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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittherlttngen über die Verhandlungen des Landtags. ^4« 42. Dresden, am 14. Januar. 1837. Neunzehnte öffentliche Sitzung -er II. Kammer, am 9. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petition des Äbg. Scholze um Abstellung verschiedener landwirth- schastlichen Gebrechen (I. Punct: die Verhütung der Felddieb stähle u. w. d. a. betr.). — Abg. von der Planitz: Ich habe den Antrag des Hrn. v. Thielau unterstützt und muß für ihn stimmen, wenn er auch in der Allgemeinheit bliebe, in der er jetzt gefaßt ist. Ich finde nämlich in der Revision der Gesetze über Bestrafung derFeld- diebstahle das einzige Mittel, uns vor diesem Vergehen zu schü tzen. Ich glaube, wenn man sich von einem Uebel befreien will, so muß man untersuchen, woher es gekommen ist. Man kann nicht annehmen, daß eine größere Armuth, eine vermehrte Ver dorbenheit der niedern Volksklasse der alleinige Grund dieser Vergehungen sei. Wenn man auch leider zugestehen muß, daß die Achtung des Eigenthums in unserer Zeit abgenommen hat, so glaube ich, ist dies nicht die einzige Schuld, warum die Feld diebstahle so zugenommen haben. Ich suche den Grund mehr darin, daß die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen nicht in Anwendung gekommen sind; sie sind nicht in Anwendung gekommen, weitste unpassend gewesen sind; sie haben ost nicht angewendetwerdenkönnen,weilDiejenigen,welchedieDiebstahle begangen haben, zu arm gewesen sind, um sie durch Geldstrafe zu züchtigen, und man gefunden hat, daß Gefängnißstrafe, wo die Verbrecher noch obendrein beköstigt werden müssen, sie nicht abschreckt. Auch sind sie häufig nicht angewcndet worden, vielleicht aus Mitleiden des Richters, vielleicht auch aus dem Grunde, weil es der Eigentümer schon zufrieden war, wenn er das gestohlne Gut zurück erhielt. Ja, noch andere Gründe giebt es. Es ist leider dahin gekommen, daß viele Eigentü mer Diejenigen, die sie bestahlen, schonten, weil sie sich fürchte ten, daß der Verbrecher sich rächen und Haus und Hof entzün den würde. Das ist ein Gegenstand, der häufig vorgekommen ist, und ich kann es aus meiner eignen Erfahrung bestätigen, daß die Anzeige und Bestrafung aus Angst und Furcht unter blieben ist. Es sind dies die Gründe, wie ich glaube, warum diese Diebstähle so überhand genommen haben. Sollte nun durch eine Revision der Gesetze, durch eine angemessene Abände rung der Strafmittel, durch Nöthigung, jeden Felddiebstahl zur Kenntniß der Behörden zu bringen, zweckmäßig auf diese Ver hältnisse eingewirkt werden können, so glaube, ich, würde mehr gewonnen sein, als wenn wir allein Polizeiliche Schutzmittel da für erhielten. Ich muß übrigens noch aus Erfahrung bestäti gen, daß der Militairschutz auf dem Lande, daß die Soldaten, welche zur Unterstützung der Gensdarmerie aufgestellt worden sind, ihr Augenmerk mit auf die Felddiebstahle gerichtet haben; der Erfolg aber hat gelehrt, daß dies zu keinem Schutze gedient hat, denn wenn sie heute einen Dieb abgehalten haben, so haben sie nicht verhindern können, daß den andern Tag ein anderer gekommen ist. Die Leute fürchten sich nicht vor dem Militair, weil keine ordentliche oder abschreckende Bestrafung erfolgte. Abg. v. v. Mayer: Nur wenige Worte zur Widerle gung. Es thut mir leid, daß meine Aeußerungen mißver standen worden sind. Ich bin gar nicht gegen die Absicht, welche den Antrag in der Kammer hervorgerufen hat. Ich bin nicht gegen die Sache selbst, nur gegen die Form. Ich habe aber auch nicht gesagt, es sei gefährlich, die Staatsregie rung in der beantragten Maße zu ersuchen; ich habe nur ge sagt, esseibedenklich. Es ist bedenklich darum, weil, wenn man zu Viel bittet, man am Ende Nichts ausrichtet, und ich habe schon die Gründe, aus welchen die Staatsregierung un sere Theile dieses Antrages ablehnen könne, angedeutet. Es würde zuverlässiger sein, genau zu petiren; ich glaube, daß der Gegenstand noch zu roh ist, um ihn an die Staatsregie rung abzugeben; denn wenn gleich gesagt worden ist, es würde die Staatsregierung schon aus den Debatten entnehmen können, was die Kammer wolle, so muß ich dem doch wi dersprechen. Es sind so viele Anträge in Frage gestellt, so viel Verhältnisse berühret worden, die in alle drei Brauchender Gesetzgebung fallen, daß ich nicht im Stande bin, einzuse hen, was die Kammer eigentlich speziell beabsichtiget; ich glaube daher auch nicht, daß die Regierung, obwohl ich der- selben eine weit größere Umsicht zutraue, als mir, im Stande sein wird, aus den Debatten zu ersehen, wie weit der An trag eigentlich geht, und welche Maßregeln zu nehmen seien. Es ist von Bestrafung des Felddiebstahls gesprochen worden; das gehört ins Criminalrecht. Es ist von Verhütung dieser Diebstahle gesprochen worden; das sind Polizeimaßregeln; es ist von Berechtigung, Vieh zu halten gesprochen worden; das gehört zu den civilrechtlichen Bestimmungen; also muß die Negierung annehmen, daß das Gesetz ganz allgemeiner Natur sein solle. Ich glaube doch, daß wir zu viel wagen, wenn wir diesen Antrag auf diese Weise an die Regierung bringen, und daß es am zweckmäßigsten sei, diese Sache zur Begut achtung an eine Deputation abzugeben und Vas Gutachten
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