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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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rne der Industrie in diesem Lande hat auch hier seit einigenJah- ren verschiedene Actienvereine ins Leben gerufen. Der glück liche Erfolg bei dem Verkaufe der ersten Actienhat dieseActienver- eine vermehrt, vott denen man im Ganzen für jetzt noch nicht sa gen und behaupten kann, ob sie einen glücklichen Erfolg haben werden oder nicht. Die Regierung hat sich hierdurch veranlaßt gesehen, über die Actienvereine ein Gesetz vorzulegen. Dieses Gesetz enthält im Allgemeinen Bestimmungen, auf welche Weise Gesellschaften sich zu Actienvereinen bildenkönnen,welcheGrund- sätze während ihrer Existenz und Lei ihrer Beendigung beobach tet werden sollen, und wie es mit den bereits vorher entstandenen Actienvereinen zuhalten ist, um ihnen dieselben Rechte zu gewäh ren, welchekünftigenActienvereinenzustehen sollen. ZmAllgemei nen kann ich die Erlassung eines solchen Gesetzes und die Er lassung desselben in der Art, wie es uns vorliegt, nur wünschens- werth halten. Es ist kurz und bestimmt und scheint von dem Grundsätze aus erfaßt zu sein, daß es Pflicht der Negierung sei, die industriellen Unternehmungen zwar zu beaufsich tigen, sie aber nicht zu bevormunden. Es ist dieses Gesetz unserer I. Deputation zur Begutachtung übergeben wor den, und diese hat einige Zusätze zu demselben vorgeschlagen, die zwar nicht reich an Worten, kurz genug, aber inhaltsschwer sind. Sie verändern die Tendenz des gan zen Gesetzes völlig. Aus diesem Grunde, glaube ich, kann es nicht unpassend gefunden werden, wenn ich mich bei der allge meinen Berathung darüber ausspreche. Ich kann keineswegs die gute Absicht der Deputation verkennen, ich bin sogar über zeugt, daß die Mehrheit der verehrten Kammer ihr beistimmen werde; aber ich habe nicht dieselbe Ansicht, und, wenn ich auch nicht den Beifall der Kammer erlangen sollte, so halte ich mich doch für verpflichtet, diese abweichende Meinung ihrer Beur- theilung vorzulegen. Rach dem Vorschläge der Deputation soll jeder Actjenverein sowohl formell als materiell der Prüfung der Regierung unterliegen. Es ist ganz in die Hande der Re gierung gegeben, ob sie irgend einen Actienverein für gut genug halte, um ihn zu bestätigen oder nicht. Es wird ferner verlangt, daß bei jedem Actjenverein auf einen Reservefonds Rücksicht ge nommen werden soll. Wenn das Gesetz, wie es vorliegt, von dem Grundsatz ausgegangen zu sein scheint, daß angenommen wird, das Publikum sei sparsam und intelligent genug, um zu wissen, zu welchen Unternehmungen es sein Geld hergeben wolle oder nicht, sowohl als Actionair wie als Gläubiger einer Actiengesellschast; so geht nach dem Vorschlag der Deputation das Gesetz davon gus, es könnte das Publikum nicht im Stande sein, über sein eignes Interesse zu urtheilen, man müsse Auf sicht über Diejenigenführen, welche ihr Geld hingeben. Ich kann einer solchen Meinung nicht hejstimmen; ich glaube nicht, daß es richtig sein könne, dies anzunehmen; ich bin vielmehr der An sicht, daß man §ben so wenig, als man einzelne Gewerbtreibende einerAufsicht unterwirft, auch Actienvereine einer solchen Beauf sichtigung in Rücksicht auf den Erfolg unterwerfen dürfe. Jeder, der irgend ein Gewerbe beginnt, kann zu demselben keinen hin reichenden Fonds haben; es ist möglich, daß er nicht daraufBe- dacht nimmt, einen Reservefonds zu schaffen, möglich, daß