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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium kann sich nur für den Antrag des Herrn v. Deutrich erklären. Der Grund, warum die Erregung einer Feuersbrunst in mensch lichen Wohnungen an sich viel härter bestraft werden soll, liegt in der Gefahr, die damit für Menschen verbunden ist, und weil durch das Anzünden menschlicher Wohnungen auch die Menschen selbst für Leib und Leben in Gefahr gerathen. Eben derselbe Grund paßt auch auf das Anzünden von Pulvervorrä- then, denn es ist hier dieselbe Gefahr vorhanden, wenn auch keine menschlichen Wohnungen in der Nähe sich befinden. In der Lhat ist nicht zu berechnen, wie weit die Gefahr für Men schenleben hier steigen kann. Auch ist durch das Anzünden eines Pulvervorrath es an sich das Verbrechen der Brandstif tung schon vollbracht. Referent Prinz Johann: Es würde dann immer noch die Bestimmung nach tz. 30. eintreten, wenn der Erfolg vor ausgesehen werden kann. Bürgermeister Ritterstädt: Ich wünschte nur einen Zweifel beseitigt zu sehen, nämlich, ob nicht der Antrag des v. Deutrich schon mit erschöpft wurde durch den 1. Punct un- sers Gesetzentwurfs, wo es heißt: „wenn ein Bewohner da bei um das Leben kommt. Referent Prinz Johann: Der Unterschied besteht da rin, daß hier nicht der Erfolg eingetreten sei. Präsident: Ich muß zuvörderst auf die Bemerkungen des Herrn v. Carlowitz zurückkommen, daß hier im Deputa tions-Gutachten das Wort „Lhäter" in „Verbrecher" verwandelt werden möchte, und frage, ob das gut geheißen werde? Wird einstimmig b esaht. Zuerst würde ich nun die Annahmeftage auf den Antrag des v. Deutrich stellen: Ob die Kammer denselben genehmige ? Wird von 30 gegen 2 Stim men bejaht. Sodann: Ob die Kammer den Antrag des Secr. Hartz annehme? Einstimmig bejaht. Bürgermeister Bernhard:: Ist es gestattet, daß zu dem 5. Puncte im Artikel 161. jetzt noch eine Aeußerung ge- than'werde? Präsident: Der 5.Punkt ist bereits besprochen wor den, über den Artikel selbst aber können wir heute nicht ab stimmen. Bürgermeister Bern Hard i: Sollten nicht den Löschmit teln die Rettungsmittel gleich zu achten, sollte nicht also der Brandstifter, welcher die zur Rettung von Menschen und Ei- genthum bestimmten Rettungsmaschinen oder Vorrichtungen, wie solche an mehreren Orten vorhanden sind und aller Orten Vorhandensein möchten, vernichtet, entfernt oder unbrauch bar macht, eben so zu bestrafen sein, wie der, welcher die Löschmittel, um die Löschung zu verhüten, entfernt oder un brauchbar macht? Ich würde beantragen, da mir der Fall hier ganz derselbe zu sein scheint, wie bei den Löschungsmitteln, daß die Worte nach Löschmittel: „oder Rettungsmittel", sowie vorher die Worte: „und Rettung von Menschen und Ei- genthum" eingeschaltet werden. Präsident stellt die Unterstützungsfrage auf den Antrag des Hrn. Bürgermeister Bernhard!. Derselbe wird hinrei chend unterstützt. Referent Prinz Johann: Ich möchte mir nähere Erläu terung über den Antrag des Hrn. Bürgermeister Bernhardt ausbitten, ob nämlich Rettungsmittel gemeint seien, um Menschenleben, oder bloß um Eigenthum zu retten? Wäre das Letztere -er Fall, so müßte ich mich dagegen erklären, wäre hingegen das Erstere der Fall, so würde ich dafür stimmen. Bürgermeister Bernhard!: Zunächst und zumeist habe ich solche Maschinen vor Augen gehabt, mit denen Menschen aus einem brennenden Hause zu retten sind. Ich bin auch damit einverstanden, daß die Worte, die sich auch auf Ret tung von Eigenthum beziehen, in Wegfall kommen. Königl. Commissair 0. Groß: Im Allgemeinen muß ich mich gegen den Antrag erklären, da Rettungsmlttel nicht zu denjenigen Gegenständen gehören, die beim Ausbruch eines Feuers in allen Fällen nothwendig gebraucht werden. Lösch mittel müssen jedenfalls sofort angewendet werden; ob aber besondere Rettungsmittel erforderlich sind, hängt von zufälli gen Umständen ab. Sie können herbeigeschafft worden sein, aber nicht gebraucht werden, weil die Bewohner der in Brand gerathenen Gebäude andere Gelegenheit gefunden haben, sich zu retten. Es scheint mir die Todesstrafe für diesen Fall nicht angemessen zu sein. Staatsminister v. Könneritz: Der Grund, warum der 5. Punct ausgenommen worden ist, liegt in der großem Ge fahr der Verbreitung des Feuers. Wird die Rettung eines Menschen unmöglich zu machen gesucht, so wird entweder die Absicht eines Mordes vorliegen, und dann würde der Verbre cher als Mörder zu bestrafen sein. War die Absicht dahin nicht gerichtet, so wird dann die Bestimmung des 1. Punktes eintreten. Ist Niemand um das Leben gekommen, so wa ren auch die Rettungsmittel nicht nothwendig. Ich glaube also jedenfalls, daß dieser Zusatz überflüssig ist. Präsident: Ich würde nun die Frage auf den Antrag des Hrn. Bürgermeister Bernhardt in Bezug auf die Net- tungsmittel zu stellen haben. Ich frage also die Kammer: Ob sie denselben annehme? Wird durch 2ß-gegen 7 Stim men abgelehnt. v. Welck: Wenn die Abstimmung über Art. 161. über haupt ausgesetzt wird, so würde ich mir erlauben, erst künf tig einen Zusatz wegen der Schiffe zu beantragen. Referent Prinz Johann: Ich glaube, das würde nicht zulässig sein; die Berathung über den Artikel selbst muß wohl heute durchgeführt werden, sonst könnten noch alle Mitglieder Amendements dann nachbringen. Bürgermeister Bernhardt: Ich habe mir erlaubt, den Antrag zu stellen, daß ein Zusatz zu den» Artikel gebracht werden möge, in der Maße, wie ich ihn jetzt ausgezeichnet und übergeben habe. — Secretair Hartz verliest denselben.' Referent Prinz Johann: Ich glaube, es würde zweck- ! mäßig sein, diesen Zusatz entweder vor, oder nach Art. 166. zu
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