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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Mitthekl«»»»« über die Verhandlungen des Landtags. 47. " Dresden, nm 20. Zamar. 1837. Ein und zwanzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 11. Januar 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der 7 Deputation, den Gesetzentwurf wegen der Actienvereine betr. (Allge meine Debatte. — Besondere Berathung über §.1.-7-) Abg. Meisel: Im Ganzen bin ich mit dem, was der vo rige Sprecher dargestellt hat, einverstanden. Ich glaube, es fragt sich bei Erlassung eines Gesetzes, wie uns in dem Ent würfe vorliegt: ob dadurch irgend eine Negulirung derjenigen Untemehmer beabsichtigt wird, die sich zusammen vereinigen, Etwas auszuführen, wodurch ein Gewinn beabsichtigt wird, oder aber: ob man dadurch die Verhältnisse zu reguliren meint, worin ein solcher Verein zu dem größern Publikum zu stehen kommt? Nach meinem Dafürhalten ist wohl das Letztere ge meint. Ist das aber der Fall, so müßten meinem Erachten nach die Grundsätze, die angewendet werden sollen, ganz liberal sein. Ich leugne nicht, daß ich eine solche Liberalität sowohl indem Gesetzentwürfe, als in dem Deputations-Gutachten er kenne; jedoch ist mir ein Bedenken beigegangen. Es scheint mir nämlich entweder nicht liberal genug oder zu liberal; denn der Deputations-Bericht scheint mir allerdings die Liberalität zu beschränken, und das aus zweierlei Ursachen: einmal, weil er der Negierung das Recht einräumt, Actienvereine zu bestäti gen oder die Bestätigung zu versagen, und dann, indem er ver langt, daß ein Punct ausgenommen werden soll, nämlich in Bezug auf den Reservefonds. Sonach würde es allerdings in dem Ermessen der Regierung liegen, einen Verein zu bestätigen oder nicht. Hieraus scheint hervor zu gehen, daß die Regie rung zu untersuchen haben wird, ob der Verein einen Nutzen, oder eher Schaden für das allgemeine Interesse biete. So weit kann ich mich wohl damit einverstanden erklären; indeß hat der vorige Sprecher nach meinem Dafürhalten evident nachge- wiesen, daß es bedeutende Schwierigkeiten haben wird, alle Verhältnisse im Voraus zu bestimmen. Ist dieses nun der Fall, so entsteht die Frage: wer wird darunter leiden, wenn die Re gierung aus der besten Absicht die Bestätigung verweigert? Es werden sowohl die darunter leiden, die sich zu dem Geschäft vereinigt haben, als auch das größere Publikum; denn es laßt sich nicht absehn, wenn eine Entreprise richtig geleitet wird, daß sie nicht werde großen Vortheil bringen, wenn sie auch gleich im Anfänge einen weniger günstigen Anschein gehabt hat, da man weiter sehen muß, als es vielleicht in einem oder dem andern Falle im ersten Augenblick geschieht. Die Regierung hat erklärt, daß es große Schwierigkeiten haben werde, wenn man in das Materielle der Sache eingehn wollte, und hat angegeben, daß bei den verschiedenartigen Modifikationen, unter welchen die Actienvereine geschloffen werden, die Mannichfaltigkeit zu groß sei, um im Voraus Etwas zu bestimmen. Von dem Ge sichtspunkt ist die Deputation ausgegangen, wenn sie erklärt, es läßt sich Nichts darüber sagen, und die Regierung mag entschei den. Nehmen wir das an, so müssen wir Mehreres aus dem Gesetze auslassen, was die Negulirung der Verhältnisse eines solchen Vereins angeht. Die Deputation bringt aber einen Satz hineindurch das Verlangen, das einen Reservefonds gebietet. Wenn sie also Privatrechte mehr beschränkt, so glaube ich, muß man weiter gehen, denn dann lassen sich verschiedene Grund sätze aufstellen, durch welche man nachweisen kann, daß einige Puncte feststehen müssen für solche Actienvereine. Will man aber das nicht thun, so scheint es nöthig, daß nur ein paar Pa ragraphen in dem Gesetz gelassen würden, die eine, in wie weit Actien-Unternehmer verbunden sein sollen, von ihrem Ver mögen beizutragen, wenn Verluste entstehen sollten, und die zweite, was nach der Absicht der Deputation nicht bezweifelt wird, und was ebenso wegen der bestehenden Gesetze nöthig fein könnte, wegen der Verjährung u. dgl. Bleiben diese bei den Puncte in dem Gesetz, so wird den Ansichten des Publi kums überlassen bleiben, ob es einem solchen Vereine beitreten will oder nicht. Will man aber noch weiter gehn, so ist es auch nothwendkg, daß man dem Publikum noch größern Schutz ge währe. Es ist nicht zu leugnen, wie sich jetzt herausgestellt hat, daß ohne eine unredliche Absicht von Seiten der Unterneh mer sich doch die Sache ganz anders gestaltet, als gewünscht wird. Es ist nämlich der Spekulationsgeist nicht sowohl für die Unternehmungen selbst, als für den Handel mit Actiendokumenten angeregt und befördert worden. Das ist «».großes Unheil, und ob nicht ein Mittel aufzusinden fei, einem solchen Uebelstande zu begegnen, will ich dahin gestellt sein lassen. Es ist zweitens ein Uebelstand, daß dadurch eine Art Lotterie entstanden ist, und ich will nicht untersuchen, ob die Schädlichkeit einer solchen Lot terie nicht derjenigen, die abzuschaffen beantragt worden, gleich komme. Es wird nun auf den Gang der Kammerverhandlung ankommen, inwiefern sich herausstellt, welche mindere oder grö ßere Beschränkungen man in das Gesetz bringen will. Es wird darauf ankommen, was angenommen oder abgeworfm werden wird, und ich werde mir bei Berathung der einzelnen Paragra phen einige Anträge zu stellen erlauben. Abg. Todt: Auch ich habe um das Wort gebeten, um nicht allein gegen das Deputations-Gutachten, wie es im Gan-
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