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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Innung ein Beitrag zur Armenhaushauptkasse übernommen worden wäre. Präsident: Es könnte nunmehr wohl der Schluß der Berathung ausgesprochen werden. Im Allgemeinen scheint man einverstanden z-u sein, daß die 2. Deputation die Auf gabe, welche ihr vorgelegen hat, wohl gelöst habe. Allein es ist die Vorfrage entstanden, ob man, ehe man über die Ueberweisung gewisser Unterstützungsgelder sich bestimme, zu vörderst sich berathen möge, ob überhaupt diese Beiträge sich qualificiren, forthin gegeben zu werden. Darauf gründen sich verschiedene Anträge, welche gemacht worden, und zur Unterstützung zu bringen sind. Der Abg. Atenstädt hat zu vörderst den Antrag gestellt, daß dieser Gesetzentwurf an die 1. Deputation zur anderweiten Berathung gegeben wer den möge. Der Abg. v. Thielau ist der Meinung und hat den Antrag gestellt, man möge den Bericht der 2. Deputation wieder zurück geben, um mit Zuziehung der 1. Deputation, da erstere nur allein den Finanzgegenstand berathen habe, nun mehr den Verfassungsgegenstand in Berathung zu ziehen. Von Seiten der Staatsregierung hat man der Kammer an heim gestellt, ob sie nicht fetzt schon überden Fmanzgegenstand, namentlich darüber, daß die Ueberweisung der betreffenden Unterstützungsgelder an die Drtsarmenkassen und resx. an die Kreisdirection geschehen solle, Beschluß fassen wolle. Staatsminister v.Lindenau: Mein Antrag ging dahin, daß die Wegweisung dieser Bezüge von der Armenhauskaffe sofort beschlossen werden, darüber aber, welche Bestimmung damit künftig getroffen werden solle, die Staatsregierung um eine anderweite Mittheilung ersucht werden möge. Präsid ent: Und dann ist von Seiten des Secret. Rich ter beantragt worden: daß über den Wegfall dieser Bezüge jetzt schon beschlossen, der Verfassungsgegenstand aber von der 1. Deputation berathen werde. Secret. Richter: Mein Antrag stimmt wesentlich mit dem des Abg. Atenstädt überein. Vielleicht ist der Herr Ab geordnete geneigt, sich damit zu vereinigen. Abg. Atenstädt: Ich bin vollkommen einverstanden. Ich habe übrigens erklärt, daß von einem Vorwurfe gegen das Gutachten der Finanzdeputation nicht die Rede gewesen. Wenn ich nicht irre, ist der Herr Referent selbst damit einver standen, denn er erklärt sich für den Antrag des Secret. Rich ter. Uebrigens glaube ich, daß hier der Antrag der Staats regierung voranstehen müsse. Diese hat erklärt, „sobald als die Kammer darüber einverstanden, daß diese Bezüge nicht mehr an die Hauptkasse der allgemeinen Straf- und Versorg anstalten abgegeben werden sollen, und damit den Antrag verbände, die Staatsregierung um anderweite Mittheilung zu ersuchen," daß sie damit einverstanden sei. Deshalb glaube ich, muß dieser Antrag vorausgehen. Es beginnt hierauf, nachdem der Abg. Sachße seinen Antrag, den Bericht an die 3. Deputation abzugeben, hatte fallen lassen, eine kurze Discussion über die Fragstellung. In deren. Folge äußert: Abg. Atenstädt: Ich glaube, der Deputation sind wir schuldig, über den von ihr gestellten Antrag und welcher mit dem Anträge der Staatsregierung zusammentrifft, zuerst ab zustimmen , und nur für den Fall, wenn dieser Antrag ange nommen würde, hätte man über den Antrag der Regierung, daß weitere Mittheilung erfolgen möchte, abzustimmcn. Abg. Roux: In formeller Hinsicht halte ich für noth- wendig, daß über den Antrag der Staatsregierung zuvörderst abgestimmt werde. Es liegt ein Gesetzentwurf vor; nach dem Verlaufe der Discussion darüber zeigt sich, daß die Kammer auf die specielle Berathung einzelner Puncte desselben nicht einzugehen wünscht. Das kann aber nicht anders vermieden werden, als wenn die Staatsregierung selbst damit einverstan den ist; in dem Anträge des Hrn.Staatsministers liegt aber die Erklärung des Einverständnisses, daß man nämlich im All gemeinen dahin seine Zustimmung gelle, diese Unterstützungs gelder aus der Staatskasse weg zu weisen. Auf die übrigen Puncte des Gesetzentwurfs würde ietzt nicht cinzugchen sein. Es liegt darinne ein Vorbehalt der Kammer, andere Vor schläge vorgelegt zu sehen, und die Kammer würde enthoben, eine Abweichung von dem gewöhnlichen Gange zu machen, nämlich auf eine Initiative Anspruch zu machen. Abg. v. Lhielau: Wir haben bereits beim vorigen Landtage sehr viel darüber discutirt, welcher Deputation Ge genstände zuzuweisen sind, und auf welche Anträge abge stimmt werden soll. Mir scheint der einzige richtige Weg nur der zu sein, daß man den Antrag voranstellt, der alle an dern erledigt. So ist es mit dem Anträge des Herrn Staats ministers v. Lindenau: er erledigt alle andern Anträge, die bereits gestellt worden sind, und ob dieser oder jener voran gehe , darauf kann nichts ankommen. Ich glaube, es würde das Zweckmäßigste sein, wenn der Herr Präsident über den Antrag des Herrn Staatsministers zuvörderst abstkmmen ließe, alsdann würde jeder befriediget werden. Staatsminister v. Zeschau: Der Antrag der Staats regierung zerfällt in zwei Lheile. Der erste ist: es möge die Kammer sich damit einverstanden erklären, daß diese Bezüge forthin nicht mehr in die Kasse des Staats fließen sollen. Der zweite ging dahin: es möge die Regierung um Auskunft er sucht werden über die Frage, ob es rathsam sei,, diese Be züge den im Gesetz bezeichneten Kassen zuzuweisen. Wenn die Regierung die Mittheilung in Folge dieses Antrags macht, so liegt die Sache so: es wird der §. des Gesetzes angenom men, welcher die Zuweisung der Bezüge an die speciellcn Kas sen bestimmt, oder er wird abgelehnt, in Folge der Ueber- zeugung, welche die geehrte Kammer in der Sache gewonnen hat. Die Sache bleibt ganz in demselben ordnungsmäßigen Gange, und um zur Erledigung derselben zu gelangen, wer den zwei Fragen zu stellen sein: 1) ob die Kammer damit ein verstanden ist, daß diese Bezüge nicht mehr in die fragliche Hauptkaffe, sondern in die Ortsarmenkassen fließen sollen; 2) ob die Negierung um Erörterung wegen der übrigen §§. angegangen werden solle. Abg. Eisen stuck: Habe ich die Erklärung des Herrn Staatsminksters recht verstanden, so verhält es sich so: es
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