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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Nachdem der Abg. Atenstädt seinen Antrag schriftlich überreicht hatte, verliest ihn der Präsident wie folgt: I) daß das Wort: „ausschließlich" wegzulassen sei, und 2) daß dem ständischen Ausschuß für die Schuldentilgungskasse gestattet werde, auch von dem unter unmittelbarer Leitung des Finanzministeriums zu beendigenden Schuldenwesen derHaupt- staatskasse jederzeit Kenntmß zu nehmen. Staatsminister v. Zeschau: Ich würde nur darauf antra gen, daß die beiden Anträge bei der Unterstützung getrennt wer den, weil ich mit dem Wegfall des Wortes: „ausschließlich" einverstanden bin. Abg. Meisel: Es würde wohl ein anderer Ausdruck ge wählt werden müssen; denn einen ständischen Ausschuß zur Schuldentilgungskasse kenne ich nicht; nur zur Staatsschulden kasse. Es ist dies nothwendig, damit, wenn der Antrag so durch ginge, nicht etwas ausgenommen würde, was nicht stattfin- den kann. Präsident: Ich würde demnach die Kammer zu fragen haben, ob sie den Antrag zur Auslassung des Wortes: „ aus schließlich" nach den Worten: „des Finanzministeriums" un terstützen will? Der Antrag wird von mehr als der Hälfte der Mitglieder unterstützt. Der Präsident fragt nun: ob die Kammer den Antrag des Abg. Atenstädt unterstützen wolle, nach den Worten: „über lassen werde" noch hinzuzufügen: „daß dem ständischen Aus schuß für die Staatsschuldenkasse gestattet werde, auch von dem unmittelbar unter Leitung des Finanzministeriums zu beendi genden Schuldenwesen der Hauptstaatskasse jederzeit Kenntmß zu nehmen? Wird durch 34 Mitglieder, also hinreichend un terstützt. Präsident: Nun liegt noch der Antrag der Staatsregie rung vor, statt des Wortes: „ausschließlich" — „bis auf wei tere Bestimmung " zu setzen. Zuvörderst würde jedoch die Frage auf das Deputationsgutachten zu richten sein, vorbehältlich der Abstimmung über den Atenstädtischen Antrag: „ Ist die Kam mer geneigt, auf den Antrag ihrer Deputation zu erklären, mit Auslassung des Wortes: „ausschließlich", daß die zur baldthun- lichsten Tilgung der Hauptflaatskasscnschulden zu ergreifenden Maßregeln, wie bisher, auch ferner der Fürsorge des Finanz ministeriums überlassen werden? Wird einstimmig bejaht. Präsident: Nun kommt der zweite Theil des Antrags: daß dem ständischen Ausschuß für das Staatsschuldenwesen ge stattet sei, auch von dem unter unmittelbarer Leitung des Finanz ministeriums zu beendigenden Schuldenwesen der Hauptstaats kasse, jederzeit Kenntmß zu nehmen. Staatsminister von Zeschau: Ich wünschte nicht, daß ein Beschluß gefaßt würde, der in der That jetzt nicht von Nutzen sein möchte; denn der ständische Ausschuß kennt einmal dieses Schuldenwesen nicht; es geht aber vollständig aus dem hervor, was der geehrten Kammer jetzt vorliegt. Es wird auch das Schuldenwesen überhaupt, insofern man darunter die ksssiv» versteht, die bei der Staatskasse sich befinden, nie in dem Um fange, wie man die Meinung hat, dem Ausschüsse überwiesen werden können; denn es bleiben die Capital« stehen, die unab lösbar sind und nicht bezahlt werden können. Dies würde eigent lich ganz dem Zwecke entgegenlaufen, welchen der ständische Ausschuß beim Staatsschuldenwesen zu verfolgen hat. Dies ist der Grund, warum viele der unablösbaren Capitale in Renten verwandelt werden sollen; denn die Wirksamkeit des ständischen Ausschusses hört auf in diesem Geschäft, sobald alle Schulden bezahlt sind, die demselben überwiesen wurden. Abg. Atenstädt: Ich würde vollkommen mit der Erklä rung, welche von dem Hrn. Staatsminister gegeben worden ist, einverstanden sein, wenn nur das Bedenken, welches ich aus einem öffentlich bekannten Gesetz entlehnt habe, gehoben wäre. Ich glaube, es ist der Redlichkeit gemäß, nachdem wir ein Gesetz erlassen und etwas öffentlich ausgesprochen haben, dem nicht zu wider zu handeln, oder, wenn wir unter Umständen dagegen handeln müssen, es im Gesetzeswege zurück zu nehmen. Um das Letztere.nicht zu thun, da es zu unbedeutend erscheint, glaube ich durch diesen Vorbehalt eine Beruhigung für die Staatsgläubi ger zu erlangen, wenn die Stände diesen Antrag stellen. Ich weiß, daß ein bedeutender Theil der Schulden der Hauptstaats kasse getilgt worden ist, und daß solche Schulden, die unablösbar sind, in Renten verwandelt werden; allein die Uebersicht weist nach, daß noch Schulden in der Hauptstaatskasse verbleiben; also mein ganzes Bedenken beruht darauf, daß ich nicht wünsch te, daß einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung von der Kammer entgegen gehandelt werde, ohne diese durch förmliches Gesetz aufzugeben, und um dies nicht zu thun, habe ich diesen Antrag gestellt. Referent Jung Hanns: Die Staatsregierung wird nio Anstand nehmen, Kenntmß davon zu geben, und wird alle nöthige Rechnungen darüber vorlegen; also dürfte dieser An trag überflüssig sein. Präsident stellt nun die Frage: „Ob die Kammer sich mit dem zweiten Theile des Atenstädtischen Antrags, wie er vor liegt, einverstanden erkläre?" Wird mit 34 gegen 31 Stimmen verneint. Präsident: Von Seiten der Regierung ist nun bean tragt, daß statt des Wortes: „ausschließlich," welches aus fällt, „bis auf weitere Bestimmung" gesetzt werde. Ist die Kammer damit einverstanden, daß statt des Wortes „ausschließ lich" nach den Worten: „des hohen Finanzministeriums" „bis auf weitere Bestimmung" gesetzt werde? Der Antrag wird ge gen 6 verneinende Stimmen angenommen. Referent trägt nun den Deputativnsbericht weiter vor wie folgt: Die unter 3. erwähnten von Nostitz'schen Nachlaßcapita lien, von denen 52,000 Lhlr. erst nach beendigter Uebernahme der Oberlausitzer Schulden eingegangen sind, hat die Haupt staatskaffe bis zudesfallsiger ständischer Beschlußnahme einstwei len zur Verzinsung mit 5 Procent übernommen. Da der stän dische Beschluß vom Landtage Oculi 1825 dem Stifter die Auf nahme aller den Landschulen und dem Schullehrerseminarium von ihm gewidmeten Fonds in die Landsteuerkasse und deren Verzinsung nach jährlich 5 vom Hundert für alle Zukunft in Voraus zugesichert hat; da der tz. 34. des Dberlausitzer Vertrags
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