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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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können, und 2. darüber, welchen Erfolg die Beobachtung die ses Regulativs bisher gehabt, Gewißheit zu erhalten. Präsid ent: Der Antrag an die Staatsregierung wird von Seiten des Präsidiums erfolgen. 4) eoä. Mittheilung des hohen Gesammt-Ministerrums zu dem höchsten Dekrete vom 9. Januar d. I., die Errichtung ei ner allgemeinen Landes-Sparkasse betr. und Eröffnung, daß zu dieser Vorlage der Hr. Geh. Regierungsrath v. Merbach als Königl. Commissair bestimmt worden. (An die 1. Deputa tion.) — 5) d. 11. Januar. Antrag des Abg. Atenstädt, daß der bereits der vorigen Ständeversammlung angekündigte Ge setzentwurf über die 70. §. der Verfaffungsurkunde noch im Laufe dieses Landtags den Ständen vorgelegt werde, (An die 3. Deputation.) Präsident: Ich habe der Kammer noch anzuzeigen, daß v. Wiesand wegen dringender Geschäfte auf 2 Lage Ur laub erhalten hat. Abg. Eisenstuck: Es ist eine ständische Schrift im Ent würfe von der erstenKammer an die zweite Kammer abgegeben worden, das Dekret der Landtagsordnung betr. Die 1. De putation, an welche sie von der Kammer wieder abgegeben worden ist, hat kein Bedenken gefunden, und wenn es der Kam mer genehm wäre, würde ich sie der Kammer vortragen. Nachdem hierauf der Abgeordnete die Schrift derKammer vor getragen, und diese ihre Zustimmung ertheilt hatte, äußerte Abg. Sachße: Es wird der geehrten Kammer das De kret erinnerlich sein, welches den Beitrag der alterbländischen Ritterschaft zu den Staatsbedürfnissen vom Jahre 1830. be trifft. Durch dieses Dekret wurde der Ständeversammlung er öffnet, daß Anordnung geschehen sei, um von der alterbländi- fchen Ritterschaft 34,963 Lhlr. 8 Gr., welche sie zu den außer ordentlichen Staatsbedürfnissen beizutragen haben, im Ver- hältniß dessen, was von den Steuerbeständen der Staatskassen entnommen sei, einzubringen. Die zweite Kammer sprach die Genehmigung aus, und es gelangte nun die Sache an die erste Kammer. Die erste Kammer hat Inhalts des uns zuge kommenen Protokolls beschlossen, dieses höchste Dekret zu den Akten zu nehmen, daß es demnach einer weitern Erklärung an die Staatsregierung nicht bedürfe. Die 2. Deputation ist der Meinung, es sei diesem Beschlüsse der ersten Kammer beizutre ten. Außerdem wäre nach jenem frühern Beschlüsse der zweiten Kammer eine besondere Erklärungsschrift an die Regie rung abzugeben. Da man nun mit der ersten Kammer sich verei nigen kann, ohne daß es einer Vereinigungssitzung der betreffen den Deputationen bedarf, weil das Dekret allerdings nur eine mittheilende Anzeige ist, so findet es die 2. Deputation angemes sen, das Dekret zu den Akten zu nehmen, und es wird vorgeschla gen, daß dieKammer demBeschlusseder ersten Kammer in diesem Stücke beitreten möge. Aufdie Frage des Präsidenten: Ob die Kammer ge meintsei, dem Deputations-Gutachten beizutreten? erfolgt allgemeine Zustimmung. Hierauf ging man zur heu tigen Tagesordnung, der fortgesetzten Berathung der Scholze ¬ schen Petition, die Abstellung mehrerer landwirth- schaftlichen Gebrechen betr. Und es äußert Referent Abg. v. Leyßer: Die Verhandlungen über die Scholzesche Petition haben sich bis zu dem zweiten Puncte er streckt, nachdem über den ersten Beschluß gefaßt worden war. (s. Nr. 42. d.Bl. S.550.) Der Antragsteller betrachtet näm lich unter 2. als höchst nachtheilig für die Felowirthschaft das Ueberhandnehmen der Sperlinge und schlägt ähnliche Maß regeln wie in Böhmen, Weimar und Altenburg vor, und zwar, daß jeder Ackerbauende nach Maßgabe der Größe seines Grund stückes eine gewisse Anzahl derselben einlieftrn oder im Unter lassungsfälle eine namhafte Strafe zahlen müsse, wodurch in jenen Staaten diesem Uebel genügend abgeholfen worden sei.— Die Deputation hat hierzu erklärt: daß es lediglich den Landleuten zu überlassen sei, durch zweckdienliche Vorrich tungen in ihren Gehöften oder innerhalb ihrer Verzäunungen diesen Thieren Abbruch zu thun. Doch entschied sich auch die Mehrheit der Deputation dafür, im Einverständnisse mit der 1. Kammer darauf anzutragen: daß den Landleuten zur Ermu- thigung für dieses Geschäft von einem aus der Staatskasse aus zusetzenden Dispositionsquantum kleine. Prämien nach Verhaltniß der Zahl der einzuliefernden Sperlinge bewilligt werden dürften, worüber jedoch die nähern Bestimmungen ganz dem Ermessen der Staatsregierung anheim zu stellen sein würden. Die Deputation, fährt Referent fort, ist davon ausge gangen, daß es sehr nachtheilig für die Getreidefrüchte sowohl in der Nähe der Gehöfte, als in den Scheunen selbst sein müsse, sobald die Sperlinge überhand nahmen, wie es in einem großen Theil von Sachsen der Fall sei, und hat geglaubt, dem Peten ten darin beistimmen zu müssen, daß man den Ackerbesitzern durch kleine Prämien zur Vertilgung dieser Vögel eine Aufmun terung gewähre, daß aber die Art und Weise, wie dabei zu ver fahren sei, diesen selbst überlassen werden möchte. Ich erwarte nun, wie sich die Kammer darüber aussprechen wird. Abg. Scholze: Ich glaube, daß dieser Gegenstand nicht so unbedeutend sei, wie man glaubt, indem dieses Ungeziefer den Landleuten großen Schaden zufügt, der nicht nur nach Hun derten, sondern nach Tausenden anzuschlagen sein möchte. Wie störend dieses auf die Bewirthschaftung der Fluren einwirke, ist nicht zu berechnen. In der Nähe von Gebäuden darf kein Wei zen und Gerste gebaut werden. Sie schaden nicht nur durch das, was sie fressen, sondern sie hauen auch 5—6 Korner aus. Daß ein Gesetz, wie das fragliche, nicht unwichtig sein muß, beweisen andere Staaten, wie Braunschweig, Hannover, Ostfriesland, Altenburg, Weimar, Böhmen; jedoch erstrecken sich die Gesetze in dieser Beziehung nur dahin, daß Sperlinge in Abstufungen von 12,6,4,2, eingeliefert werden müssen. Wer sie nicht ein liefert, muß z. B. in Hannover 12 Groschen, in Böhmen einige Kreutzer an die Armenkassen bezahlen. Ich muß der Deputa tion beistimmen, daß Prämien ausgesetzt werden möchten, be sonders da bereits von dem Ministerium des Inneren eine Ver ordnung ergangen ist, daß 5000 Thlr. zur Beförderung land- wirthschaftlicher Zwecke als Prämien Vertheilt werden sollen. Ich habegeglaubt,inmeinerStellungdiesenAntrag stellen zu müssen; denn der Gegenstand ist zu bedeutend, und das Ungeziefer richtet
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