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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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besondere Anträge gestellt werden, die schon vorläufig ange- kündigt wurden, nämlich daß das Verbot des Schießens aus*, drücklich erwähnt werde; dann aber, wenn der 2. Theil des Deputations-Gutachtens angenommen würde, daß Prämien vertheilt werden sollen, so würde die von dem Abg. Scholze beantragte Vergütung von 2 Groschen für 25 Sperlinge zur Annahme und Erwägung der Kammer anheim zu stellen sein. Abg. a. d. Winkel: Ich würde den Antrag stellen, daß ausdrücklich noch erwähnt werde „ mit Ausnahme des Schie ßens." Referent v. Lepßer: Die Deputation würde vielleicht dem genügen, wenn die Worte geändert würden und es statt „Abbruchzuthun"hieße: „wegzufangen." Vicepräsident v. Haase: Es ist ausdrücklich davon die Rede gewesen, daß das Schießen nicht darunter zu verste hen sei. , Abg. v. Dieskau: Das Schießen kann hierbei nicht in Betracht kommen, da ja in dem wenigstens jetzt noch beste henden Gesetze von 1810. dem Landmann als solchen das Tragen von Gewehr verboten ist. Präsident: Glaubt der Antragsteller, daß es ihm ge nügend sei, wenn im Deputations - Gutachten nach dem Vor schläge des Referenten die-Worte gesetzt würden „wegzufan gen" statt: „Abbruch zu thun." Abg. a. d. Winkel: Allerdings kann das Wegfangen das Schießen ausschließen. Nach dem Grundsätze aber: svxer- llukl non nooeut sehe ich nicht ein, was es schaden könnte, wenn dies noch ausdrücklich erwähnt würde. Ich trage dar auf an, daß diese Worte noch eingeschaltet werden. Präsident: Es ist ein Sous - Amendement und würde zur Unterstützung zu bringen sein. Vicepräsident 0. Haase: Mir scheint der beantragte Zusatz, der ein Verbot des Schießens enthält, ganz überflüssig, obwohl ich Nichts dawider habe, wenn man das Wort „ wcg- zufangen" substituirt. Denn wenn das Deputations-Gut achten angenommen wird, so bleibt es beim Alten, indem dann überhaupt von der Kammer in der Sache kein Antrag gestellt wird. Präsident: Da die Deputation sich nicht darüber zu vereinigen scheint, daß ein besonderer Zusatz ausgenommen wird, so könnte ich vor der Hand auf den ersten Theil des De putations-Gutachtens die Frage stellen, und dann, wenn es angenommen ist, so wäre der Kammer anheim zu geben, ob sie den Antrag des Abg. a. d. Winkel wegen des Schießens noch besonders erwägen wollte. Secretair Richter: Werden die -Worte des Deputations- Gutachtens am Schluffe verändert, oder sollen sie so bleiben? v. Schröder: Ich habe Nichts dagegen, wenn die Worte in „wegfangen " umgetauscht würden. Mehrere Deputations - Mitglieder erklären sich dafür. Präsident: Es wünscht also die Majorität der Depu tation statt der Worte: „Abbruch zu thun", „wegzufangen" zu setzen. Abg. vl Dieskau: Dies ist nicht ganz kn der Ord nung; denn es giebt noch mehrere Mittel, wodurch die Sper linge unschädlich gemacht und vertilgt werden könnten. Präsident: Das veränderte Deputations - Gutachten lautet nun so: „ Es sei lediglich den Landleuten zu überlassen, durch zweckdienliche Vorrichtungen in ihren Gehöften oder in nerhalb ihrer Verzäunungen diese Thiere (die Sperlinge) weg zufangen " und ich frage die Kammer: Ob sie mit diesem De- putatkons - Gutachten übereinstimme ?,Diesw i r d ein stim mig bejah't. , Präsident:' Ich muß nun dem Abg. a.d.Winkel über lassen, ob er noch einen besonder« Antrag als Sous-Amende ment stellen will. ' ' Abg. Puttrich: Ich habe nur noch eine Bemerkung zu machen, indem ich glaube, daß doch Conflikte zwischen den Begüterten und Iagdberechtigten. entstehen könnten, die ich gern beseitigt sehen möchte. Wenn die Begüterten das Recht haben, die Sperlinge auf.jede Weise wegzufangen, so kann dies auch vermittelst des Netzes geschehen; der Zagdberechtigte sagt nun: ich gebe das nicht zu, wegen Besorgniß, daß auch Rebhühner gefangen werden könnten. Daher wünsche ich, daß dies deutlich ausgesprochen werde ; denn sonst wüßte ich kein anderes Mittel. Schießen ist mit Gefahr verbunden, mithin sehe ich nicht ein, wie es anders möglich ist, wenn dieser Fang nicht ganz im Einzelnen,, daher unbedeutend sein.soll. - Präsident: - Ich müßte mir diesen Antrag als Sous amendement redigirt ausbitten. Abg. P uttrich: Erwürbe heißen: Daß dem Begüter ten nachgelassen würde, die Sperlinge mit Netzen wegzufangen, um so ihre Vertilgung zu bewirken; denn ich bin überzeugt, daß sonst Verdruß mit den Iagdberechtigten entstehen würde. Secr. Richter: Dies wird wohl der Zukunst zu überlas sen sein; wenn Jemand die Grenzen der Besugniß überschreitet und wird entdeckt, so hat er zu gewar'ten, daß'er zur Verant- wortungmnd Strafe gezogen wird ; im Voraus lassen sich des halb für alle Fälle schützende Bestimmungen nicht geben. Präsident: Es wird nun der 2. Theil des Deputations- Gutachtens zur Abstimmung zu bringen sein: „Daß den Land leuten zur ErMuthigung für dieses Geschäft von einem aus der Staatskasse auszusetzenden Dispositionsquantum kleine Prä mien nach Verhältniß der Zahl der einzuliefernden Sperlinge bewilligt werden dürften, jedoch die nähern Bestimmungen ganz dem Ermessen der Staatsregierung anheim zu stellen sein wür den." Ich habe dabei zu erwähnen, daß die Deputation ein aus Staatskassen auszusetzendes Dispositionsquantum bean tragt hat, weit die in der Petition erwähnten 5000 Thlr. für die verflossene Finanzperiode, nicht für die nächste bewilligt wor den sind, und deshalb erst eine neue Bewilligung erfolgen müßte. Seer. Richter: Ich hatte mir das Wort Vorbehalten, um zu erklären, daß ich mit der Deputation nicht einverstanden bin. Ich bin überhaupt kein Freund von Prämien, durch wel che der Staat Handlungen Hervorrufen soll, wozu jederStaats- bürger an sich verbunden zu achten. Die hohe Staatsregie-
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