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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mittheilrritgen über die Verhandlungen des Landtags. ^N46. Dresden, am 19. Januar. 1837. Sechs und zwanzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 11. Januar 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besondern Berathung über den Criminalgesetz- entwurf. (U. Theil VII. Kapitel: Von gemeingefährlichen Handlungen. Art. 161 — 171).— Referent Prinz Johann tragt hierauf den von der De putation zuletzt vorgeschlagenen Punct zu Art. 161. vor: „'Ganz den hier erwähnten Fallen gleich zu achten, und wegen seiner großen Gefährlichkeit besonders zu erwähnen dürfte der Fall sein: wenn Pulvervorrathe mit Gefahr für menschliche Aufenthaltsorte in Brand gesteckt werden. Entzündung von Pulvervorrathen mitGefahr für Menschenleben allein dürste sich dagegen als versuchter oder ausgeführter Mord darstellen. In diesem Betracht schlägt die Deputation die Einschaltung eines neuen Puncts 4. folgenden Inhalts vor: „4) Wenn der Thäter an oder in der Nahe von Pulvervorrathen Feuer angelegt hat in der Absicht, dieselben zu entzünden, insofern dadurch Gebäude in Gefahr kommen, in welchen Menschen sich aufhalten." Referent bemerkt dabei, daß hierzu zwei Amendements eNgegangen seien, das eine von Hm. 0. Deutlich und das an dere von Hm. Secr. Hartz. Das Amendement des Secretair Hartz geht dahin, daß der von der Deputation vorgeschlagne Satz so geändert werde: „ 4) Wenn — in Gefahr kommen, in welchen sich gewöhnlich oder wenigstens zur Zeit der That Men schen aufhalten." — 0. Deutrich beantragt, daß statt der Worte „insofern dadurch Gebäude" gesetzt werde: „insofern dadurch Menschen oder Gebäude rc." Secr. Hartz: Ich habe in meinem Amendement dieselbe Fassung vorgeschlagen, wie sie für den Eingang des Artikels in Uebereinstimmung mit dem Königlichen Commissair von der Deputation der II. Kammer beantragt und oben von uns ange nommen worden ist. Der Fall ist, soviel die Gefahr für Men schen anlangt, ganz derselbe, nur daß dort von gewöhnlicher Brandstiftung, hier aber von Anzündung von Pulvervorrathen die Rede ist. Mir schien es die Consequenz zu erfordern, daß der Ausdruck, der dort gebraucht worden ist, auch hier gewählt werde. Vicepräsident v. Deutrich: Was mein Amendement betrifft, so hat mir der Fall vorgeschwebt, daß, wenn an Pul vermagazine Feuer angelegt wird, an welchem Wachen aufge stellt sind, das Leben dieser Wachen gefährdet wird; denn diese sind bei der Explosion in der Regel verloren. Die Depu tation hat nun selbst, und wie ich glaube, ganz richtig den Hauptcharakter einer mit der Todesstrafe zu belegenden Brand stiftung in der Gefahr bezeichnet, welche für Personen dabei er wächst, und diesem Grundsatz getreu auch hier nur solche Ge bäude erwähnt, in welchen Menschen wohnen. Um so mehr müssen hier Menschen vorzüglich erwähnt werden. Daß in dem von mir erwähnten Fall ein Mord stattgefunden habe, kann ich nicht zugeben. Dann müßte die Tödtung der Schildwachen an dem angezündeten Pulvermagazin mit Vorbehalt beschlossen oder mit Ueberlegung ausgeführt worden sein. Keines von Bei den ist aber gerade bei so einer That nothwendig. Daher dürfte es consequentsein, hier die Personen mit aufzunehmen, indem man sagte: „Insofern dadurch Menschen oder Gebäude in Ge fahr kommen, in welchen Menschen wohnen." Secr. Hartz: Da mein Antrag mit dem des Hm. v. Deutrich keineswegs im Widerspruche ist, beide vielmehr neben einander bestehen, so bin ich damit einverstanden, daß beide ge meinschaftlich oder auch gesondert abgestimmt werden. Staatsminister v. Könneritz: Mit dem Anträge des Hrn. 0. Deutrich könnte sich auch das Ministerium einverstan den erklären; er würde daher der Unterstützungsfrage nicht be dürfen. Referent Prinz Johann: Was den Antrag des Hm. Secr. Hartz betrifft, so hätte ich dagegen Nichts zu sagen. Was aber das Amendement des Hrn. v, Deutrich anlangt, so muß ich bekennen, daß dasselbe unserer Ansicht entgegen ist. Die Ansicht der Deputation ging nämlich davon aus, daß eine ganze Anzahl von Menschen dabei das Leben verlieren könne, wie z.B. das auch der Fall sein kann, wenn ein Pulverwagen angezündet wird. Wo aber bloß einzelne Menschen in Gefahr kommen können, dann scheint mir ein anderer Grad von Strafbarkeit einzutreten. Bei gewöhnlichem Morde würde, wenn der Er folg fehlt, nicht mit dem Tode bestraft, hier aber würde mit dem Lode bestraft, auch wenn der Erfolg nicht eingetreten wäre. v. Carlo witz: Ich würde mir erlauben, an den hochge stellten Referenten die Frage zu stellen, oh er nicht des Dafür haltens sei, daß hier ebenfalls im Deputations-Bericht das Wort „Thäter" in „Verbrecher" verwandelt werden möchte. Vicepräsident v. Deutrich: Ich muß nochmals wie derholen, daß die Deputation selbst darauf Gewicht gelegt hat, daß Gebäude betroffen werden, wo Menschen sich aufhal len; mithin hat sie immer das Kriterium festgehalten, daß Ge fahr für Personen vochanden gewesen sei. Da nun Schild wachen bei Pulvermagazinen ganz gewiß Diejenigen sind, welche bei der Entzündung getroffen werden, so schien mir der Zusatz nöthig.
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