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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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die Kautionslristung in einzelnen Fällen Manches für sich haben. Königs. Commisiairv. Groß: Der beantragten Kautions leistung in dergleichen Fällen steht ein praktisches Bedenken ent gegen, nämlich, daß die Verbrecher, die zu einer solchen Kautions leistung angehalten werden sollten, gewiß nur höchst selten im Stande sein würden, sie zu gewähren, und es würde dann die Frage entstehen,wie in einem solchen Falle gegen den Verbrecher! Es geschieht allgemein, verfahren werden soll? Soll er im Gefängniß zurückgchalten! Referent Prinz Iohann: Ich erlaube mir zu bemerken, werden? Soll man Stellung von Bürgen von ihm verlangen, I ein Vorbehalt bei Artikel 48. gemacht worden ist, der durch die er gewiß in den wenigsten Fällen finden würde? Das würde! Annahme des Art. 157. erledigt worden ist. eine Frage sein, die zu manchen Zweifeln und Ungleichheiten! .. ... im Mrfchnn BmMffMlg g-bm möchl-. In Hmficht auf D» d<° 3«! b-mts bis g-g-n L Uh- °°-g«nck. ist, bi. die Stellung unter polizeiliche Aussicht ist bereits bemerkt wor-! ^" ..... den, daß ihre Erwähnung schon aus dem Criminalgesetzbuche! Präsident: Das V!l. Kap.,welches mit sehr schwierigen verwiesen worden ist. Auch möchte ich den Antragsteller fragen,! A-Ekeln beginnt, werden wir heute nicht anfangen können; ich wie weit diese polizeiliche Aufsicht ausgedehnt werden solle?! ersuche daher die Kammer, sich morgen früh 10 Uhr zur Fort- Soll sie von Wirkung sein, so könnte sie in nichts Anderem be-! der Berathung zu versammeln. stehen, als daß der Verbrecher entweder geradezu eingesperrt' Die Sitzung wird hierauf geschlossen. d88 Polizeiaufsicht zu stellen." Ich finde nämlich durch bloßeStraf- k würde, oder daß ihm eine polizeiliche Person zur steten Aufsicht bedrohung für den Moment, wo die mögliche Erfüllung erwartet! beigegeben würde, denn außerdem würde man gar nicht ab werden muß, keine Sicherung für den Bedrohten. Darum habe! wenden können, daß demungeachtet von dem Verbrecher an ich die Bemerkung eines großen Rechtsgelehrten, Mittermaier,! dem Bedrohten die Drohung ausgeführt werde. bei Beurtheklung des Sächsischen CrimLnalgesetzentwurfs mir Referent Prinz Iohann: Ich muß mich in sofern'für den anergnen zu muffen geglaubt. Der schlagt vor, man solle I Antrag verwenden; es dürfte wohl ein Antrag an die Negie- in solchen Fällen den Bedroher zu einer Kautionsleistung an-! xurig machen sein, daß sie erwäge, ob wohl Maßregeln zu halten und ihn unter polizeiliche Aufsicht stellen. Ich glaube, > waren, um den Bedrohten nach von Seiten des Be es kann Nichts wirksamer zur Sicherung des Bedrohten bei- ^hers verbüßten Strafe gegen Letztem sicher zu stellen. tragen. - , . . .. ... I 0. Großmann: Ich bin damit einverstanden, allein ich Präsident: ^ch frage dre Kamrner: Ob sie ^.^1 glaube, daß auch Rücksichten genommen werden müssen, denn trag für den Zusatz zu Art. 160. unterstützt? Es geschieht ganze Zweck der Strafe ist: nitrate nemo «WZattw. hinreichend. .» , , . . »Denn wie weit man mit der polizeilichen Aufsicht gehen soll, Referent Prmz ^vhann: Dre Frage ist auch bei der! sich auch nicht mit Worten aussprechen, sondern man Deputation zur Sprache gekommen, ob Kaution bei Drohun- sie anwenden, wie es die Fälle mit sich bringen. Man gen erforderlich sem mochte. Wir haben mrt dem Hm. Komgl. Thun des Mannes, der seinen Nachbar oder den Commissair conferrrt, um solchen Fallen vorzubeugen, haben Bewohner eines andern Orts bedroht hat: wenn er sich einmal aber gefunden, daß es nicht nothwendrg m das Cnminalgesetz- Orte sehen lasse, sollte ihm das Brod gebacken fein, buch gehört, da dre Kaution nicht sowohl Strafe ist, als Sr-! Allein ich lasse den Antrag gern fallen, da er nur zum Zweck «Herstellung. Sie findet allerdings nähere Würdigung und! 5 wenn es der Kammer gefällt, mit in die Schrift Erwägung mr Ermkecht; sie ist mehr polizeilicher Natur.! . , Ueberhaupt laßtsich von der polizeilichen Aufsicht nicht vielver-! sprechen, und °s g-HS-t i-dmf-lls nicht in du« C-iminalg-, D-- Prastve«. st-llt h,°muf d.- Frag« Ob dl- Kam- sesbuck I mer den so eben vom Punzen Johann ausgesprochenenAntrag ».E-rlowitz- Ich k-nnnn- bestätigen, dost dl« D°HU- ssnt-rstütz-^ Es g-schi-ht °uSr-ich°nd. Und: Sb st-d-n «atim dm G>unds°tz,d°ßm°n «les aus dem Gesetzbuch--u«'"gs°«>st°nnchm-? Es-rfolgt -instimmig die G-- entfernen habe, wasnicht unmittelbar dahin gehört, coiisequentl^.migung. durchgeführt hat, und mache auf die Verweisung außer Landes! Referent Prinz Johann geht nun zum Vortrage des in nach verbüßter Strafe aufmerksam. Ich hatte in der Deputa-1 dem Deputations - Gutachten Seite 111. befindlichen Ausatzar- tion die Absicht, ihrer an einem andern Orte Erwähnung zu! tikels 160d: („Als gleichartig zu betrachten sind sammtliche in thun. Allein es wurde mir entgegnet, daß sie nicht in das! Kapitel erwähnte fleischliche Verbrechen, mit Ausnahme Cttmmalgesetzbuch gehöre. Daß sie hu und da besonders der l Artikel 157. unter 1 gedachten Art der Erpressung; die in Ausländem, dieimInlande emeStrafeverbußthaben, räthlich, I diesem Artikel unter 2. gedachten Handlungen sind mit den Ver- ja nothwendig sei, wird Niemand verkennen, und so mag auch ! brechen gegen das Eigenthum, Artikel 2S3b„ als gleichartig an zusehen." —) über und bemerkt dabei, daß dieser nun wohl Ar tikel 160 0. werden würde. Nachdem dieser Gegenstand erledigt ist, stellt der Präsi dent die Frage: Ob die Kammer unter Vorbehalt der Annahme des erwähnten Artikels 283b., da dieser noch nicht angenom men ist, den von der Deputation Seite 111. ihres Gutachtens vorgeschlagenen Artikel 160 b., der nun 160 v. wird, annchme?
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