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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rung hat selbst zu erkennen gegeben, daß-sie Prämkewhieser Art im Allgemeinen nicht für zweckmäßig und nothwendig halte, deshalb die früher auf Lebensrettungen zugesicherten emgezogen und sich bloß Belohnung einzelner, besonders hervorstechender Leistungen Vorbehalten. Hätte -man Prämien das Wort reden wollen, so waren es die, welche auf Erhaltung eines Men schenlebens abzweckten; hiermit ist aber der vorliegende Fall nicht zu vergleichen; hier, wo es sich nur darum handelt, daß auf Kosten des Staats die Sperlinge weggefaNgen werden sol len, welche ein Lheil der Staatsbürger für sich nachtheilig fin det, kann ein Fall nicht vorliegcn, welcher die Wiedereinführung von Prämien nöthig machenckönnte. Ich fürchte, daß, wenn man das für die Sperlinge thun wollte, man auch bald Wün sche würde vernehmen müssen, ein Gleiches wegen der Mäuse und wegen Entfernung anderer Thiers zu thun, die hin und wieder von schädlichem Einflüsse auf den Ackerbau sind. Ob ich nun schon aus den obigen Münden für diesen Theil des Deputations- Gutachtens mich nicht erklären kann, so erlaube ich mir doch für den unverhofften'Fall, daß es angenommen werden könnte, zu beantragen, statt der Worte in der ersten Zeile „daß ihnen zur Ermuthigung" zu setzen: „Ackerbautrei benden;" denn soll das Wegfangen der Sperlinge einmal vom Staate besonders bezahlt werden, so muß ich wünschen, daß nicht die Landleute allein, sondern alle Ackerbautreibende auf dem Lande sowohl, als in den Städten Theil daran haben. Abg. Scholze: Ich habe die Sache auch so verstanden. Wenn von einem großen Aufwandegesprochen wird, so habe ich im Gegensatz zu bemerken, daß in andern Ländern für die Ackerbau treibenden ganz andere Summen ausgesetzt worden sind. In einem konstitutionellen Staate Deutschlands sind 1,500,000 Thlr. zu Ablösung ländlicher Lasten bestimmt worden. In Sach sen hat man dafür noch Nichts gefordert; die Summe wegen der Sperlinge wäre eine Kleinigkeit. Man hat das Wegfangen der Maulwürfe angeführt; Maulwürfe bleiben aber in der Erde, sowie die Mäuse mit ihren Familien da, wo sie einmal sind. Sperlinge hingegen auf der andern Seite sind eine allgemeine Plage, und diese wird auf alle Staatsbewohner ausgedehnt, und Stadt und Land ist sich hierin gleich; nur in Waldgegen den sind nie Sperlinge. Abg. Meisel: Ich Müßte mich gegen den 2. Theil des Deputations-Gutachtens'erklären, und zwar aus demselben Grunde, wie ihn -der Secretair Richter angeführt hat. Ich füge aber auch noch einen zweiten Grund Hinzu, und zwar, weil ich glaube, daß dem Petenten sebst wohl der meiste Scha den zugefügt werden würde, wenn das Deputations-Gutachten so angenommen würde. Ich mache nur daraüf aufmerksam, daß nach der gestrigen Verhandlung die Absicht des Petenten dahin gerichtet war, daß Maßregeln getroffen werden möchten, um die Felddeuben zu verhüten; diese aber möchten sich wohl vermehren, wenn vom Wegfangen der Sperlinge die Rede ist, worauf eine Prämie gesetzt werden soll. Leicht- könnte 'es da hin kommen-, daß die Jungen ausgenommen würden, um sie aufzuziehen, damit eine größere Anzahl Köpft eingeliefert wer den könnte, und dann möchten die Sperlingsheger das für die Sperlinge nöthige Futter auf dem Felde holen. . Abg- Scholze: Das scheint mir unmöglich. Es wird Niemand in die Versuchung kommen, Sperlinge aufzuziehen, um die Köpfe einzuliefern. ' Abg. A d l er: Daß dieser Fall höchst "unwahrscheinlich ist, liegt am Tage, denn um einige Pfennige Prämie wird sich Niemand die Mühe nehmen, Sperlinge aufzuzkehen. Abg. Scholze: Ich will nur erinnern, daß die Sache nicht lächerlich zu machen ist, da die Sache schon in kleinen und großen Staaten eingeführt wurde. Präsident: Es scheint Niemand mehr über.die Sache sprechen zu wollen, und ich würde nun aus den 2. Theil des Deputations-Gutachtens: „daß den Landleuten — anheim zu stellen sein würden," (siehe vorstehende Seite Sp.2.) die Frage zu richten haben, und ich frage die Kammer: Ob sie mit dem Deputations-Gutachten im 2. Therle einverstanden sei? Wird mit37 Stimmen gegen 30 verneint, wodurch zugleich der Antrag des Abg. Scholze als ab gewiesen zu betrachten ist. Referent v. Leyßer geht nun zum 3.Puncte der Scholze schen Petition über, nach welchem der Petent für den landwirth- schaftlichen Betrieb es gleichfalls, für sehr schädlich halt, wenn d i e K a tz e n von den Iagdberechtigten in der Nahe von Gehöf ten weggeschossen würden, da durch sie nicht allein die Mäuse von den naheliegenden Feldern weggefangen, sondern auch, welches vorzüglich zu berücksichtigen sei, von dem Andrängen zu den Scheunen abgehalten würden. Die Deputation schlägt der Kammer vor: daß das Weg schießen der Katzen in einer Entfernung von 200 Schritt von den Verzäunungen den Jagdberechtigten untersagt werden, und deshalb in Verbindung mit der I. Kammer um Vorlage einer gesetzlichen Bestimmung Seiten der hohen Staatsregierung Nachzusuchen sei. — Referent v. Leyßer: Die Deputation findet sich veran laßt, dem Petenten beizustimmen, weil allerdings nicht zu läugnen ist, daß die Katze in dem Gehöfte ein sehr nützliches Thier ist und Mäuse und Ratten in großer Zahl vertilgt und wegfängt. Es ist aber auch nicht zu hindern , daß sie in die Gärten und Felder geht, wo Mäuse sich aufhalten, um diesen Thieren Abbruch zu thun. Geht sie weiter in das Feld, so schadet sie allerdings, weil es bekannt ist, daß die Katze ein raubsüchtiges Thier ist. Indeß hat man geglaubt, eine ge wisse Nähe bestimmen zu müssen, wo sie nicht geschossen wer den dürfe, namentlich auch aus polizeilichen Rücksichten; denn wenn nahe bei den Gehöften geschossen würde, so könnte leicht Unglück entstehen. Diese Rücksichten haben die Deputation bewogen, dem Petenten beizutreten. Abg. Dammann: Der Gegenstand ist schon bei dem vorigen Landtage verhandelt worden, wo bestimmt wurde, daß über 500 Schritte kein Jagdberechtigter in der Nähe von Ge bäuden schießen dürfe» - Vicepräsident v. Haase: Mir ist davon Nichts bekannt. Der Kammer hat kein Gesetz darüber vorgelegen, und mir ist
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