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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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bestimmt, daß später noch eingehende unablösliche Capitalien vom Staate zu übernehmen sind; da diese Capitale nicht zu den gewöhnlichen Staatsschulden, sondern zu den unter 2. erwähn ten Schulden, zu den unablöslichen und keiner Zinsverände rung unterworfenen zu rechnen sein dürsten; da endlich mehrere dieser Anstalten, welche durch diese Stiftung unterstützt werden, eine Beihülfe vom Staate in Anspruch nehmen würden, wenn ihnen einige dieser Zinsthaler entzogen werden: so würde der unmaßgeblichen Ansicht der Depmation nach die Staatsregie rung zu ermächtigen sein: 1) diese von Nostitz'schen Nachlaßca pitalien auf die Hauptstaatskasse zur Verzinsung mit 5 vom Hundert zu übernehmen, jedoch die nach der testamentarischen Disposition des Hauptmanns von Nostitz zu successiver Vergrö ßerung des Stistungsvermögens von dessen Zinsenertrage all jährlich zurückzuhaltende und aufs Neue zu Capital zu machende Summe davon auszunehmen, welches neu zu gründende Capi tal dem Staate für immer fremd bleiben würde. Erläuterungsweise bemerkt der Referent hierzu: der ver storbene Hauptm. v. Nostitz hat dem oberlausitzer Landtag den Antrag gemacht, er wolle ihm die Fonds vermachen, wenn dieser die Zusicherung gäbe, für immer 5 Procent zu gewähren. Die ser hat sich nun einmal dazu verbindlich gemacht, und muß dem nach darauf bestehen, daß diese Capitalien von dem ganzen Lande übernommen werden. Also in dieser Hinsicht kann keine Abänderung stattsinden. Der 2. Antrag kommt daher, weil der verstorbene Hauptmann v. Nostitz darauf angetragen hat, daß von den Zinsen seiner Stiftung anfänglich 1000 Lhlr. und später 500 Lhlr. alljährlich zum Capital geschlagen werden sol len. Für diese Zinsen ist keine Verbindlichkeit eingegangen wor den, und da glaubte die Deputation diesen Antrag stellen zu müssen, damit nicht spater auf diese Forderung zurückgegangen werde. Abg. v. Thielau: Ich habe zuvörderst zu erinnern, daß die Stiftung falsch bezeichnet ist. Sie kann nicht in der Art be zeichnet werden, daß sie zum Fonds des Budissiner Schullehrer- Seminariums gehört; das ist eine gänzlich verschiedene Stif tung, und diese Nostitzische steht nur insofern damit in Ver bindung, als Nostitz von seinem bedeutenden Capitaliennach laß ihr 20,000 Thlr. erst nach- Ablauf von 10 Jahren und mit Abzug von 1000 Thlr., welche verbaut werden sollen, ver macht hat; das übrige Capital ist lediglich bestimmt, die Lage der Schullehrer auf dem Lande zu verbessern. Noch muß ich bemerken, daß die Schuldverschreibungen, welche über diese Capitalien ausgestellt sind, nicht auf das Schullehrer-Seminar lauten. Zweitens folgt daraus etwas, das als eine Unrichtig keit angesehen werden muß, nämlich, als ob diese Anstalt einer Unterstützung aus der Staatskasse nicht bedürfte. Ich wollte doch nicht, daß die Kammer zu einem Beschlüsse dadurch ver leitet werden möchte, daß man ihr sagt, die Oberlausitz würde für diese Anstalt eine Unterstützung aus der Staatskasse nicht in Anspruch nehmen. Dies ist nicht der Fall; die genannte Stiftung ist nicht für das Seminar bestimmt, so daß diese An stalt keinesweges, sobald die Stände der Oberlausitz aus ihrem jetzigen Steuer-Fond keine neue Bewilligung machen, ohne Unterstützung aus