er die Unternehmung weiter ausdehnt, als es gut ist, möglich, daß er Andere dabei beeinträchtigt. Alle diese Fälle leiden eine glei che Anwendung auf gesellschaftliche Unternehmungen, und ich "ehe nicht ein, welcher Unterschied hier stattsinden könne. Ich gehe noch weiter, ich glaube, daß eine solche spezielle Beaufsichti gung der Regierung weder nützlich für die Actionaire, noch nütz- ich für das Publikum, noch für den Staat im Allgemeinen sei; vielmehr wird sie zuerst den Actionairen nur Schaden verursachen. Wenn diese einen solchen Actienplan an die Regierung bringen, so wird ernur dann bestätiget werden können, wenn Letztere für den Erfolg kein Bedenken findet; hierzu aber wird eine höchst umfängliche und zeitraubende Prüfung erforderlich sein. Sehr häufig kann dann nur aus dem Grunde verlohrnerZeit die Unter nehmung selbst mißglücken, indem der beste Moment zu dessen Beginne und somit die günstige Conjunktur wieder verschwun den ist. Eben so kann eine solche Beaufsichtigung auch für das Publikum oft schädlich sein. Unmöglich läßt sich bei.irgend ei ner gewerblichen Unternehmung mit Gewißheit voraussehen, ob sie gut ausschlage oder nicht; es läßt sich das weder vom Ein zelnen, noch von Gesellschaften bestimmen. Es kann bei aller Intelligenz der hohen Staatsregierung, die ich ihr durchaus njcht abzusprechen beabsichtige, bei der sorgfältigsten Prüfung, dre vorgenommen wird, geschehen, daß doch Unternehmungen, unterdrückt werden, die einen glücklichen Erfolg gehabt hätten. Endlich muß ich auch eine solche Beaufsichtigung für den Staat selbst nicht für nützlich halten. Die Starke aller Regierungen, die bisher existirt haben — monarchischer, konstitutioneller, oder wie sie sonst heißen mögen— liegt in dem öffentlichen Vertrauen, nicht in der Gewalt, die sie haben, oder die ihnen übertragen wird. Es ist daher von der größten Wichtigkeit, Alles zu ver meiden, was auf die öffentliche Meinung über die Regierung ungünstig einwirken könnte. DasBertrauen zurNegierung wird aber gefährdet, wenn man ihr die materielle Prüfung gewerb licher Unternehmungen zumuthen will. Wenn die Regierung, eine Unternehmung, welche vermuthen laßt, daß sie wenig Er folg haben möchte, mit Recht zurückweist, so liegt es m der Hand eines Jeden, derdabei betheiligt ist, zu behaupten: die Re gierung hat uns einen unersetzlichen Schaden zugezogen. Er kann dies behaupten, und Niemand ist vielleicht in dem Augen blick geneigt oder befähigt, ihn zu widerlegen. Gerade derselbe Fall, daß das Autraun zur Regierung vermindert wird, ist auf der entgegengesetzten Seite vorhanden, wenn nämlich Actien- vereine, die den schönsten Erfolg versprachen, von der Regierung genehmigt werden und dann später durch hinzugetretene Um stände doch einen weniger glücklichen Fortgang haben. Jeder, der dabei verliert, kann auftreten und sagen: die Regierung hätte einen Actienverein, von demsich voraussehen ließ, daß er keinen günstigen Erfolg haben könne, nicht genehmigen sollen. Aus allen diesen Gründen kann ich mich nur für die Fassung des Gesetzentwurfs, so wie er uns vorliegt, erklären, und muß dahin stimmen, daß eine Veränderung darinnen nichtvorgenom men werde; ich möchte überhaupt wünschen, daß dieselbe Mä ßigung, die unserer Verfassung zum Grunde liegt, in unsere Gesetze übergehe. (Fortsetzung folgt.) Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden- Mit der Redaktion beauftragt: vr. Gretsch el.
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