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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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soll für jetzt von der Kammer der 1. §. des Gesetzes discutirt, berathen und darüber abgestimmt werden, und dieser be stimmt , daß vom 1. Januar 1837 an die unter s. b. e. auf geführten Zuflüsse nicht mehr an die bisherige Kasse fließen sollen; das Uebrige bliebe Alles offen. Nun folgt daraus allerdings, daß von der Staatsregierung das Gesetz vom 2. §. an zurückgenommen und der 1. tz. in der letzten Zeile ab geändert werden müßte. Ich weiß aber nicht, in welche Ver wirrungen wir kommen würden, oder es müßte die Kammer ihre Abstimmung über das ganze Gesetz ausgesetzt sein lassen, und bloß über die von der Staatsregierung jetzt zur Frage ge brachten Puncte abstimmen, und die Staatsregierung behielte sich vor, ein anderes Gesetz der Kammer vorzulegen. Nun könnte die Kammer schwerlich über den 1. §. entscheiden und erwarten, was die Staatsregierung wegen der übrigen Ge genstände wieder an die Kammer bringen werde. Das ist mir allerdings nicht so recht klar. Es ist durch die Discussion ein solches Licht über die Sache verbreitet worden, daß bloß das Eine übrig geblieben ist, daß vom 1. Januar 1837 an diese mit». d. e. bezeichneten Gegenstände fernerhin nicht mehr der Kasse zufließen sollen, der sie bisher zugeflossen sind; das Uebrige bleibt alles offen. Staatsminister v. Lindenau: Die gewünschten Vor lagen werden nach Eingang einer ständischen Schrift bald thunlichst erfolgen. Der Beschluß wird in zwei Theile zer fallen : 1) in den Wegfall dieser Bezüge bei der Armenhaus hauptkasse, und 2) in die Art und Weise, wie diese künftig fortbestehen und verwendet werden sollen. Der zweite Theil ist derjenige, worüber eine anderweite Mittheilung von der Staatsregierung beantragt werden soll, und ich glaube nicht, daß bei der Fragstellung über beide Puncte besonders abge stimmt werden kann. Präsident: Ich würde nun meine frühere Fragstel lung wieder aufzunehmen, und diese auf den Antrag der Re gierung zu richten, die Frage selbst aber zu scheiden haben, wie der Herr Staatsminister so eben erläuterte. Zuvörderst also frage ich: Ist die Kammer geneigt, die bisher in die Hauptkaffe der allgemeinen Straf- und Versor gungsanstalten geflossenen Bezüge vom 1. Januar 1837 an in Wegfall kommen zu lassen? Dies wird einstimmig bejaht. Ich gehe zur zweiten Frage über: Ist die Kammer ge neigt, den Antrag an die Staatsregierung zu stellen, daß über die Art und Weise, wie diese Bezüge erhoben und fort bestehen sollen, anderweite Vorlagen erfolgen möchten? Wird ebenfalls einstimmig bejaht. Hieraus wurde zum zweiten Gegenstand der heutigen Ta gesordnung, die Berathung des Berichts der 2. Deputation, „den Beitrag der alterbländischen Ritterschaft zu den außer ordentlichen Staatsbedürfnissen in den Jahren 1830 und 183 betreffend, übergegangen. Das Sachverhältniß ergiebt sich aus Folgendem: Mittelst Dekrets vom 13. d. M. ist den Ständen zur Nach achtung eröffnet worden, wie von der vorigen Ständeversamm ¬ lung in der Schrift vom 29. October 1834 dahin angetragen worden, daß im Laufe der innestehenden Finanzperiode zu den- enigen 524,450 Thlrn., welche die vormaligen Stande mit 424,450 Thlrn im Jahre 1830 zur schnellen Tilgung der vier- ^rocentigen Schulden, und mit 100,000 Thlrn. im Jahre .831 zum außerordentlichen Militairaufwande, aus den Be fanden des Steuerärars bewilligt gehabt, der fünfzehnte Theil ogleich mit 34,963 Thlrn. 8 gr. von der Ritterschaft der alten Zrblande nach der bestehenden Nepartition auf die vier Kreise erhoben und in die Hauptsteuerkaffe eingeliefert werde, und daß im Falle allerhöchster Genehmigung dieses Antrags die betreffen den Kreisvorsitzenden mit der Aufforderung, auf den Grund der vorerwähnten Nepartition die Einhebung der darnach aus fallenden Beiträge und zwar in den vier Terminen Johannis 1835, 1.December 1835, Johannis 1836 und I. December 1836, so wie die Abführung derselben zur Steuerhauptkasse zu veranstalten, in Kenntniß gesetzt werden. Referent Sachße besteigt die Nednerbühne, referirt das Deputationsgutachten, welches sich mit dem Decret einver- tanden erklärt, und es stellt sodann der Präsident die Frage: ob die Kammer sich ebenfalls mit dem- elben einverstanden erkläre? Sie wird einstim mig bejaht. Präsident: Auf der Tagesordnung steht nun ferner der Bericht der 2. Deputation über das Decret an die Stände, das Staatsschuldenwesen betreffend. Referent Abg. Jung Hanns betritt die Rednerbühne und trägt aus dem Berichte der Deputation zuvörderst Folgen des vor: Au 2. des höchsten Decrets bemerkt die hohe Regierung, daß nur durch die Hauptstaatskasse die beantragte Tilgung der mehr als 3 Procent Zins gebenden ableglichen Capitalien habe so früh und so schnell bewerkstelligt werden können. Diesem Grunde, welchem zu Folge der im Gesetz vom 29. September 1834 §. 2. Vorbehalten gebliebenen Ueberwersung der Haupt- Staatskassenschulden auf die Staatsschuldenkasse zur Zeit An stand gegeben worden ist, dürste um so mehr beizupflichten sein, als aus der Uebersicht L. und deren Beilage XVI. auf eine sehr befriedigende Art ersichtlich wird, wie rasch mit der von den Ständen beantragten Tilgung der, den Zinsfuß von 3 Procent übersteigenden ableglichen Capitalien begonnen und fortgefahren worden ist. Weil die Tilgung dieser Capitale früher, als es durch die Staatsschuldenkasse, welcher das dazu nöthige Personale und die archivarischen Quellen nicht so zu Gebote stehen, zu bewerk stelligen sein würde, durch die Hauptstaatskaffe fortgesetzt und vollendet werden kann; weil bei einigen die Erörterungen über ihren Ursprung und ihre Ablöslichkeit noch nicht zu sichern Er gebnissen geführt haben; weil bei andern starken Posten ein nach dem Zustande der Kasse sich richtender bequemer Zeitpunkt zur Kündigung benutzt werden muß, und endlich, weil die Zahl barkeit mehrerer anderer erst mit Endigung bestehender Vertrags verhältnisse eintritt, wird im Decrete bemerkt, daß eine Ueber- weisung auf die Staatsschuldenkasse niemals mit den dieser Kasse gegebenen Einrichtungenvereinbarsein dürfte, und mansin- det es daher am angemessensten, diezur bald thunlichstenTilgung der Haupt-Staatskassenschulden zu ergreifenden Maßregeln, wie bisher, auch ferner der Fürsorge des hohen Finanzministe riums ausschließlich zu überlassen. Die zweite Deputation findet gegen die Nichtigkeit dieser Gründe nichts einzuwenden und trägt bei der Kammer darauf an, „daß die zur bald thunlichsten Tilgung der Haupt-Staats kassenschulden zu ergreifenden Maßregeln, wie bisher, auch
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