derStaatskasse bestehen kann, welches wahr scheinlich im Laufe dieser Finanz-Periode eintreten wird. Aber damit kann ich mich einverstehen, daß diese Stiftung auf die Staatskasse gewiesen werde, vorausgesetzt, daß in den Rechten der Capitalien und in der Stiftung selbst nichts geändert werde. Endlich hatte ich noch zu bemerken, daß diese Capitalien immer eine Schuld des Staates bleiben. Man will doch nur bezeich nen, daß diese Staatsschulden nicht mehr bei der Hauptstaats kasse fortgeführt werden sollen, sondern sie sollen künftig in Rentenbriefen den betreffenden Stiftungen überwiesen werden. Staatsminister v. Zeschau: Es ist sowohl in der Anlage, die die Regierung vorgelegt hat, als auch in dem Deputations- Bericht ausdrücklich bemerkt, daß von dem Stifter diese Stiftung sowohl für den Landschul- als Seminarien - Fonds bestimmt worden sei. Es ist also ausdrücklich gesagt, daß dieser Fonds allerdings verschiedene Zwecke habe. Abg. Atenstädt: Ich leugne nicht, daß ich mich voll kommen einverstehe mit dem Anträge der Deputation. Er geht dahin, die Verbindlichkeit zu erfüllen, wie sie damals bestanden hat, aber die Vermehrung des Stiftungs-Vermögens abzuleh nen und diese den Provinzialständen zu überlassen. Nun ist zur Erläuterung gesagt worden, daß der hauptsächlichste Theil desselben zur Unterstützung der Schullehrer auf dem Lande be stimmt worden sei. In dem Oberlausitzer Vertrag ist enthalten: „die öffentlichen Anstalten und Fonds treten in die Claffe der Kreis- und Localanstalten." Ich glaube, daß dies hinreichend sei, um den Antrag der Deputation zu unterstützen; denn, wenn Jemand jetzt dem leipziger Kreise etwas vermacht, so glaube ich nicht, daß er den Antrag an die Staatsregierung stellen könnte, die Fonds zu übernehmen. Die Unterstützung gründet sich auf den Vertrag, wie er damals bestanden hat; eine Ver mehrung desselben muß man aberablehnen und das mitRecht; denn dies ist Sache der Provinzialkasse, aber das vertragsmä ßig übernommene Stkftungsvermögen muß mit 5 Procent ver zinst werden. Uebrigens wäre ich einverstanden mit dem Vor behalte, welcher von Seiten des Abg. v. Thielau in Antrag gebracht worden ist, daß durch die Umwandlung der Capita lien in Renten nicht dem ursprünglichen Zwecke entgegen getre ten werde. Im Vertrage selbst ist ein Vorbehalt gemacht wor den, welcher beweiset, daß der Antrag, wie er jetzt gestellt wor den ist, selbst im Sinne des Staates sein muß, nämlich das Vermögen in allen Fällen so zu bewahren, wie es übernommen worden ist. Den Antrag würde ich unterstützen. Abg. v. Thielau: Ich wollte nur bitten, daß der Herr Secretair im Protokoll die Gründe aufnehme, warum ich die Benennung für unrichtig halte. Abg. Nostitz und Jänckendorf: Ich muß mir erlauben, eine Bemerkung zu machen, weil ich nicht weiß, wie ausführlich die Aeußerung des Abgeordneten v. Thielau im Protokoll ausgenommen wird, und ich nicht wünsche, daß ein factischer Jrrthum in dasselbe hereinkomme. Ich bin damit einverstanden, daß die Verzinsung desjenigen Lheils der Stiftung, welcher noch anwächst, zu 5 p. 6. nicht von der Staatskasse übernommen werden kann; ich kann mich aber nicht damit einverstehen, daß dieser Theil auf die Provinzialkasse komme, und zwar aus dem Grunde, weil die Provknzialkasse nicht gehalten gewesen wäre, diese 5 x. 6. zu gewähren, wenn
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