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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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Verzinsung erhält, da sie jetzt weit mehr beiträgt, und ebenso zu den allgemeinen Staatslasten beiträgt durch die Grund- und indirekten Abgaben. Es ist auch der Fall, daß diese Stiftung nicht in der ganzen Quantität, nicht in dem ganzen Betrage konnte eingeworfen werden, weil derselbe den Stän den der Dberlausitz nicht bekannt war, und selbst in diesem Augenblicke nicht so bekannt ist, daß mit definitiver Gewißheit gesagt werden könnte, sie beläuft sich auf diese Summe. Aber die Quantität von 52,000 Lhlrn. ist viel zu gering, diese Stiftung besteht in der Summe von 452,000Lhlrn.; sie kann aber der Staatskasse keineswegs Nachtheil bringen; denn es ist gewiß, daß sie durch diese Stiftung, wodurch die Schulen Unterstützung erhalten, allerdings nicht so viel und nicht in der Quantität beizutragen hat, als vielleicht für andere Schu len bewilligt wird. Aber für die Provinz wird es nichts ef- fectuiren, ob der Staat, ob Sie 5 oder 3 Procent gewähren wollen; denn, Sie müssen dann so viel als fehlt, jedenfalls zusetzen. Aber wenn ich sagte, daß der Grund unrichtig ist, warum man glaubt, daß diese 5 Procent gewährt werden, so muß ich dies wiederholen, denn das Seminar bedarf einer Un terstützung der Staatskasse; es hat nichts von dieser Stiftung und wird erst in 10 Zähren etwas erhalten, da zeither von den Oberlausitzer Ständen Leistungen für dasselbe geschehen sind. Die Stände der Oberlausitz haben so lange zu den La sten des Seminars beigetragen, und zwar sehr bedeutend, als man in den Erblanden, wo man das Jahr 1832 zu Grunde des Vertrags nehmen muß, für dieses Institut nichts gewährt hat, und seit der Vereinigung vom Jahr 1834 an ebenfalls nichts gewährt worden ist. Ein anderes Verhältniß tritt ein, wo in dem Budjet eine namhafte Summe für die Schullehrer und die Seminarien verwendet wurde, und wahrscheinlicher weise in dem vorliegenden Budjet wieder ein bedeutendes Quantum für die Seminarien und Schulen bewilligt wird. Aus dem Grunde, weil man angeführt, daß doch, wenn diese 5 Procent für die Stiftung gegeben werden, künftig das In stitut keine Unterstützung aus der Staatskasse zu verlangen habe, glaubte ich, diese Bemerkungen machen zu müssen. Abg. Eisenstuck überreicht dem Präsidium einen schrift lichen Antrag, welcher lautet: „daß, bevor über den Punct „3. des Deputationsberichtes (s. denselben oben S. 63.) Be schluß gefaßt werde, der Kammer das Protokoll über die „Vereinigung der Schulden der Erblande mit denen der Ober lausitz vorgelegt werde." Zu Unterstützung seines Antrags bemerkt derselbe: Ich glaube, der Abg. v. Lhielau wird selbst damit einverstanden sein. Die Kammer ist in die Lage ge setzt, daß sie über etwas abstimmen soll, worüber ihr die Un terlagen fehlen. Auch im Berichte ist nichts davon gesagt. Ich kann also annehmen, daß, nachdem sie berathen und Beschluß gefaßt hat, ihr diese Protocolle nicht vorgelegen ha ben , sonst würde sie dieselben im Berichte angezogen haben, daher glaube ich, ist der Antrag gerecht, da er keinen großen Nachtheil in die Sache bringen kann, noch einen großen Auf enthalt verursacht, daß man die Kammer von dieser Sache in Kenntniß setze. 1 Secret. Richter: Die Deputation hat ihre Unterlagen entnommen aus den Mittheilungen, die ihr von ihrem Mit glieds , dem Abg. Sachße zugegangen sind. Die vorige H. Kammer hat den Abg. Sachße damals beauftragt, so wie auch von der I. Kammer ein Mitglied beauftragt wurde, diese Abrechnung mit zu vollziehen, und es hat uns der Abg, Sachße die nöthigen Nachweisungen gegeben. Darnach hat die Deputation nicht geglaubt, noch eine schriftliche Mitthei lung von dem Abg. verlangen zu müssen. Präsident fragt die Kammer, ob sie den Eisenstuck- schen Antrag zu Unterstützen gemeint sei? Wird ausreichend unterstützt. Abg. Atenstädi: Ich bin nicht in Zweifel über die Ver bindlichkeit der Staatskasse, diese höher» Zinsen zu zahlen, da sie wirklich, wie ich durch die Einsicht des Vortrags ent nommen habe, dazu verbunden ist; aber auch mir ist das Be denken beigegangen, warum wir von der Deputation, die von den Ständen ernannt worden ist, keine Uebersicht und kein Gutachten erhalten haben. Es ist auch noch ein anderer Grund, warum ich Aufklärung wünsche. Bei der Verhand lung über den Lausitzer Vertrag, wobei ich zugezogen worden bin, entsinne ich mich, daß die 1. Deputation der I. Kam mer sich in ihrem Berichte darüber aussprach, daß Schulden, welche in bessern Münzsorten geborgt worden wären, gar nicht vorhanden seien. Darauf ist in dem Vertrage die Be stimmung genehmigt worden, daß in der Zusammenwerfung der Schulden nichts darauf ankomme, in welchen Münzsorten geborgt worden wäre. Die Deputation hat ausdrücklich ge sagt, sie habe sich erkundigt und es fände sich, daß dergleichen nicht vorhanden seien, aber in den Beilagen zum Decrete finde ich, daß 9,034 Lhlr. 3 Gr. 5. Pf. an die Oberlausitzer Gläu biger an Agio-Vergütung gewährt werden mußten. Nun, der Vertrag ist geschlossen, und es würde sich fragen, inwie fern dies auf den Vertrag Einfluß gehabt habe. Das wäre eine Rechtsfrage, welche ich jedoch nicht berühren will, aber wünschen muß ich, daß von der Deputation Aufklärung ge geben werde, warum, nachdem man gesagt hat, es sei keine Agio-Vergütung zu gewähren, nun auf einmal 9,034 Lhlr. gewährt werden müßten. Staatsminister v. Ze sch au: Es handelt sich hier mehr von einem Gegenstände, welcher die von der geehrten Kammer niedergesetzte Deputation betrifft, als, daß die Regierung Aus kunft zu geben haben möchte, und ha sich ein Mitglied der da maligen Deputation in der Kammer befindet, so könnte ich demselben die nähere Auseinandersetzung überlassen. Indessen ist die Regierung auch interessirt dabei, das Verfahren, welches damals beobachtet worden ist, der geehrten Kammer offen dar zulegen. Es hat bald, nachdem die Ständeversammlung ge schlossen worden war, die Deputation mit der Negierung sich vereinigt, um die Verhandlungen wegen der Oberlausitzer Schulden zu beginnen, und die damit in Verbindung stehen den Angelegenheiten in nähere Berathung zu ziehen. Es ist diese Deputation niedergesetzt worden, ohne den Auftrag zu er halten, darüber an die verehrte Kammer Bericht zu erstatten,
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