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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Zuziehung einer zweiten zu verweisen, so würde es die Kammer unbedenklich finden, was gleichzeitig hätte geschehen sollen, nun auf einander folgen zu lassen und das Gesetz an die 1. Deputation zu geben. Der Gegenstand unter v. ist an die Kreisdirection ge wiesen, und es wird dahin kommen, daß im Wege der Verord nung die Behörden werden veranlaßt werden, Liefer- und Vacatscheine einzusenden und ich wünschte übrigens das Schrei ben mehr beschränkt als erweitert. Wenn es aber an dieKreis- direction kommen soll, so sehe ich nicht ein, wie die Kreisdirec- tionen bei der Menge von Liefer- und Vacatscheinen ohne dieses aus der Sache kommen sollen. Dieses sind die Gründe, welche mich bestimmen, zu wünschen, daß der Gegenstand zur Gesetz gebungs-Deputation verwiesen werde. Abg. Atenstadt: Ich habe zur Widerlegung mehrerer Äußerungen gegen meinen Antrag nur Einiges zu erwiedern. Ich habe nur in kurzen Umrissen gesprochen, und verkenne nicht, daß mehrere Abgeordnete scharfer gesichtet und herausgehoben haben, es sei nöthig, daß dieser Gesetzentwurf noch einer ernstem Berathung unterworfen werde. Man hat gesagt, mein Antrag gehöre vor die 3. Deputation; allein dann könnte es nie eine all gemeine Debatte über einen Antrag geben. Der Antrag geht immer dahin, den Gesetzentwurf entweder ganz zu verwerfen oder ihn zu verbessern. Das erstere habe ich nicht beantragt und nur aufmerksam gemacht, daß Abänderungen statt finden möch ten, diese aber so umfänglich werden dürften, daß zuletzt der ganze Gesetzentwurf hier in der Versammlung umgearbeitet wer den müßte, und habe gewünscht, daß die 1. Deputation sich dem Geschäft unterziehen möchte. Einen Vorwurf gegen die Finanzdeputation habe ich nicht gemacht. Ich habe ausdrücklich gesagt, sie habe sich mit der Frage beschäftigt, ob der Staat diese Zuflüsse entbehren könne oder nicht, und dann würde noch die Frage zu erörtern sein, wie diese Zuflüsse zu verwenden sein dürsten? Es ist ausdrücklich bemerkt worden, der ganze Ge setzentwurf bezwecke nichts, als das bereits gesetzlich Bestehende auf andere Weise zu verwenden. Ich gebe das nicht zu. Jn- deß es ist dieses auf gesetzlichem Wege ausgesprochen worden und die I. Deputation spricht nicht bloß über Gesetze, sondern auch über die Verfassung im Allgemeinen, und ich wünsche wieder holt, die geehrte Versammlung möge sich entschließen, der I. Deputation diese Berichterstattung zuzuweisen. Abg. v. von Mayer: Es ist herausgehoben worden, als wenn die Beitrage der Innungen Abgaben wären wie an dere , und die Veränderung bestehe nur darin, daß man diese Abgaben zu andern Staatszwecken verwenden wolle. Ich gebe aber der Kammer anheim, ob es möglich sei, daß manVerwil- ligungen von einer Branche auf die andere übertragen könne. Doch wäre sie auch der Meinung, daß das ginge, so muß ich doch aufmerksam darauf machen, daß dieses gar nicht der Fall ist. Es handelt sich nicht davon, daß diese Abgaben zum Staats zwecke fortbestehen sollen. Armenversorgung ist ihren allge meinsten Umrissen nach zwar Staatszweck; aber gegenwärtig ist bei uns die Versorgung der Armuth noch Local- und Gemeinde sache. Die Beitrage sollen den Ortsarmenkassen überwiesen werden. Nun beruhen aber die Verwilligungen zu Ortsarmen kassen auf anderen Principien als die Staatsverwilligungen. Man kann nicht sagen/ daß bloß das Staatsbedürfniß gedeckt werden solle, denn die Ortsarmen werden nicht bom Staate er halten. Es tritt also hier offenbar der Fall ein, daß em ganz anderer Gläubiger substituirt wird. Vorhin war der Staat Gläubiger, jetzt soll es die Commun werden. Abg. v. Thielau: Wenn vorhin angeführt worden ist, es sei am besten, das Gesetz anzunehmen und alsdann eine Mittheilung an die Regierung zu machen, so bin ich entschieden dagegen. Es würde wohl kaum rathsam sein, heute das Ge setz anzunehmen und morgen eine Mittheilung an die Regierung zu machen, damit es abgeändert werde. Wenn ich vorhin den Antrag stellte, diese Angelegenheit an die 2. Deputation zurück zu geben, so basirte sich mein Vorschlag auf die Landtagsord nung und darauf, daß ich nicht fragte, auf welche Art eine Be richterstattung von der Deputation erfolgen solle. Es liegt uns der Bericht der 2. Deputation vor und es wird uns hiernächst der Bericht der 1. Deputation vorgelegt werden. Beide' wür den nicht conform sein. Welcher Bericht sollte zuvor berathen werden? Ueber welchen sollte zuerst die Abstimmung erfolgen? Ich kann mich irren; aber mir kommt es schwierig vor. .Ich glaubte also allerdings, den verfassungsmäßigen Weg einzu schlagen, indem die Kammer beschlösse, diese Angelegenheit an die 2. Deputation zurückzugeben, unter der Anordnung, daß dieselbe sich mit der 1. Deputation vereinigte und mit dieser ei nen neuen Bericht erstattete, und ich habe geglaubt, daß dieses der kürzeste und geeignetste Weg sein würde. Was aber den Antrag betrifft, so finde ich mich in die Verlegenheit versetzt, gegen das Gesetz zu stimmen. Denn wenn man den Bericht betrachtet, so steht darin, daß ein ganz veränderter Zufluß an die Kassen ekngetreten. Daraus geht hervor, daß die Personen unter s. b. e. bereits dazu beitragen, also nochmals Beitrage zu den Ortsarmenkassen geben müssen, und zwar nach derselben Quote, mit welcher sie bis jetzt beigetragen haben. Secr. Richter: Es ist nicht bezweifelt worden, daß die 2.Deputation ihre Begutachten dähin zu richten gehabt habe, ob diese Zuflüsse künftig den Staatskassen entnommen werden sol len und können, es wird daher gnügen, wenn die verehrte Ver sammlung sich jetzt auf den Bericht der Deputation dahin äu ßert, wie sie mit demselben in so weit einverstanden sek, als der selbe sich darüber ausspreche, daß die Staatskasse diese Zuflüsse entbehren könne, jedoch die Erklärung beifüge,.daß über die künftige Verwendung und das Fortbestehen dieser Bezüge über haupt erst Entschließung zu fassen sei, wenn der Bericht der I. Deputation hierüber ihr vorliegen werde. Es scheint mir, daß so aller Zweifel gehoben und die eigentliche Absicht Aller erreicht werde. Abg. v. Dieskau: So wie der Gesetzentwurf vorliegt, behandelt er zwei Gegenstände, 1) den Wegfall der Zuflüsse zu den Staatskassen, und insofern gehört er an die Finanzdeputa tion, 2) die Verwendung dieser Zuflüsse > in welchem letzteren Falle er an die 1. Deputation gehört, weil er Gesetzgebungs- und
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