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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Staat eine unbeschränkte Menge Staatspapiere machen wollte. Es hängt aber nicht von ihm ab, sondern davon, ob er sie los wird. Oder sollen so und so viel x. 0. der Actie nicht consumirt werden, sondern als Reservefonds dienen? Dies würde das Betriebskapital des Unternehmens schwächen, und welche Sicherheit erlangt dadurch die Gesellschaft und das Publikum ? Sie haben nur ein Recht der Anforderung an den Actionair auf so Viel, als die Höhe der Actien beträgt. Kann er diese nicht be zahlen , so hat er auch nicht das Vermögen den Reservefonds zu bezahlen. Eine Sicherheit für das Publikum könnte also nur dadurch entstehen, daß man anfangs 5—6 oder mehr x. 0. Einzahlung verlangte; denn daß er in den Statuten siehe, reicht nicht hin, sondern das Kapital müßte vorhanden sein. Hinsichtlich der Gesellschaft selbst aber hat sich noch nie ein Reservefonds auf eine dieser angegebenen Arten gebildet. Referent v. Friesen: Allerdings ist die Deputation der Meinung gewesen, daß, wenn ein Reservefonds gebildet wer den soll, dies anfangs nicht anders geschehen könne, als daß einige Procente mehr eingezahlt werden, als der augenblickliche Bedarf ist, daß mithin, wenn z. B. 3 oder 4 x. 6. verlangt würden, 2 x. 6. zurück behalten würden. Es ist übrigens ein Jrrthum, wenn dem Vorschläge der Vorwurf gemacht wird, das Reservekapital würde unzinsbar bleiben. Dies wird gewiß nicht der Fall sein, denn es kann in Staatspapieren, oder in Actien, oder auf andere Weise zinsbar angelegt werden. Auch bei dem Himmelsfürst hat der Reservefonds, von welchem ge sprochen worden, immer Zinsen getragen. Das Deputations- Gutachten sagt auch ausdrücklich: in sicheren llotivls oder sonst. Das Uebrige verspüre ich mir bis auf den Schluß der Debatte. Abg. v. Thielau: Nur einige Worte zur Widerlegung. Es würde in dieser Hinsicht Dasselbe gelten, was ich gegen die Einzahlung im Allgemeinen gesagt habe. Königl. Commissair v. Wietersheim: Ich werde mir nur einige Worte über die Natur des Reservefonds erlauben. Wohl scheinen die in der Kammer geäußerten Ansichten in die ser Beziehung nicht ganz richtig. Der Reservefonds hat eigent lich einen civilrechtlichen Zweck. Bei gewöhnlichen Gesellschaf ten, auch nach den Gesetzgebungen, wo solidarische Verpflich tung nicht stattsindet, findet doch die statt, daß die Kheilhaber an der Gesellschaft gehalten sind auf die Höhe des gezogenen Gewinnes. Der Reservefonds beruht auf nichts Anderem, und nach allen mir bekannten Statuten lediglich darin, daß von den Dividenden ein gewisses Procent zurückgelegt, das ist: zum Re servefonds geschlagen und werbend angelegt wird, indem man Actien oder andere ^etiva ankauft. Der Reservefonds hat den Zweck, daß, wenn das Actienunternehmen eine günstige Divi dende gegeben hat, später aber eine ungünstige Conjunktur ein tritt, ein Theil des zurückgelegten Gewinnes verwendet wird, um die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bei spater eintretenden Verlusten zu decken. Die Befürchtungen der geehrten Redner treten in keiner Rücksicht ein, vielmehr ist der Reservefonds un bedenklich und zweckmäßig. Eine ganz andere Frage ist es, ob dem Anträge der Deputation, daß in allen Fällen darauf Be dacht genommen werde, die Zustimmung gegeben werden kann; denn es können Unternehmungen gedacht werden, wo er nicht nothwendrg, und daher auch das Verlangen eines solchen unge recht ist. Viceprasident v. Haase: Nach der Erklärung der Staats regierung ändert sich der Standpunkt der ganzen Sache. Nach dem Vorschläge der Deputation habe ich nichts Anderes verste hen können, als daß der Reservefonds gleich anfangs durch eine Einzahlung gebildet werden solle. Nach den jetzt gegebenen Erklärungen erscheint ein solcher minder bedenklich. Präsident: Der Abg. Krause hat nunmehr das Wort. Abg. Krause: Was der Hr. Königl. Commissair so eben ausgesprochen, veranlaßt mich, mein Wort zurückzunehmen. Abg. Atenstädt: Es ist ein Theil von dem, was ich sagen wollte, bereits von demKönigl. Commissair schon soeben erklärt worden. Ich beziehe mich darauf und bemerke nur, daß der Gesetzentwurf von solchen Actienvereinen spricht, welche die Bestätigung nachsuchen. Warum werden sie diese nach suchen ? Weil sie mehr oder minder Ausnahmen von den all gemeinen Rechten wünschen. Eine von diesen ist aber, daß die Auszahlung von Zinsen und Dividenden durch gerichtliche Verbote nicht gehemmt werden kann. Wenn sie nun die Re gierung in dieser Maße begünstigt und die Rechter Dritter be schränkt, muß es einen Gegendruck geben, um dritte Staats bürger wieder sicher zu stellen; dieses kann aber nur durch ei nen Reservefonds geschehen. Uebrkgens habe ich mir diesen nie anders gedacht, als daß von den Dividenden Etwas zurück gelegt werde. Bemerken Sie, meine Herren, daß später eine Paragragraphe kommt, welche sagt: daß die Gesellschaft aufhört durch Banquerott. Was thun nun aber die Unterneh mer, wenn ihr Unternehmen, ich will mich so ausdrücken, wack- lich wird? Sie nehmen schleunigst die Dividende an sich. Was bleibt aber nun den Gläubigern? Darum muß darauf gesehen werden, daß ein Fonds ihnen stets gesichert sei, an wel chen sie sich halten können. Abg. Iunghanns: Alle die Gesellschaften, welche ei nen Reservefonds bei sich eingeführt haben, bringen ihn da durch auf, daß sie einen Theil der Dividende zurücklegen, und zwar gewöhnlich den fünften Theil. Wenn also dies auch auf alle Gesellschaften ausgedehnt werden soll, so werden die Actio- naire gewissermaßen besteuert: denn sie müssen das hingeben, was vielleicht erst in 100 Jahren bei -er Auflösung dem In haber zufließen wird. Da sie aber das Verdienst haben, die Sache begründet zu haben, und sich in der Regel anfangs mit einer geringem Dividende begnügen müssen, so dürfte es nicht rathsam sein, sie zu nöthigen, diese noch mehr zu schmälern. Reichthümer können bei solchen Vereinen nicht erworben wer den. Es ist nur die Absicht, einen guten Zinsfuß zu erlangen. Ich bin daher überzeugt, daß die Dividenden sich in der Regel auf5—6 g. v. inol. d,er Zinsen stellen werden. Nimmt man davon 1 p.6. zum Reservefonds, so bleiben nur 5,4 oder vielleicht gar 3A Procent, und dies dürfte Viele veranlassen, ihr Geld
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