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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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599 trag des Herrn Vicepräsidenten annehme? Wird einstimmig bejaht. Hierauf wird zum zweiten Theil der Tagesordnung über gegangen, und zwar zur Verlesung des Berichts der 3. Deputa tion über die Petition des Abg. Zische, die Sch utz un ter t h a- nigkeit,undchen Stuhlzins betreffend. Nachdem der Vicepräsident, der die Vorlesung derPe- titkonübernommen, dieselbe auf derNednerbühne verlesen, äußert der Präsident, daß-es auf den Beschluß der Kammer ankomme, ob diese Petition gedruckt werden solle oder nicht? .Worauf der Abg. Zische das Wort nimmt: Ich glaube, daß die Gegenstände so umfassend und namentlich manchen Mitgliedern so fremd sind, daß sie nicht im Stande sein werden, sofort dar über zu berathen. Ich muß mir erlauben, zu bemerken, daß der Deputations-Bericht einige Sachen enthält, die mit der Wahrheit nicht übereinstimmen, nämlich über den Stuhl zins, was ich für den Augenblick nicht mit der bestimmten Klar heit erläutern kann; aber so wenig, als ich jetzt gleich im Kla ren bin, um so weniger werden die andern Herren es sein, de nen der Gegenstand fremder ist, als mir. Ich würde also bitten, daß das Referat jetzt ausgesetzt bliebe, und die Sache erst zum Druck befördert würde. Abg. Scholze: Ich möchte auch dahin antragen, daß der Bericht erst gedruckt und dann darüber diskutirt werde. Es ist zwar gesagt, daß die Sache schon am vorigen Landtage zur Sprache gekommen wäre, allein nach der Landtagsordnung darf diese Sache auch den jetzigen Landtag wieder zur Sprache gebracht werden. . Abg. Atenstädt: Ich unterstütze den Antrag ebenfalls, da ich finde, daß ein Hauptumstand in dem Berichte übergan gen worden ist, der mir aus der damaligen Debatte noch im Gedachtniß schwebt. Soviel ich mich erinnere, ist schon von der Staatsregierung das Recht geltend gemacht worden, den Stuhlzins zu ermäßigen. Es haben deshalb Verhandlungen mit dem Stadtrath in Zittau stattgefunden, und es ist sich auf diese Verhandlungen beim vorigen Landtage bezogen worden. Hat sich nun die Staatsregierung ermächtigt geglaubt, diesen Zins zu ermäßigen, so scheint mir dies auf die Debatte großen Einfluß zu haben; denn was man einmal hat ermäßigen kön nen, kann man auch wieder ermäßigen oder wohl auch aufhe- ben. Ich muß also wünschen, daß der Bericht erst zum Druck befördert werde. Staatsminister v. Lindenau: Dem Anträge des geehr ten Abgeordneten Atenstädt muß ich um so mehr beitreten, als ich mich der frühem hierher gehörigen Verhandlungen zwischen den Ministerien und dem Stadtrathe zu Zittau wohl erinnere. Doch bin ich in diesem Augenblicke außer Stande, etwas Be stimmteres darüber zu sagen. Die Sache ist wichtig, und dar um wünschenswerth, daß die Kammer den Druck des Berichts beschließen möge. V-cepräsident v. Haase: Es ist allerdings einer Regulk- rung in diesem Berichte gedacht und darin deshalb auf das Re gulativ vom Jahre 1832 Bezug genommen worden. Nichts destoweniger bin ich der Meinung, daß bei der Wichtigkeit und bei der wenigstens für viele Mitglieder -der Kammer' vorhande nen Neuheit des Gegenstandes es anzurathen sei, diesen Bericht erst zum Druck zu befördern. Auf die Frage des Präsidenten: Ob die Kammer ge meint sei, daß dieser Bericht zum Druck befördert werde? folgt einstimmiges Ja. Hierauf bemerkt der Präsident, daß zwar auf der Ta gesordnung sich noch ein Gegenstand befinde: der Bericht der 1. Deputation, die Aktienvereine betreffend, daß aber bei der vorgerückten Zeit der Gegenstand gespaltet werden müßte, was bei der Wichtigkeit des Gegenstandes nicht wünschenswerth sei, und schließt daher die Sitzung H-2 Uhr und bittet die Mitglieder, sich morgen um 10 Uhr wieder einzusinden, wo dieser Bericht die Tagesordnung ausmachen würde. Sechs und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 11. Januar 1837. Fortsetzung der besonderen Berathung über den Crimmalgefetz- entwurf. (II. Theil VII. Kapitel: Von gemeingefährlichen Handlungen. Art. 161 — 171.) — Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr in Anwesenheit von 35 Mitgliedern; das Protokoll der letzten Sitzung wird vorgelesen, berichtigt und von den Bürgermeistern Ritterstädt und Schill mit unterzeichnet. Auf der Registrande ist Nichts ein gegangen. Prinz Johann: Da die Berathung über die Erwerbung der Bauergrundstücke in der 1. Deputation vorgekommen ist und nächstens in der Kammer erfolgen wird, so wünschte ich nur zu wissen, wer Königlicher Eommr'ssar'r ist. Präsident: Ich werde dasNöthige besorgen undMit- theilungen darüber zu machen nicht unterlassen. Jetzt aber er suche ich den hochgestellten Hrn. Referenten, die Nednerbühne zu betreten, damit wir in derBerathung des Criminalgesetzbuchs fortfahren können. Referent Prinz Johann: Wir gehen nun zum VII. Ka pitel über, welchesvongemeingefährlichen Handlungen spricht. Auch hier erlaube ich mir den Gang vorzuschlagen, -den wir gestern von dem Art. 155. an angenommen haben, nämlich: den Begriff des Verbrechens festzustellen und dann über die ein zelnen Puncte zu berathen. Der Referent Prinz Johann trägt nun den Anfang des Artikels 161. vor, welcher lautet: „(Brandstiftung). Wer eine Feuersbrunst in menschlichen Wohnungen erregt, ohne Unterschied, ob die dazu angewendete Materie an diesen selbst angebracht worden ist, oder an andern Gegenständen, durch welche das Feuer dahin fortgepflanzt wer den können, soll mit dem Tode bestraft werden: 1) wenn durch die entstandene Feuersbrunst ein Bewohner der in Brand gera- thenen Gebäude um das Leben gekommen, oder lebensgefährlich verwundet, oder verstümmelt worden ist, und dieser Erfolg vor ausgesehen werden konnte."
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