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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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5HL Antrag fallen läßt, so will ich ihn wieder auf nehmen. Präsident: Dann würde n aber'nur mit allen Rech ten und Gerechtigkeiten, Lasten und Beschwerden ausgenom men werden können. Er kann erst motivirt werden nach jetziger Sachlage, bedarf aber der Unterstützung, der Hälfte der Kammer. Abg. Eisenstuck: Ich habe über den Gegenstand gar nicht gesprochen, weil ich die Zahl der Sprecher nicht vermehren wollte. Aus dem, was gesprochen worden, hat sich so viel klar hervorgestellt, daß ein großer Theil des Civil-, Pes Crimi- nal- und Polizeirechts in dieses beantragte Gesetz.möchte einge-. packt und eingeschachtelt werden, besonders die Lehre von den Dienstbarkeiten. Denn es ist gesprochen worden, es würden große Beschädigungen an den Grundstücken stattfinden, wenn Vieh darüber getrieben würde.. Ich muß noch bemerken, daß ländliches Eigenthum keineswegs bloß Felder sind, sondern daß dazu auch Scheunen, Gebäude- Stallegehören; denn ländli ches Eigenthum und Grundeigenthüm ist nicht gleichbedeutend. Nun kamen Schweine, Ganse, Lauben an die Reihe. Das Schasvieh hätte ich auch nicht' weggelassen, denn es thut dem Eigenthum den meisten Schaden, wenigstens mehr, als die un glücklichen Schweine, über die man so ausführlich sich verbrei tet hat. Wenn man angedeutet hat, was auch ein Gegenstand des Gesetzes sein müsse; daß allgemein verboten werden müsse, Vieh zu halten, wenn es nicht ausgewintert werden könnte, so ist das ein Gegenstand, der nicht so allgemein ausgesprochen werden kann. Zm Gebirge, wo ganze Ortschaften von der Viehzucht leben und nicht so viel erbauen können, wo jeder Hausler eine Kuh hält und das Futter kaufen muß, werden da nicht die Leute um ihr Brod gebracht? Das geht noch viel wei ter. Es kommt hier hinein noch die'ganze Wafferdisziplin, die Strom - und Uferdisziplin. Alles kann Schaden thun. Zum ländlichen Eigenthum gehören auch Baumpflanzungen. Da giebt es auch Baumfrevel. Wenn Alles dieses in das neue Ge setz ausgenommen werden sollte, da würde wohl zu viel angemu- thet, da würde ein schönes Potpourri von Römischen, Deut schen, Sächsischen, Lausitzischen, allgemeinen und partikularen Rechten, Rechtsgewohnheiten und Sitten herauskommen. Auf so ein Gesetz kann sch mich picht freuen. Ich muß darauf zurück kommen, daß dieses ganze Gesetz von dem Antragsteller nicht ge wünscht worden ist; denn der Antrag ist eigentlich gerichtet gegen Felddeuben, flicht gegen alle Beschädigungen und Beeinträchti gungen auf dem Lande bei der Dekonomie, und hätte ich noch eine Ungewißheit gehabt, , so wäre sie gelüst worden durch die Aeußernng des Abgeordneten, daß es ihm darum zu thun sei, daß den Felddeuben soviel wie möglich möge gesteuert werden. Ich gebe zu, daß unsere Gesetzgebung in diesen polizeilichen Be ziehungen mangelhaft ist, ich gebe zu, daß sie,an hundert Orten verborgen liegt, und daß es an der Zeit ist, sie einmal quszu- packen. Ich halte aber dafür, dgß mqy die Regierung yicht darum angehen könne, die verschiedenen Gegenstände in einem Gesetze zusammenzufassen, Der Berichs der !!. Kammer über das Strafgesetzbuch liegt vor, und da hat man sich über den Kelddrev-. stahl verbreitet. Was nun das Criminelle betrifft, so scheint es damit abgethan, und ich habe in demLaufe der Diskussion soviel ersehen, haß man besonders auf polizeiliche Rücksichten für einen Theil des ländlichen Eigenthums, für Feld und Wiesen sich würde beschranken müssen. In dieser Arberlaube ich mir, den aufge nommenen Antrag zu motiviren. Präsident: Jch fragenun, ob der vormalige Cunosche, nunmehr Eifenstucksche Antrag unterstützt wird? Derselbe fin det picht ausreichende Unterstützung. Hiermit endigte die heutige Sitzung um 2^ Uhr. Die nächste Sitzung wurde auf Mittwoch um 10Uhr anberaumt und als Tagesordnung festgestellt: Die Fortsetzung der Berathung überden vorliegenden Bericht, sowie die Verlesung des schon heute auf der Tagesordnung befindlichen Berichts der 3. Deputation über die Petition des Abgeordneten Zische, die Schutzunterthä- nigkeit und den Stuhlzins betreffend, und endlich die Bera thung über den Bericht der 1. Deputation, die Actienvcrcine betreffend. Vier und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 9. Januar 1837. Fortsetzung der besonder» Berathung über den Criminalgesetz- entwurfi (Nachträgliche Abstimmung über Art. 125. II. Theil °VI. Kapitel: Von den Verletzungen der persönlichen Freiheit. Art. 136 — 148). -Mi Die Sitzung (36 Mitglieder sind anwesend) beginnt nach Hll Uhr. Das Protokoll der letzten Sitzung wird verlesen. 'Nach einigen kleinen Berichtigungen bemerkt Prinz Johann: Es ist am Schluffe des Protokolls an geführt, daß ein Beschluß gefaßt worden sei, den Artikel 149. und einige folgende in geheimer Sitzung zu verhandeln. Es ist mir davon Nichts erinnerlich; denn nach der Landtagsordnung kann ein Beschluß, einen Gegenstand in geheimer Sitzung zu berathen, nur nach hinreichender Unterstützung selbst in geheimer Sitzung gefaßt werden. Mein Antrag würde daher von der zureichenden Anzahl Mitglieder zuvor unterstützt sein müssen. Nachdem hierauf der Königl. Commissair v. Großnach den Bemerkungen Sr. Königl. Hoheit den Vorschlag, die Ar tikel 149. bis mit 154. in geheimer Sitzung zu berathen, zum Antrag des Ministeriums gemacht hat, stellt der Präsident die Frage: Ob dieserAntragangenommen werde? Was einstim mig geschieht. Hierauf erinnert Graf Einsiedel: Ich bemerke nicht, daß eine Aepßerung, die ich zu der 125. §. gemacht habe, in dem Protokoll erwähnt worden sei. Es war der Fall zu be denken , daß wohl nicht ganz deutlich im Gesetzentwurf bemerkt ist, ob jnst Gewißheit eine Verheimlichung anzunehmen sei, wenn, wie wohl der Fall sein könnte, Eine, die sich lange innegehaftm, ein Kind glücklich zur Welt bringt und durch vertraut? Personen für Alles gesorgt hat, auch es nachher
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