. — Abg. a. d. Winkel: Ich bin mit dem Antragsteller voll kommen einverstanden, daß es nützlich und zweckmäßig wäre, wenn bessere Anordnungen getroffen würden, um die Feld- ! diebstähle zu vermeiden. Wenn man von der Ansicht ausge gangen, Jeder solle sein Feld selbst beschützen, so ist die Sache rein unmöglich. Wenn nicht von Staatswegen Einrichtungen darüber getroffen werden, so ist ein Jeder dem ausgesetzt. Denn er ist es schon darum nicht im Stande, weil die Feld diebstähle nicht etwa bloß heimlich, sondern auch öffentlich und I gewaltsam verübt werden. Die Felddiebe kommen nicht nur ! einzeln, sondern oft in ganzen Parthieen. Sie rauben die I Früchte mit Gewalt und dreschen sie sogar auf dem Felde aus. ! Wenn diese Berathung bis zur Berathung über das Criminal- ! gesetzbuch ausgesetzt bleibt, so finde ich dies nicht zweckmäßig, Ida ich nicht glaube, daß das zum Criminalgesetzbuch gehört, «sondern dafür halte, daß es Polizeifache sei. Ich habe ! die Verordnung, die jetzt als Instruktion für die Commandir- I ten zur Beaufsichtigung der Fluren und Forsten gegeben wor- ! den ist, gelesen. Namentlich steht da gleich in der Ueberschrist, ! daß diese Leute zur Beaufsichtigung der Forsten und Fluren be- ! stimmt sind; ich muß aber gestehen, daß ich das Letztere nicht i! genug erläutert und in der Instruktion keinen besonder» Punct i! gefunden habe, daß sie hauptsächlich aus die Fluren angewie- «sensind, und ich möchte wünschen, daß diese Instruktion von Seiten der Kammer revidirt und vielleicht ein Punct beantragt werden möchte, der besser auf diesen Zweck Hinweise. Referent v. Leyßer: Ich wollte mir nur die Bemerkung erlauben, daß dieser Punct mit dem zweiten zusammenhangt, und da hat die Deputation gesagt: „die Verhütung betreffend so" bis „Soldaten Instruktion ertheilt" (vergl. oben unter d.) Abg. a. d. Winkel: Ich hatte das zusammengefaßt; ich l stimme aber nicht mit der Deputation überein. In der Ueber- ! schrift der Instruktion steht allerdings: „ zur Beaufsichtigung ! der Forsten und Fluren." In der Instruktion selbst aber habe
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder