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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilungerr über die Verhandlungen des Landtags. 44. Dresden, am 17. Januar. 1837. MI"»«, Fünf und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 10. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder» Berathung über den Criminalgesetz- entwurf. (H. Theil VI. Kapitel: Von den Verletzungen der persönlichen Freiheit. Art. 155 — 160).— Präsiden 1: Ich glaube nun zur Fragstellung übergehn zu können und wohl die Reihefolge annehmen zu dürfen, die vom Herrn Referenten vorgeschlagen worden ist. Künigl. Commifsair v. Groß: Es würde zuerst über das Separatvotum abzustimmen sein; denn wenn es angenom men wird, so würde die Bestimmung zugleich wegfallen, ge gen welche die Majorität der Deputation sich erklärt hat. Referent Prinz Johann: Wegfällen würde sie nicht, sondern in den zweiten Satz kommen. König!. Commifsair 0. Groß: Allerdings in den zweiten Satz würde sie wieder ausgenommen werden. Referent Prinz Johann: Ich glaube, wenn man Schritt vor Schritt ginge und über die einzelnen Fälle ab stimmte, würde es das Beste sein. Ich erlaube mir das Amendement vym Secr. Hartz vorzutragen, welcher wünscht, daß statt der Worte des Entwurfs: „ wahrscheinlich unheil bare Geisteszerrüttung oder Krankheit des Körpers" gesetzt werde: „in Geisteszerrüttung oder eine gewiß oder wahrschein lich unheilbare Krankheit u. s. w." Secr. v. Zedtwitz: Vorerst, sollte ich doch glauben, wäre über das Separatvotum abzustimmen. Würde dies ange nommen, so hätten wir uns dadurch auch über alle andere Puncte zugleich gefaßt; denn dann tritt die Todesstrafe beim Raube überhaupt nicht ein, außer bei dem erfolgten Tode. Präsident: Ich bitte die Kammer, auseinander setzen zu dürfen, wie die Sache steht. Es ist ein Antrag des De putaten Wehner in Betracht gezogen worden, der kommt aber erst bei dem dritten Satze vor. Das Amendement vom Se- cretair Hartz schlägt bei dem ersten Satze ein, und der Ord nung gemäß habe ich doch, ehe ich weiter gehe, damit wir Schritt vor Schritt gehen, die Kammer zu fragen Secr. Hartz erbittet sich noch vor der Fragstellung das Wort und bemerkt: Die Kammer hat auf ein von mir früher zu Art. 127. gestelltes Monitum sich dafür entschieden, daß es nicht rathsam sei, eine Strafe davon abhängig zu machen, ob eine durch ein Verbrechen veranlaßte Geisteskrankheit heilbar sei oder nicht, Die Gründe, welche damals- Eingang fanden, schienen darin zu bestehen: einmal, daß. bei einer Geistes krankheit schwerer, als bei einer körperlichen, vorauszusehen ist, ob die Heilung zu hoffen steht oder nicht, und dann, -daß bei dieser Schwierigkeit wohl nicht leicht ein Arzt sich,entschließen dürfte', bestimmt auszusprechen,, es sei die Geisteskrankheit absolut unheilbar. Wenn wir demnächst die Krankheiten des Körpersund des Geistes vergleichen, so müssen wir wohl be kennen, daß die Folgen einer Geisteskrankheit für den Verletzten härter sind, als wenn er einen Finger, eine Hand, vielleicht selbst einBein verliert. Im letztem Falle wird er mehr oder weniger in seinen bisherigen Geschäften fortleben, wahrend ihn eine Gei steskrankheit in der Regel aus allen Verhältnissen reißt. Des halb habe ich gewünscht, daß bei der durch den Raub verur sachten Geisteskrankheit darauf, ob solche heilbar sei oder nicht, Etwas nicht ankommen möge,sonderndarauf, daßdas Kriterium der Heilbarkeit nur bei der Verletzung des Körpers berücksichtigt werde. — Dieser Antrag findet zahlreiche Unterstützung. Referent Prinz Johann: Ich habe mich für das Amen dement zwar nicht erhoben, ich würde aber kein Bedenken ha ben, beizutreten, wenn mein Separatvotum angenommen würde; aber erwektem will ich die Grenze der Todesstrafe nicht. Nur einen Zweifel habe ich, den, daß es eben so schwer zu entscheiden sek, ob eine andere Krankheit heilbar sei oder nicht, als eine Geisteskrankheit. Bürgermeister Wehner: Ich glaube,daß wir über dieses Amendement nicht eher diskutiren können, bevor nicht über das Separatvotum übgestimmt ist. Auf dieses kommt Alles an. Präsident: Wenn die Herren mir erlauben, so wollte ich Ihnen eröffnen, daß mein Wunsch nur war, die Unter- stützungsfrage vorangehen zu lassen, und Ihnen dann eröffnen, wie ich glaube, daß ryan den Gang nehmen könne. Zu erst würde ich glauben, die Frage auf das Separatvotum richten zu müssen, und dann, je nachdem die Antwort ausfallen wird, aus die vier einzelnen Abtheilungen oder vielmehr Bestimmun gen des Artikels. Referent Prinz Johann: Ich glaube, es wäre zweckmä ßig, zu fragen: Will man hie Todesstrafe eintreten lassen, wenn beim Raube Jemand getödtet worden ist, Jemand eine geistesgefährliche Verletzung erhalten hat rc.? oder man kann umgekehrt fragen: Will man das Separatvotum anneh men, das Deputations- Gutachten annehmen? und dann würde man auf den Gesetzentwurf kommen. Präsident: Jchhabenurnicht aussprechen können. Das Hartzsche Amendement sollte nach dem Antrag des Bürgermei-
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