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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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642 man verbreitet zu haben, als wenn im Fall der versagten Be stätigung die Unternehmung sechst dann für ungültig erklärt würde; dem ist nicht so. Es werden die Häuser nicht wegge- riffen, es werden die Maschinen nicht zertrümmert, der Un ternehmung kein Hinderniß in den Weg gelegt; der einzige Erfolg nach beiden Bestimmungen ist bloß der: es ist kein Ver ein vorhanden, sondern alle Mitglieder werden als Einzelne betrachtet. Abg. Todt: Ich meinerseits habe das durchaus nicht mißverstanden; allein ich habe auch erwähnt, daß dies keinen großen Unterschied herbeiführey könne. Wenn die civilrechtli- chen Bestimmungen dieses Gesetzes angenommen werden, so werden den Actieninhabern vor andern Gesellschaften gewisse Vortheile zugesichert, indem sie z. B. von der Solidarität der Verbindlichkeit befreit sind. Wollen nun andere Gesellschaften dieselben Vortheilein Anspruch nehmen, so müssen sie erst um die Bestätigung nachsuchen. Es liegt also hierin eine in direkte Nöthigung. Abg. v. Kiesenwettter: Wenn einer der Herren Spre cher sagt, es komme nicht auf die Motiven an, aus welchen man dem Gesetzentwurf oder dem Deputations-Gutachten bei stimme, so kann ich das nicht glauben. Es könnte doch wohl der Fall sein, daß die Staatsregierung mehr oder weniger auf die Motiven Rücksicht nehme. Sehr wahr hat der letzte Red ner ausgesprochen: eine gewisse freieBeurtheilung der Staats regierung wird sich nicht beseitigen lassen; aber gerade darum kommt es auf die Motiven an, und ich kann den Motiven des Gesetzentwurfs nur beistimmen, aber durchaus nicht denen des Deputations-Gutachtens. Ein anderer Redner hat darauf hingewiesen, daß eine Beschränkung der Actienvereine darum wünschenswerth sei, damit andere gewerbliche Unternehmungen nicht beeinträchtigt würden; da kann ich nicht umhin, auf die Schwierigkeiten hinzuweisen, die dann bei der Prüfung wegen der Genehmigung stattsinden müßten. Soll eine Eisenbahn gebaut werden, so würden sich die Miethkutscher, dieGast- wirthe und wer sonst noch an die Regierung mit der Bitte wenden, die Genehmigung zu versagen, da ein solches Un ternehmen ihnen Schaden bringe. Soll eine Zucker-Raffinerie angelegt werden, so werden die bestehenden Raffinerieen dage gen einkommen, und im Ganzen, soll eine Unternehmung erzielt werden, wo schon derartige bestehen, so liegt es in der Natur der Sache, daß die Mitglieder der bereits bestehenden sagen: wie ist es möglich, daß wir concurriren können, wenn ein neues Kapital auf ein solches Unternehmen verwendet wird Was soll nun die Staatsregierung thun? Ich glaube aber auch, daß, wenn die Staatsregierung im Stande wäre, au ' solche Gründe einzugehen, dabei doch dem Lande großer Scha den erwachsen könnte. Es würde vielleicht aus dem Grunde, daß andere Actienunternehmungen durch die neue Anlage lei den , die Genehmigung versagt. Sehr leicht könnte dann der Fall eintreten, daß diese Unternehmungen, nun hierdurch ver anlaßt, in das Nachbarland übergingen, und der Erfolg wäre dann der, -aß wir die Concurrenz außer Landes hatten, die wir im Inlands unterdrückten. Ich meine, man kann bei ge werblichen Verhältnissen in den jetzigen Zeiten nicht vorsichtig genug sein. . In allen Staaten nimmt die Industrie zu. Will man zum Schutze der Gewerbe Verbesserungen der Industrie unterdrücken, so wird der Erfolg häufig der sein, daß das Inland gegen andere Länder zurück bleibt, und der Schaden, den man einfach hat vermeiden wollen, sich dreifach oder zehn fach herausstellt! Abg. Atenstadt: Aufdas Beispiel, über welches der letzte Redner sich erklärte, muß ich bemerken, daß ich mißverstanden worden bin. Ich habe nicht gesagt, daß dies Bedingung jeder Bestätigung sein soll; ich habe nur von dem Oberaufsichtsrechte des Staats gesprochen, nach welchem er auch die Pflicht hat, eine so weit um sich greifende Unternehmung wenigstens in sofern zu übersehen, als zu beurtheilen ist, welchen Einfluß diese auf das Gewerbe überhaupt haben könnte. Es läßt sich kaum denken, daß die Staatsregierung jemals einer solchen Unterneh mung die Bestätigung versagen werde, bloß aus dem Grunde, weil sie hier oder da in ein einzelnes Jnnungsverhaltniß eingreife; allein, es liegt wohl in der Nothwendigkeit, daß der Staat die Oberaufsicht auf die gesummten Gewerbsverhältnisse ausdehne und beurtheile, welchen Einfluß ein einzelnes Unternehmen auf das Ganze habe. Wenn man sich übrigens gegen das Deputa tions-Gutachten erklärt hat, weil man sich gleich anfangs im Jrrthum befunden, so hat der eine Jrrthum immer wieder an dere Jrrthümer nach sich gezogen. Man hat nämlich das, was die Deputation Seite 252. in der zweiten Zeile sagt, warum sie die Bestätigung nothwendig finde, am Ende für Bedingungen angesehen, unter welchen die Deputation die Bestätigung ver sagt oder gegeben wissen wolle. Es steht aber im ganzen Zu sammenhänge nicht ein Wortdavon, daß hier von Bedingungen dieRede sein solle; sie sprichtsich nur über dieGründe zur Bestäti gung aus, und istin diesen mit derRegierung vollkommen einver standen. Wenn mandessen ohngeachtet behauptet hat, daß andere Motiven vonder Deputation als von der Negierung gegebenwor den wären, und daßdieAnsichtderRegierungeineweit mildere sei, während dem die Deputation sich fürBeschrankungen erklärthabe, so möchte ich auf Seite 460 verweisen, wo auch die Staatsre gierung sagt: „sie würde Actienunternehmungen, welche eine Täuschung des Vertrauens der Theilmhmer verrathen,ihre Ge nehmigung nie ertheilen." Mehr hat auch die Deputation nicht gewollt. Es sind selbst vorhin von der Staatsregierung durch ihre Organe bestimmte Falle herausgehoben worden, an welchen sie gewissen Vereinen nie ihre Bestätigung ertheilen würde. Also möchte ich wissen, wo der Unterschied zwischen den Motiven derDeputationen und denen derStaatsregierung sei? Wenn üb rigens die Deputation eine Aenderung beantragt hat gegen den Ausdruck, der im Gesetzentwürfe steht, indem sie sagt, in flu chen Fällen wäre ein Verein ungültig, so frage ich: wo soll hier ein Widerspruch stattfinden? Sobald die Staatsregierung selbst erklärt, wir können diesem Vereine die Genehmigung nicht ge ben, wir finden, daß die Grundlage desselben eine Täuschung ist, so ist doch wohl folgerecht, daß der Verein nicht gelten kann;
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