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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ich die Kammer: Ob sie dieses Sachßesche Amendement an nehme oder nicht? Wird mit 48 Stimmen gegen 16 abge- wo rfen. Das zweite Amendement des Abg. Sachße schlagt folgenden Zusatz vor: „Es können jedoch—Actienvereinen sein". (Siehe oben S. 648.) Der Antragsteller hat feinen Antrags motivirt, und ich frage: Ob die Kammer das zweite Amende ment des Abgeordneten Sachße zu unterstützen gemeint sei? Wird nicht ausreichend unterstützt, Abg. v. Thielau: Durch das Sachßesche Amendement habe ich mich überzeugt, daß im letzten Satze allerdings eine Dun kelheit ist. Man weiß nicht recht, was es heißen soll: „diese Be stimmung ist jedoch auf die in Gemäßheit der Berggesetze gebil deten Gewerkschaften nicht zu beziehen." Es kann nämlich hei ßen: daß die Gewerkschaften der Bestätigung bedürfen, es kann aber auch dahin gedeutet werden, daß sie auch ohne die Bestäti gung der Regierung gültig sind, je nachdem man den Schluß der h. 1. auf den ersten und zweiten Saß der ß. 1. bezieht. Ich sollte glauben, daß diese Dunkelheit gehoben werden könnte, wenn man sagte: die- bestehende Bergwerks-Verfassung wird durch dieses Gesetz nicht abgeändert. Es scheint nach der Erklä rung des Herrn Staatsministers, daß das die Absicht der Regie rung gewesen ist; indessen weiß ich nicht, ob diese Veränderung etwas Wesentliches bewirkt, und ob die Kammer das Amende ment für vortheilhaft hält, da ich die Bergwerks-Verfassung in der That nicht kenne, Präsident: Ich weiß nicht, ob der Abg. v. Thielau einen Antrag stellen will? Abg. v. Thielau: Ich wollte mir bloß die Anfrage an den Herrn Minister erlauben, ob dadurch die Dunkelheit geho ben würde; dann würde erst ich mir einen Antrag gestatten. Staatsminister v. Könneritz: Es scheint der Zweck durch solchen Zusatz ebenfalls erreicht zu werden; doch kann ich ihn nicht für nothwendig halten. Abg.v. Thielau.: Es kommt darauf an, ob der Gesetz entwurf eine Verbesserung erhält. Staatsministerv,Könneritz: Es scheint mir der Sinn derselbe zu sein. Abg. v. Thielau: Dann nehme ich meinen Antrag zurück. Präsident: So frage ich die Kammer: Ob sie diel. Z, des Gesetzentwurfes in der von der Kammer beschlossenen Maße annehmen wolle? Einstimmig angenommen. Referent v. Fri e sen verliestdie 2.H., welche lautet: „Die Bestätigung ist bei unserm Ministerium des Innern zu suchen.— Dem Gesuche sind die Statuten beizufügen, welche dem Vereine zur Grundlage dienen sollen." . Damit nicht die Besorgniß entstehen könne, als ob die Re gierung einem Actienvereine die Bestätigung willkührlich und aus unerheblichen Gründen zu verweigern beabsichtige, schlägt die Deputation vor, der 2., bei welcher sie außerdem Nichts zu erinnern findet, hinter den Worten „suchen" die Worte hin zuzufügen: „welche aus erheblichen.Gründen versagt werden kann." Referent v. Friesen: Anfangs war die Deputation der Meinung, nach dem Inhalte ihrer Protokolle der Kammer vorzu schlagen, daß man sagen möchte: „die Bestätigung solle ohne er heb licheGründemcht verweigert werden." Man wollte dadurch ein Gegengewicht gegen die zur l.ß. vorgeschlagene veränderteFaffung bewirken- durch welche das Bestätigungsbefugniß der Regierung etwas erweitertworden war,und wollte hierdurch verhindern, daß nicht das Bestätigungsrecht von der Regierung gemißbraucht und weiter ausgedehnt,und daßnichtdieBestätigungohneGrund verweigert würde. Die Herren Königl. Commissarien wünsch ten jedoch diese Bestimmung nicht, sondern schlugen vor, daß man statt dessen positiv sagen möchte: „die Bestätigung könne aus erheblichen Gründen verweigert werden." Daraus ist nun der Vorschlag der Deputation hervorgegangen. Allein da ge stern die Kammer den Antrag der Deputation zur 1. §. abge worfen und bestimmt hat, die Paragraphe ungeändert anzuneh men, so fällt auch der Grund weg, welcher die Deputation bewo gen hat, jenen Zusatz vorzuschlagen. Die Deputation ist da her zu der Ansicht gelangt, daß derZusatz überflüssig sein möchte, und schlägt der Kammer vor, dieParagraphe ohne denselben und unverändert anzunehmen. Präsident: Wenn Niemand zu sprechen wünscht, würde ich sonach zuvörderst die Frage, auf Annahme der 2. §. des Gesetzentwurfs zu richten haben, und ich frage die Kammer: Ob sie dieselbe annehmme? Wird von 63. gegen I Stimme angenommen. Referent v. Friesen verliest hierauf den folgenden Theil des Deputations-Gutachtens zur 2. §., in welchem unter andern Folgendes enthalten ist: „Da die Bewahrung eines angemessenen Reservefonds in sichern Actkvis oder sonst eine von denjenigen Maßregelm ist, welche zur Sicherstellung derTheilnehmer und dritter Contrahen- ten ganz hauptsächlich beitragen, so erachtet es die Deputation für nothwendig, auf diese Maßregel hier besonders aufmerksam zu machenund inderSchriftdenWunschauszudrücken:„daß die Regierung bei der Bestätigung eines Actienvereins demselben allemal zur Bedingung machen möge, auf einen namhaften mit dem Actien-Kapitale in Verhältniß stehenden Reservefonds Be dacht zu nehmen." Referent v. Friesen: Ich finde zur Unterstützung Etwas zu sagen nicht nöthig, und erwarte, was die Kammer beschlie ßen wird. Präsident: Im Voraus muß ich erwähnen, daß der Seer. Püschel einen Zusatz zu dem Anträge der Deput. wünscht, nämlich am Ende des Antrags noch Hinzuzufügenr „daß die hohe Staatsregierung, wenn in den Vereinsstatuten Bestim mung über Lheilzahlung derActiengetroffen worden,allzuge ringe Anzahlungsraten nicht gestatten möge." — Da der An trag der Deputation und der des Hrn.Secr. Püschel connex sind, so frage ich die Kammer: Ob sie den Antrag des Herrn Seer. Püschel unterstütze? Wird ausreichend unterstützt. Abg. Meiselr Ich weiß nicht, was das eigentlich für einen Zweck haben kann, wenn der Antrag als Wunsch in der Schrift ausgenommen werden soll. Will man ihn zur Bedingung machen, so würde es wohl sachgemäßer sein, den Zusatz zu der
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