Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2. §. des Gesetzes einzuschalten; soll er aber dem Ermessen der Staatsregierung anheim gestellt bleiben, so scheint mir das sehr prekair, Den Antrag des Herrn Secr. Püschel habe ich unter stützt, ergeht zwar weiter, es sind noch größere Beschränkungen; allein sie scheinen mir viel gewichtiger zu sein, als die, welche die Deputation vorschlägt. Wenn man annimt, es möge bestimmt werden, daß die Theilnehmer unter sich gesichert werden sollen, so glaube ich, ist dies nicht nothwendig im Gesetzentwurf aus zudrücken. Es ist schon gestern geäußert worden, man lasse die Theilnehmer unter sich machen, was sie wollen- Glaubt man aber einem Dritten dadurch größere Gewähr zu geben, so bin ich anderer Meinung. Es ist sehr oft von der Beschaffenheit der Unternehmung abhängig, ob ein Reservefonds nothwendig sei oder nicht. Anders aber gestaltet es sich mit den Einzahlun gen im Interesse dritter Betheiligten, solcher, die in geschäftliche Verhältnisse mit dem Verein kommen, wenn eine ganz geringe Einzahlung stüttsindet, und jene Dritten gründen ihr Vertrauen auf die Summe, die als Fonds angegeben wird für das Unter nehmen, wozu der Verein Zusammentritt. Nun kann man zwar denken, wenn auch die Anzahlungen gering sind, es folgen andere Nachzahlungen; da aber die Theilnehmer nicht bekannt sind, so wird in kurzer Zeit die Unternehmung fallen müssen, wenn jene Nachzahlungen ausbleiben. Die Dritten werden Nichtwissen, wie sie zu ihrem Geld gelangen sollen. Ich glaube nicht, daß man die Direktion der Gesellschaft dafür verant wortlich machen kann, und sollte selbst darauf gesehen werden, daß in den Statuten gleich von einem Reservefonds die Rede sein sollte, die Dritten können sich daran nicht halten, da die Actionairs nicht solidarisch verbindlich sind, man könnte also den Reservefonds nicht angreifen. Es werden oft Unternehmun gen beabsichtigt, die nach einer gewissen Zeit nicht mehr existi- ren. Wenn der Reservefonds so lange bestehen soll, bis die Un ternehmung erledigt ist, so weiß ich nicht, wer das Kapital bekommt. Ich halte dafür, daß der Antrag wegzulassen sei. Äbg. v. Leyßer: Ich habe mich bis jetzt jeder Aeußerung übermehrere Maßregeln enthalten, wodurch den Actien-Unter- nehmungen mehr Sicherheit des Erfolgs gewährt werden könnte, indem ich glaube, daß bei dergleichen Unternehmungen die freie Bewegung eines der Haupterfordernisseist, welches Denjenigen, die dabei interessirt sind, gewährt werden müsse. Indessen ist es allerdings zu wünschen, daß man Schwindeleien und Vor eiligkeiten vorbeuge, wodurch eine Menge Menschen zum Bei tritt hingezogen werden, ohne daß sie die Bedingungen, die damit verbunden, zu erfüllen im Stande sind. Gewiß würde es vortheilhaft sein, wenn in dieser Beziehung zweckmäßige Maßregeln ergriffen werden könnten, um dadurch oft gefährli chen Handelsspekulationen zu begegnen, und nicht die Actien wie eine Waare zu betrachten, die möglichst in die Höhe getrie ben werden, um schnell aus einer Hand in die andere zu gehen, oft, bevor man nur einigermaßen mit Sicherheit beurtheilen kann, wie die einstige Dividende derselben sich stellen wird. Es ist mit den meisten Staatspapieren eine andere Sache; die haben, wenn nicht besondere politische Conjunkturen eintreten, einen wenig abweichenden Cours, der sich nach ihrer Verzinsung und Sicherheit bildet; allein hier kann es nicht fehlen, daß bald eine bloße Spekulation auf Agiotage daraus wird, wo noth wendig viele Menschen dadurch verlieren; also sollte ich mei nen , daß eine größere Sicherheit für das Actiengeschäft er zielt werden würde, wenn die Actieneinzahlung nicht so un bedeutend wäre, wie man dies z. B. in Preußen projektirt hat. Also wenn man näher in die Organisation von dergleichen Actienunternehmungen eingehen könnte, so würde man dem Geschäft eine größere und daher wünschenswerthe Solidität ge währen , wozu eine bedeutende Einzahlung gleich zu Anfang der Unternehmung gewiß viel beitragen würde. Abg. v. Lhielau: Meine Herren! es handelt sich dar um, ob Sie Actienvereine haben wollen oder nicht. Das ist die Frage, die wir zu beantworten haben. Der Antrag der Depu tation ist allerdings noch weniger gefährlich, als der Antrag des Secretair Püschel. Die Furcht vor dergleichen Vereinen ist vollkommen ungegründet und rührt daher, daß man sie mit den Eisenbahnunternehmungen verwechselt. Es ist aber eine ganz andere Rücksicht, welche bei den Eisenbahnen in Frage kommt, als die, welche wir bei andern Actienvereinen zu neh men haben, weil bei den Eisenbahnen die Expropriation eintre ten muß und das Eigenthum dritter Person abgetreten werden soll. Hier hat nun der Staat das Recht, zu untersuchen, ob das Unternehmen von solchem Erfolge sein könne, daß es sich recht fertigen lasse vor der Verfassung, den Grundbesitzer zur Abtre tung seines Eigenthums in Rücksicht auf das allgemeine Staats wohl zu zwingen; und wohl haben die Stände des Reichs hier unter ganz andre Rücksichten zu nehmen. Die Actienvereine im Allgemeinen haben aber diese Natur nicht und sind nicht aus diesem Gesichtspuncte zu betrachten. Wenn man davon ausgehen will, Unglücksfalle zu verhüten, Schwindelei zu be seitigen, so müßte man auch auf andere Unternehmungen dieser Art sein Augenmerk richten, z. B. auf die Hagel und Brand assekuranzen, und die Regierung veranlassen, auch hierbei stets die Hand im Spiele zu haben. Es sind sehr viele solcher Com pagnien entstanden und haben Banquerott gemacht. Da aber Jeder vorher die Statuten gelesen hat und sich nach den Grund lagen des Vereins erkundigt, ehe er beigetreten, ist er im Stande gewesen, sein eignes Interesse wahrzunehmen und selbst zu be urtheilen, ob er dem Vereine sich anschließen wolle oder nicht. Wenn man sagt , daß die Actien keine Waare sind, so irrt man sich; sie sind es so gut, wie jedes andere Papier, was die Stelle eines gewissen Geldwerthes vertritt; nur nicht in derselben Art, wie die Staatspapiere, so daß sie einen von der Negierung an erkannten und zu realisirenden Werth oder Cours hatten. Es würde sich z. B. fragen, ob der Cours der Actien in den öffent lichen Coursverzeichniffen notirt werden dürfte? Es ist aber ge wiß, meine Herren, daß, wenn Sie die ganzen Unternehmungen zu Grabe tragen wollen, sie nur zu bestimmen brauchen, daß ein gewisser Procentsatz eingezahlt werden solle. Einmal ist es ganz gewiß, daß nur das Kapital eingezahlt werden soll, was augenblicklich gebraucht wird. Warum will man die Actionaire
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder