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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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werden; ich hatte aber dafür, daß solche Verfügungen in die Gemeindeordnung gehören. Abg. v. Thielau:-Ein'Abgeordneter hat gesagt, es werde für jedes Verbrechen ein besonderes Gesetz- verlangt; es Uaber nichtsMderes gesagt worden, als-daß ein allgemei nes Gesetz zum Schutze des ländlichen Eigenthums gegeben werden sollte, keinesweges aber ist die Rede gewesen von Be- sirafung. Wenn man aber dem Verlangen der Feldbesitzer nach größerem Schutz so wenig Genüge leisten wird, wird man allgemeines Mißvergnügen erregen, und ich muß verlangen, daß der Unterthan, welcher seine Steuern bezahlen soll, auch in seinem Eigenthum geschützt werde. Präsident: Nach der Landtagsordnung §.74. und 75. ist keinem Mitglieds der Kammer das Wort von dem Prä sidenten öfterer, als zweimal zu bewilligen, außer zur Wider legung der letzten Rede; ich möchte aber glauben, daß von mehreren Sprechern öfterer als zweimal gesprochen worden ist, und ich weise darauf hin, daß, wer das Wort begehrt zur Widerlegung, es zwar erhalten muß, aber zur Berichtigung von Thatsachen und nicht, um öfterer als zweimal sprechen zu können. Wer über den Gegenstand noch sprechen will, möge ' möglichst Alles zusammen fassen, um dann nicht sich der Un annehmlichkeit auszusetzen, Etwas nicht mehr vorbringen zu können, was ihm von Interesse zu sein scheint. Abg. Winkler (aus Räcknitz): Ich stimme dem, was die Abgeordneten v.d. Planitz und v. Kiesenwetter geäußert ha ben , vollkommen bei. Es ist schon Viel dafür und dagegen gesprochen worden, daß civil- und criminalrechtliche Bestim mungen in dieser Hinsicht da wären; allein sie sind nicht be kannt. Ich bin also dafür, daß sie gesammelt und herausge geben würden, weil jetzt weder der Stehler, noch der Be stohlene weiß, was für Strafen auf dergleichen Vergehungen gesetzt sind. Secr. Richter: Ich habe zwei Abgeordnete gegen die vermittelnde Erklärung der Staatsregierung sprechen hören, gleichwohl scheint mir, als stehe sie von den Anträgen der Ab geordneten v. Thielau und Cuno nicht weit entfernt. Es soll zu demselben Zwecke in polizeilicher Hinsicht Etwas gethan- werden, sobald nach Berathung des Criminalgesetzbuchs sich herausgestellt, was und wie viel zu thun nöthig sei. Die Staatsregierung wird'diesen Zeitpunkt abwarten', selbst wenn die Anträge jetzt angenommen werden und an sie gelangen soll ten; es ist mithin jetzt Nichts gewonnen und deshalb wün- schenswerth und zweckmäßig, die Berathung bis zu der über das Criminalgesetzbuch ausgesetzt sein zu lassen. Abg. Puttrich: Es ist mir und wohl Niemandemein gefallen, den Armen soweit zu beschränken, daß er gar kein Vieh halten solle, sondern nur in soweit, als es sich erwarten läßt, daß er sein Vieh ernähren kann und nicht auf unrecht mäßige Weise fremdes Eigenthum zu sehr in Anspruch neh men muß. - . Staatsmkm'ster von Ze schau: Auf die Aeußemng des' Abgeordneten v. Thielau muß ich erwiedern, daß gewiß Nie mand einen so hohen Werth auf den Schutz des ländlichen Eigenthums legen kann, als die Negierung, und daß sie die diesfallsigen Schwierigkeiten' und zur-Sprache gebrachten Mängel vollkommen anerkennt/ auch gern- bereit sein wird, alle Mittel anzüwenden, um denselben zu begegnen und abzu helfen, wiewohl nicht zu verkennen ist, daß es sehr schwierig sein, dürste, deshalb angemessene Vorschläge zu machen. Ich habe auch Seiten der Regierung keinen. Antrag gestellt, diesen'Gegenstand bis zur Berathung über das Crkminalgesetz- buch hinauszuschieben, und nur gesagt, es scheine mir dieses der beste Weg zu sein, und in Beziehung auf den vorliegen-, den Antrag die Voraussetzung ausgesprochen, daß in der Mittheilung an die Negierung spezieller werde angegeben wer den, welche Ansichten die Kammer bei dem Anträge vor Au gen gehabt habe. Referentv. Leyßer: Ich wollte nur sagen, daß die De putation davon nusgegangen ist, daß ein Gesetz abzuwarten sek, wodurch dem Ucbel gesteuert würde. Allerdings sind Feld- deuben ein sehr wichtiger Gegenstand, deren möglichste Verhin derung besonders von der Gesetzgebung berücksichtiget werden muß, und um schneller zum Ziele zu gelangen, habe ich den An trag des Abg. v, Thielau unterstützt. Der letztere Antrag des Abg. Cuno aber zeigt in der Art seiner Darstellung, daß er der zweckmäßigste sei, und darum habe ich mich später dafür erklärt. Ausallen Fall aber ist sowohl mein, als der übrigen Abgeordneten derKammerWunsch, daß Maßregeln gegen dieses Nebel ergriffen werden, wovon ich täglich Erfahrungen zu machen Gelegenheit habe, und es ist nur zuwünschen, daß sie vonSeiten derStaats- regierung recht bald erfolgen mögen. Präsident: Die Diskussion über diesen Gegenstand betraf zuvörderst einen ausgesprochenen Tadel des Deputa tions-Gutachtens, daß sie hinsichtlich der Petition des Abgeord neten Scholze nicht weit genug gegangen fei, sondern sich in ihrem Gutachten zu sehr beschränkt habe. Der Antrag der De putation bestand darin, „die Bestrafung der Felddiebstähle mit den Fvrstdiebstahlen gleichzustellen, die Berathung darüber aber bis zum Criminalgesetzbuch zu verschieben." Mit diesem Anträge schien sich auch die Staatsregierung einzuverstehen und ihn sür genügend zu halten; er genügte aber dem ersten Antrag steller, dem Abg. v. Thielau, nicht, und'er trug darauf an, „die Kammer möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen, daß sie im Lause dieses Landtages der Ständeversammlung ein Ge setz, den Schutz des ländlichen Eigenthums betreffend, vorlegen möge." Der Antrag des Abg. Cuno dagegen näherte sich mehr dem Deputations-Gutachten und ging gewissermaßen von einer lllwto milwn-Ansicht zwischen dem Deputations-Gutachten und dem v. Thielauschen Anträge aus, indem er die Worte ent hält: „daß sie noch während des Landtags einen Gesetzentwurf über die F e l d p o l i z e i und deren Handhabung vorlegen möge." Der Landtagsordnung gemäß würde zuvörderst das De putations-Gutachten zurAbstimmung zu bringen sein, und dann scheint es mir angemessen, auf den Cunoschen Antrag einzuge hen, der nach seiner Tendenz dem Deputations-Gutachten am
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