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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Zwanzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 11. Januar 1837. Eingänge zur Registrande. — Vortrag der ständischen Schrift über das Dekret, die Landtagsordnung betr. — Beistimmung zu dem Beschlüsse der I. Kammer über das Dekret, die Beiträge der alt- erbländischen Ritterschaft zu den außerordentlichen Staatsbe dürfnissen betr. — Fortsetzung der Berathung über die Petition des Abg. Schatze, die Abstellung mehrer landwicthschaftlichen Ge brechen betr. (2. Punct: die Maßregeln betr., wodurch den Sperlingen Abbruch gethan werden soll. — 3. Punct: das Wegschießen der Katzen in der Nähe der Gehöfte betr. — 4. Punct: die Vervollständigung der gesetzlichen Bestimmungen über Vergütung der Wildschaden betr.) — Verlesen des Be richts der 3. Deputation über die Petition des Abg. Zische, die Schutzunterthänigkeit und den Stuhlzins betr. — Die Sitzung begann nach 10^ Uhr. Anwesend waren 67 Mitglieder. Das Protokoll der letzten Sitzung ward verle sen, genehmigt und von den Abgg. Schüller und Hantz- schel (aus Königstein) mit vollzogen. Auf der Registrande waren neu eingegangen: I) Den 9. Januar. Gesuch der Doctoren Bernhard! und Weißenborn und des Apotheker Langbein zu Borna, um Ver wendung bei der hohen Staatsregierung wegen Entscheidung der Frage, wem die subsidiarische Bezahlung der Graulichschen Kur- und Medizinalkosten obliege; nebst 1. Beilage. Abg. Koch: Die vorliegende Beschwerde ist mir zuge schickt worden, und ich mache sie zu der meinigen, weil sie eine Frage betrifft, die in polizeilicher Hinsicht sehr wichtig ist, näm lich die, wem die subsidiarische Bezahlung der Kur- und Me dizinalkosten obliege, wenn Jemand, sei es durch einen Un glücksfall oder in Folge eines Verbrechens verwundet worden? Wenn es mir erlaubt ist, will ich der Kammer den Fall, wel cher vorliegt, mittheilen. — Es sind drei Knaben aus Lobstädt auf dem Felde gewesen, und einer von ihnen, Namens Döring, hat ein geladenes Gewehr bei sich gehabt. Ein anderer, Na mens List, hat nach dem dritten, Namens Graulich, geschos sen und ihn in den Schenkel dergestalt verwundet, daß die Kur sehr langweilig geworden ist. Das Amt Borna hat sich als Obergerichtsbehörde der Untersuchung unterziehen müssen, und die Kur Graulichs haben die Doktoren Bernhard! und Weißen born in Borna, übernommen, und der Apotheker Langbein hat die Arzeneien geliefert. Die Kur selbst hat 13 Wochen ge dauert, und die Summe der Kosten betragt, glaube ich, 276 Thlr. Diese Summe scheint eine sehr hohe zu sein, allein sie ist eS nicht, wenn man die Liquidation einsieht, denn der V. Bernhard! hat für den Weg von Borna bis Lobstädt, der eine Stunde betragt, nur 6 Groschen angesetzt. Während der Kur ist ein Urtheil von der Juristenfakultüt in Leipzig ein geholt worden, und dieses hat List verurtheilt, die Kurkosten zu bezahlen, oder in sudsillinm dessen Vater. Der Vater ist aber gestorben, List hat Nichts, und der Arzt hat Nichts bekom men können. Die Aerzte glaubten, sie hätten sich nicht darum zu bekümmern, wer sie bezahle, weil sie mit Worwissen der Obrigkeit sich der Kur unterzogen, und haben deshalb auch bloß an das Amt Borna das Gesuch gerichtet, ihnen zu ihrer Be zahlung zu verhelfen. Das Amt Borna hat darauf Bericht erstattet, und die Kreisdirektion in Leipzig hat die Petenten ab gewiesen und ihnen überlassen, sich auf dem Rechtswege an den zu wenden, von dem sie glauben, daß sie ihre Kosten be kommen werden. Dagegen haben sie Recurs eingewendet und sind bis an das Ministerium des Innern gegangen; allein dieses hat sie ebenfalls abgewiesen, ihnen aber dm Rechtsweg offen gelassen, zugleich aber aufgegeben, die erwachsenen Ko sten, welche, glaube ich, 19 Khlr. betragen, zu bezahlen. So liegt die Sache, und die Bitte derBeschwerdeführer geht dahin, daß die Kammer sich bei dem Ministerium des Innern dahin verwende, daß es in der Sache definitiv entscheide, wer vor allen Dingen die Kosten zu bezahlen habe, ob die Untersu chungsbehörde, oder die Gemeinde Lobstädt, und daß diesen der Regreß Vorbehalten bleiben könne, sich an den zu wenden, der eigentlich zu zahlen verbunden wäre, endlich daß die liqui dsten Kosten niedergeschlagen werden möchten. Es scheint mir doch unbillig zu sein, "von diesen Mannern noch Kosten zu verlangen bei der Mühe, die sie gehabt haben. Die An sicht der Beschwerdeführer scheint übrigens dahin zu gehen, daß die Gemeinde Lobstädt in subsiäium zahlen müsse. Damit stimme ich aber nicht überein. Das Amt Borna ist Nntersu- chungsbehörde, und diese muß dafür sorgen, daß auch die Kur kosten bezahlt werden. Es möchte dies auch deswegen richtiger sein, weil auch in criminalrechtlicher Hinsicht sehr viel davon abhängt, ob ein Geschossener oder Verwundeter wieder kurirt wird oder nicht. Also möchte es auchderUntersuchungsbehvrde zukommen, für die Kur eines Verletzten zu sorgen. Präsident: Die Kammer ist in Kenntniß gesetzt, wel cher Antrag der Petenten vorliegt, und ich kann nun die Kam mer fragen: Ob sie gemeint ist, daß die nähere Berathung über diesen Gegenstand bei der 3. Deputation vorgenommm werde? Abg. v. Thiel au: Das vorgetragcne Gesuch ist eine reine Beschwerdesache gegen das Ministerium des Innern und gehört daher an die 4. Deputation. Wenn ein Wunsch von ei nem Stande auf Abhülfe eines allgemeinen Landesgebrechens gerichtet wird, so ist es eine ständische Petition und gehört zur 3. Deputation. Da aber eine reine Beschwerdesache, ein ein zelner concreter Fall vorliegt, so ist es keine ständische Petition. Es ist am vorigen Landtag mehrfach darüber diskutirt worden, und man hat beschlossen, daß nur allgemeine Wünsche eines Standes vor die 3. Deputation gehören. Ich wollte das nur bemerken; denn es ist mir an und für sich ganz gleich, an welche Deputation die Beschwerde gegeben wird. Königl. Commissair v. Wietersheim: Es ist dieser An trag so gestellt, als ob er einen Petitionsgegenstand bezwecke, nämlich die Erlassung von Bestimmungen, wem subsidiarisch die Bezahlung von Kurkosten obliege; aber eS existirt eine ge-
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