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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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zen von den bisherigen Rednern geschehen ist, mich zu erklären, I sondern auch gegen den Gesetzentwurf selbst mich auszusprechen. I Gegen den Gesetzentwurf, weil ich überhaupt ein Gesetz, wie das über vorliegende Angelegenheit, gar nicht für nothwendig erachte. Es ist zwar in den Motiven von der Regierung ein Grund der Notwendigkeit angeführt worden, nämlich der: da mit das Publikum gegen Betrügereien geschützt werde. Es hat auch die Deputation noch einen Grund angeführt, nämlich den, weil eine Ungewißheit in den Rechtsverhältnissen in Bezug auf Actkenunternehmungenobwalte. Allein ich glaube, diese Gründe sind nicht hinreichend. Gesetze mögen nur im Fall des wirklich vorhandenen Bedürfnisses gegeben werden. Dieses Bedürfniß kann ich in Bezug auf Aktiengesellschaften nicht anerkennen. Der gewerbliche Verkehr, Handel und Wandel muß frei sein. Der Staat darf sich in die Geschäfte, welche den gewerblichen Verkehr angehen, nicht einmischen, oder doch nur so weit, als es nöthig ist, um entgegenstehende Hemmnisse aus dem Wege zu räumen. Bis jetzt hat dieses Bedürfniß sich noch nicht erge ben; ich kann also die völlige Notwendigkeit zu Erlassung eines solchen Gesetzes zur Zeit nicht anerkennen. Ich würde eher glauben, man unterließe, Bestimmungen über diesen Gegenstand zu geben, so lange, bis eine allgemeine Handels- oder Zinsge- setzgebung überhaupt ins Leben tritt. So lange, als bis ein be sonderes Bedürfniß hervortritt, ist eine Beaufsichtigung und Bevormundung des gewerblichen Verkehrs nicht von Nöthen, und ich möchte ein Gesetz, welches Vorschriften dieser Art ent hält,"unter die Kategorie des jetzt häufig hervortretenden Zu vielregierens stellen. Eben weil ich nun einestheils Handel und Wandel von allen Schranken befreit zu sehen wünsche, an dererseits, weil ich das Zuvielregieren nur für nachtheilig halten kann, muß ich mich gegen den Gesetzentwurf erklären, und ge gen das Deputations-Gutachten noch besonders aus denselben Gründen, welche von den vorigen Rednern aufgestellt worden sind. Abg. v. Thielau: Ich habe um das Wort gebeten, um meine Ansicht auszusprechen, daß auch ich nur für die Beibehaltung des Gesetzentwurfs, wie er vorliegt, stimmen werde. Die hohe Staatsregierung hat in den Motiven zu diesem Gesetzentwürfe ausdrücklich selbst die Grenzen angegeben, wie weit sie glaube, daß die Regierung hierbei gehen könne, ohne zu bevormunden. Ich sehe in dem Anträge der Deputation nur eine Bevormundung und sehe darin ein Hinderniß, wel ches kein Handlungs- oder Gewerbsunternehmen irgend einer Art in der beantragten Weise verträgt, wenn es nicht von denen selbst ausgeht, die dabei betheiligt sind. Die Hauptgründe für den Gesetzentwurf und gegen das Deputations-Gutachten sind bereits aufgestellt worden; ich werde daher vor der speziellen Berathung nicht besonders darauf eingehen, ich wollte nur an führen, daß die eigentliche Motive der Deputation, aus wel cher sie die Beschränkung in den Gesetzentwurf hineingebracht hat, in der Ansicht liege, daß dem Schwindel des Handels mit Actien gesteuert werden möge. Ich glaube, daß dieses Ziel hinsichtlich der Actienunternehmungen eben so wenig erreicht werden wird, wenn man diese Beschränkung annimmt, als auf der andern Seite es nicht gelingen wird, zu verhindern, daß bei irgend einem andern Unternehmen, welches neu ist und Vor- theil verspricht, dem Spekulationsgeiste oder Schwindel ge huldigt werde. Wir haben bei andern Unternehmungen eben dieselben Schwindeleien gesehn, daß, wenn durch zufällige Con- junkturen gewisse Handelsgegenstände sehr gesucht wurden, sel bige zu enormen Preisen gekauft wurden, und daß bedeutende Spekulationen von ganzen Klaffen von Handelshäusernin dieser Art gemacht worden sind, welche entweder sehr großen Gewinn oder die enormsten Verluste nach sich zogen; man fragt hierbei aber nicht, ob nicht die Regierung das Publikum schützen müsse, wenn Handelsunternehmungen dieser Art gemacht werden, wo oft eben so große Kapitale verloren gehen, als bei Actienunter- - nehmungen, bei denen sich der Verlust um so mehr vertheilt, als mehr oder minder Actionaire vorhanden sind. Gerade wenn eine solche Unternehmung zuvor der Beurtheilung der Negie rung unterliegt, so treten alle die Befürchtungen eher ein, die die Deputation beseitigen will. Es ist aber besonders hierbei zu erwähnen, daß Actienunternchmungen vielfach nur geschehen, weil der Erfolg zweifelhaft ist. Wäre der Erfolg so gewiß, daß er keine Schwankungen darböte, so würde dasKapitalvon wenigen Unternehmern zusammen geschossen werden, weil sie auch den Prosit allein würden theilen wollen. Es ist richtig, daß Unternehmungen auf Actien eben so oft gemacht werden, weil einzelne Kapitalisten nicht so viele Mittel haben, um ein solches Unternehmen in das Leben zu rufen, aber im den mei sten Fällen wird der Actienverein begründet dadurch, weil der Erfolg der Sache zweifelhaft ist. Also: könnte die Untersu chung der Negierung über die Sicherheit und Zweckmäßigkeit eines Unternehmens allemal den positiven Erfolg ermitteln, so wäre dagegen Nichts zu erwähnen, so wird sie aber immer selbst zweifelhaft darüber bleiben, und das kenntnißreicherePub likum wird immer mehr oder minder zweifelhaft sein, nach wel chem Maßstabe die Regierung ein solches Unternehmen vor läufig abmißt; das leichtgläubige und unwissende Publikum hingegen wird durch die Bestätigung nach erfolgter Prüfung über die Sicherheit des Erfolgs nur noch mehr getäuscht. Ich vermag den Nutzen dieser Abänderung des Gesetzes nicht abzu- sehn, namentlich dürfte die Bestätigung der Regierung zu vie len dieser Unternehmungen gar nicht nöthig sein. Es können kleine Unternehmungen gemacht werden,,welche nur auch einen kleinen, geringen Nutzen für die Actionaire abwerfen werden, bei denen das Publikum gar nicht interessirt ist. Die^e würden also ebenfalls in die Kategorie großer Unternehmungen treten müssen. Ich will gar nicht von den großen Kosten sprechen, die eine solche Untersuchung herbeiführen muß, sondernnurvon dem üblen Einfluß, den dieselbe an und für sich auf diese Art der Geschäfte machen muß. Wir haben bei den frühem Kam mersitzungen häufig uns dagegen ausgesprochen, daß die Ne gierung sich zu viel einmische in das Leben und Weben der Un terthemen. Wir haben es getadelt, daß die Regierung Be schränkungen eintreten lasse und die Freiheit der Bewegung
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