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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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thigen Erörterungen, die jedes Kammermttglied über das De putations-Gutachten wegen der Staatsschulden anzustellen wünschen wird, vielleicht den Donnerstag die Sitzung ausge setzt werde , so daß- am Freitag die Berathung über diesen Ge genstand eintreten könne. Präsid ent: So sehr es meine Pflicht und Wunsch ist, die Geschäfte zu fördern, so gestehe ich allerdings, daß mir selbst mehrere derartige Aeußerungen vorgekommen sind; auch muß ich die Gründe der geehrten Sprecher anerkennen. Es wird allerdings nöthig sein, zu einer Zeit diesen Gegenstand an die Kammer zu bringen, wo wir nicht so streng beschäftigt sein wer den. Es wäre also zweckmäßig, bei Berathung des Criminal- gesetzbuchs eine weise Zeiteintheilung eintreten zu lassen, um den verehrten Mitgliedern der Kammer die Frist zu gestatten, welche nöthig ist, um sich vorzubereiten, theils zunächst auf fortgesetzte Berathung über das Criminalgesetzbuch selbst, theils über wichtige Finanzgegenstände. Wenn die Herren, wie es scheint, Etwas dagegen nicht zu bemerken haben, so würden wir den Donnerstag die Berathung überhaupt aussetzen und dann diesen Gegenstand den Freitag auf die Tagesordnung und zur Berathung bringen können. Tritt die verehrte Kammer dem bei, so werden wir morgen noch mit der Berathung über das Criminalgesetzbuch fortfahren, den Donnerstag aussetzen und den Freitag über den Bericht der 2. Deputation unserer Kammer, das Staatsschuldenwesenbetreffend, berathen. v. Polenz: Ich weiß nicht, ob der erwähnte Bericht eine ganze Sitzung ausfüllen dürfte. Im Falle die Herren beschlie ßen würden, noch eine Fortsetzung über die Berathung des Cri- minalgesetzbuchs zu diesem Tage vorzunehmen, so wäre es wün- schenswerth, solches im Woraus zu wissen, wegen der nöthigen Präparation. Es läßt sich allerdings nie mit völliger Gewiß heit bestimmen, wie viel Zeit ein Gegenstand in Anspruch nimmt, jedoch wird der anwesende Hr. Referent wohl darinnen mit mir übereinstimmen, daß der Bericht über das Staatsschuldenwesen uns nicht-durch die ganze Sitzung beschäftigen kann. Bürgermeister Wehner: Es liegt der Kammer noch ein Bericht der 1. Deputation vor auf das allerhöchste Dekret vom 13. Novbr. 1836, die allerhöchsten Entschließungen auf ver schiedene ständische Anträge betreffend. Wenn beide Berichte zusammen genommen würden, so würde dies wohl eine Sitzung ausfüllen. Präsident: Diejenigen, welche mit den einzelnen Gegen ständen genau bekannt sind, vermögen uns wohl Etwas darüber zu eröffnen. Wenn wir diese Gegenstände auf den Freitag mit auf die Tagesordnung bringen, so würde dann an diesem Lage die Berathung über das Criminalgesetzbuch nicht fortgesetzt werden. Außerdem hätte ich geglaubt, daß darin sortgefahren werde. Denn wenn wir einmal hier sind, so arbeiten wir so viel als möglich. v. Po lenz: Ich äußerte dies nur in Bezug darauf, da mit man sich präpariren könne. Vicepräsident 0. Deutlich: Vielleicht wäre es auch mög lich, daß die Wahl der Mitglieder des Ausschusses zur Staats ¬ schuldenkasse stattsinden könnte. Es ist nämlich nöthig, daß neue Deputirte gewählt werden, und zwar sind diesmal von der I. Kammer Drei zu wählen; dies könnte wohl auch mit ge schehen. Präsident: Auch dieser Gegenstand würdeals derdritte für nächsten Freitag auf dieLagesordnung gebracht werden kön nen. Es wären dann diese Sachen auf einmal abgethan, und wir würden dann in derBerathung übers Criminalgesetz ungestörter fortfahren können, Wir können nun zur Tagesordnung über gehen, und ich ersuche den hochgestellten Referenten die Redner bühne zu betreten. Referent Prinz Johann: Ehe wir zu den Artikeln über den Raub übergehen, habe ich ein Amendement des v, Groß mann zu erwähnen, welcher die HZ. 155. und 156. in das XII. Kapitel, welches von Diebstahl und Veruntreuung handelt, ver setzt sehen will. v. Großmann: Ich hätte gewünscht, daß diese Artikel, die der Sache nach mit dem Diebstahle genau Zusammenhängen, dort, wo von demselben die Rede ist, also im XII. Kapitel abge handelt werden möchten. Ich will auf dieser Veränderung nicht bestehen, da die hohe Kammer auf diese Stellung keinen großen Werth zu legen scheint. Referent Prinz Johann: Ich erlaube mir nun, den Vor schlag zu machen, daß wir bei dem Artikel 155. Schritt vor Schrill gehen. Es enthält derselbe zwei verschiedene Puncte; zuerst einen allgemeinen Satz und demnächst die verschiedenen Grade des Raubes und die darauf gesetzten Strafen. Zu diesen Punk ten sind Vorschläge und Amendements eingegangen. Es dürfte daher zweckmäßig sein, die einzelnen Puncte einzeln vorzunehmen und zuerst über den Begriff des Raub.es, dann aber über die ein zelnen Strafen zu berathen. Der Herr Referent trägt hierauf den ersten Absatz des Artikels 155. vor: Diejenigen, welche, um sich oder Andern fremdes beweg liches Gut zuzueignen, gegen Personen Gewalt ausüben, oder solche mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben bedrohen, oder an Personen thätlich Hand anlegen, um das sich zugeeig- nete Gut in Sicherheit zu bringen, oder an derAussührung eines solchen Verbrechens unmittelbar Theil nehmen, sind nach folgen den Bestimmungen zu bestrafen: Die Deputation hat unter s. im Einverständniß mit den König!. Commiffarien den Wegfall der Worte „oder an Perso nen — bringen" beantragt, indem es wohl keinem Zweifel un terliegen möchte, daß es gleichgültig sei, ob die Gewalt oder die Drohungen, bevor oder nachdem sich der Räuber des Gegen standes bemächtigt hat, angewandt worden sind, wenn nur der Zweck die Zueignung fremden Eigenthums war.— Königl. Commissair v. Groß: Wie die Deputation be merkthat, so ist das Ministerium mit Weglassung der Worte: „oder an Personen thätlich Hand anlegen, um das sich zugeeig nete Gut in Sicherheit zu bringen," einverstanden. Das Mi nisterium ist aber auch der Ansicht, daß es zweckmäßig sein würde, wenn auch in der ersten Zeile des Artikels die Worte „od er An dern" weggelassen würden. Bei Berathung mit der Deputa tion der II. Kammer kam man zu der Ansicht, daß sie durchaus
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