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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Verfassungsgegenstand ist. Aus diesem Grunde habe ich den Antrag des Abg. Atenstädt unterstützt, und kann daher nicht da mit einstimmen, daß die 2. Deputation nochmals ein Gutachten abzugeben habe. Ich erlaube mir zu bemerken, daß, wenn vor hin geäußert worden ist, daß die Beiträge, welche von Seiten der Innungen an die Hauptkasse geleistet werden, von diesen freiwillig übernommen worden seien, dies nicht ganz angemessen sein dürfte. Ich habe selbst viele Specialartikel entworfen, und diese sind nie anders genehmigt worden als unter dieser Voraus setzung. Referent 0. Rund e: Ich komme noch auf Einiges zurück. Zuerst sprach sich die Meinung eines geehrten Mitgliedes dahin aus, daß eine verschiedenartige Verwendung auch verschiedenar tige Zwecke in sich schließe, und Mithin schon aus dem Gesichts punkte des Rechtes damit Anstand zü nehmen sek. Allein der Zweck istderselbe. DieBestimmung dieserBeiträge war keine an dere, als die Verwendung zu milden Zwecken, welche bei der jetzt beabsichtigten ZuweisunL an die Ortsarmenkassen ebenfalls zu Grunde liegt. Eine fernere Rechtfertigung, daß die früher von den Behörden oder von den Staatskassen bewirkte Beziehung jener Beiträge hinführo den Ortsarmenkassen überlassen wer den soll, liegt aber darin, daß sich zum Theil die Bestim mung jener allgemeinen Versorganstalt geändert hat. Sie nehmen nämlich nicht mehr wie früher Arme unentgeltlich auf. Durch das Gesetz vom 26. Mai 1834 erhalten sie viel mehr Beiträge von den Gemeinden, insofern solche Personen aus ihrer Mitte darin unterzubringen haben. An die Stelle der früher zu unterstützen gewesenen allgemeinen Versorg anstalt sind mithin seit Erscheinung jenes Gesetzes die Orts armenkassen getreten und hierdurch ist der Stand der Dinge so verrückt, daß die nunmehrige Zuweisung jener Beiträge an letztere sich allerdings rechtfertigt. Was endlich den andern Grund, den der Abg. Eisen stuck angeführt hat, betrifft, daß es zu Jnconvenienzen führen würde, wenn künftig die Ortsar mencommission auf den Grund der in den Motiven dieses Ge setzes angeführten älteren Vorschriften Anspruch auf längst ver- scholleneBezüge dieser Art zu machen sich versucht finden möch te, so findet dieses Bedenken schon dadurch seine Widerlegung, daß gerade alle Strafgelderantheile nach der Bestimmung des Gesetzentwurfes nicht von den Ortsarmenkassen unmittelbar, sondern mittelbar von den Kreisdirectionen erhoben werden sollen, und von diesen gewiß nicht alte Gesetzvorschriften in Anwendung gebracht werden, wenn man jetzt schon Anstand genommen hat, solche auf dem Wege der Verwaltung zu be ziehen, wenn sie factisch nicht mehr erhoben worden sind. Was die mehrfach schon berührte Frage betrifft, daß die De putation sich über die Statthaftigkeit des ferneren Erhebens oder über eine anderweite Verwendung hätte aussprechen sol len, so muß ich allerdings nochmals in Abrede stellen, daß diese Frage in der Befugniß der 2. Deputation lag. Sie hatte sich einzig und allein in den Grenzen zu halten, welche Vie Landtagsordnung den Berathungen der Deputation vorfchreibt. Am wenigsten erblicke ich darin einen Grund, sie ihr selbst wie der zuzuweisen. Es kann der 2. Deputation der Vorwurf nicht gemacht worden sein, daß sie im Berichte etwas, das nach der Landtagsordnung zu ihrer Competenz gehört,, ausgelassen hätte. Ist das nicht der Fall und findet man bloß Anlaß, in Folge der jetzigen Verhandlungen einen Antrag zu wünschen, welcher den gänzlichen Wegfall aller dieser Bezüge betrifft, so muß ich allerdings auf die Meinung eines Mitgliedes der De putation zurückkommen, daß es dann nur noch eine Angele gen ist, welche der 3. Deputation zu überweisen sein würde. Denn es ist dann ein förmlicher Antrag auf Aufhebung von et was Bestehenden und mithin ein Gegenstand, welcher von den Ständen ausgeht, zum Wesen ständischer Petitionen gehört und nur im Verein mit der I. Kammer an die Staatsregierung gelangen kann. Staatsminister v. Lindenau: Bloß in Bezug auf ei nige Lhatsachen finde ich Einiges erläuternd hinzuzufügen mich veranlaßt. Wenn der Herr Abgeordnete v. Dieskau bemerkte, daß die Beiträge der Innungen nicht ganz freiwillig wären, so ist diese Angabe insofern richtig, als deren Verwillkgung bei der Consirmation von Innungs-Artikeln zur Bedingung ge macht wird. Allein für ältere Innungen ist jener Beitrag ein freiwilliger, woher es denn auch kommt, daß noch viele In nungen im Lande existiren, die keine solchen Beiträge geben. Wenn ferner der geehrte Abgeordnete Eisenstuck anführt, daß durch Angabe der Strafantheile an die Ortsarmencasse eine schwierige Controle und Verrechnung entstehen würde, so muß ich dem widersprechen, indem die Abgabe nicht an die Ortsar menkassen, sondern an die Kreksdirection erfolgen soll. Auch muß ich nach einer mehrjährigen Erfahrung es läugnen, daß dieses Geschäft ein sehr mühsames und schwieriges sei. Noch habe ich im Allgemeinen zu bemerken, daß die Commission bei der Bearbeitung dieses Gesetzentwurfes keinen andern Zweck hatte, als das Rechnungswesen zu vereinfachen, eine für ih re Verwaltung nicht mehr zweckmäßige Einnahme wegzuwei sen, und solche als Compensation für die der Gemeinde durch das Gesetz vom Mai 1834 unterlegte Last letzterer zuzu weisen. Glaubt man einen wesentlichen Anstand dabei zu fin den, so hat sich die geehrte Kammer darüber auszusprechen. Von dem Abgeordneten v. Thielau scheint mein Antrag inso fern mißverstanden worden zu sein, als ich nicht von einer an- derweiten Mittheilung der Kammer, sondern davon sprach, daß bei der Negierung eine neue Vorlage beantragt werden möge. Abg. Atenstädt: Ich bitte um die Erlaubniß, die Be richtigung einer Thatsache erläutern zu dürfen. Es ist von Seiten der Staatsregierung erwähnt worden, daß nur, wenn neue Innungen errichtet und neue Artikel gesetzlich bestätiget worden wären, man diese Beiträge von Innungen gefordert hätte. Ich habe mich bemüht, den Grund dieser Beiträge zu erfahren, habe indessen im 6o6ax tluAusteus nichts weiter ge funden, als den Auszug eines Nescripts an die Stiftsregie rung zu Wurzen vom 11. Mai 1802, worin unter Anderm auch enthalten ist, daß eine Consirmation älterer Innungsar tikel nicht eher ertheilt werden solle, bis nicht von Seiten der
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