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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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665 und sollen in Lahresrenten verwandelt werden; sie sollen künf tig auf das Budjet gebracht werden. Bürgermeister Ritterstädt: Zn Bezug auf den letz tem Punct bin ich im Ungewissen; denn alle unablösba ren Kapitalien werden allerdings aus den Beständen der Staatsschulden - Tilgungskasse entnommen, insofern als die Verzinsung als eine Rente auf das Budjet übernom men wird; allein die Kategorieen, welche in dem Dekrete auf geführt sind, Heirathsgut, Wiederlagskapitalien, sowiebaar gestellte Kautionen, werden meiner Ansicht nach immer Passi ven der Hauptstaatskasse bleiben müssen und können nicht in den Staatsschuldenplan kommen, denn sie können nicht in Werloosung kommen. Referent Bürgermeister Schill: Das istsehrrichtig; denn wenn man dem Gläubiger nicht kündigen kann, so kann man auch nicht abzahlen; aber ich glaube, es wird fast nicht mehr von großen Schulden die Rede sein, in so weit diese Abzah lungen, so weit sie möglich sind, erfolgen, und die Deputation hat nicht in Abrede stellen wollen, daß die Kapitalien, welche nicht gezahlt werden können, gezahlt werden sollen. Vicepräsident v. Deutrichr Zur Erläuterung bemerke ich noch, daß allerdings dereinst die Zeit kommen wird, wo auch diese Posten bezahlt oder getilgt werden; daß dann wie der andere eintreten werden, liegt in dm Verhältnissen, und die Deputation hat sich nur darauf beziehen können, daß die Ka pitalien, welche zurück zu zahlen sind, gewiß zurückgezahlt werden, mithin kann von denen, welche künftig wieder einge hen und einzurangiren sein werden, hier nicht die Rede sein. Staatsminister v. Zeschau: Es ist von Seiten des Mi nisteriums diese Aeußerung in dem Deputationsbericht nicht anders verstanden worden, als insoweit diese Kapitalien zahl bar sind. Allerdings werden nach der dem allerhöchsten De krete beigefügten Uebersicht verschiedene Posten im Laufe der nächsten Zeit nicht zurückgezahlt werden können; indessen wird sich doch der vorhandene Schuldbetrag noch bedeutend ver mindern lassen, und ich erlaube mir in Bezug auf die Aeu ßerung des Abgeordneten Ritterstädt zu bemerken, daß auch die Kautionsschuld sich künftig gänzlich erledigen wird. Es wurden nämlich früher Kautionen in baarem Gelds angenom men und mit 3 Procent verzinst. Die Regierung fühlte aber, daß eine solche Einrichtung verfassungsmäßigen Be stimmungen entgegen sei, weil sie ohne Zustimmung der Stände keine Anleihen machen soll und sich doch auf diese Weise nach und nach eine bedeutende Schuldsumme anhäufen konnte. Es ist daher die Einrichtung getroffen worden, daß keine Kaution mehr baar angenommen wird — es müßte denn der Besteller auf die Verzinsung verzichten — sondern daß die Kautionen in Staatspapieren oder in Hypotheken bestellt wer den müssen. Hierdurch wird es möglich, mit der Zeit diese Schuld gänzlich zu tilgen; indessen nur nach und nach, wenn diese bestellten Kautionen zur Erledigung und Rückzahlung kommen. Bürgermeister Ritterstädt: Ich will nur erklären, daß ich mich durch die gegebenen Erläuterungen vollkommen zufrie den gestellt sehe und mich freue, inBezug auf die letztem Puncte eine Eröffnung hervorgerufen zu haben, welche gewiß ein all gemein dankbares Anerkenntniß der getroffenen Maßregeln be wirkt hat. v. Watzdorf: Ich wollte mir nur erlauben, zu bemer ken, daß von Seiten der II. Kammer eine unbedeutende Ver änderung eingeschaltet worden ist, und es würde also die Frag stellung auf diese Veränderung der II. Kammer zu richten sein. Referent Bürgermeister Schill: Die Deputation hat sich ganz so ausgedrückt in ihrem Berichte, wie in der II. Kammer der Beschluß gefaßt worden ist. Hier im Dekrete steht: „aus schließlich," und die Deputation hatvorgeschlagen, zu setzen: „bis auf weitere Bestimmung." Präsident: Ich glaube, wenn kein anderer Antrag vor liegt, auf das Deputations-Gutachten die Frage stellen zu müssen, und frage demnach: Nimmt die Kammer das Deputa- tions - Gutachten sub 2. an ? Dies wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister Schill geht zum Vortrag des Dekrets unter 3. über. — Die Deput. ist aus denselben Grün den, die in dem Berichte der zweiten Deputation der zweiten Kammer zu diesem Puncte angeführt sind, des Dafürhaltens: a) daß die von Nostitzschen Nachlaßkapitalien auf die Haupt staatsrasse zur Verzinsung mit 5 p. 0. zu übernehmen sind, daß jedoch die nach der testamentarischen Disposition des Haupt manns von Nostitz zu successiver Vergrößerung des Stiftungs vermögens von dessen Ainsenertrage alljährlich zurückzuhalten den und aufs Neue zu Kapital zu machenden Summen davon ausgenommen werden, und b) daß die in diesem Puncte bemerk ten 52,000 Lhaler und 86,438 Thaler — 6 pf. Stiftungskapi talien aus der Reihe der Schulden zur Zeit entnommen wer den und der Zinsenbetrag als Rente auf das Budjet gebracht werde, und empfiehlt der Kammer, dem Beschlüsse der zweiten Kammer bei diesem Puncte beizutreten. Referent verliest noch das Gutachten der Deputation der II. Kammer zu diesem Puncte (s. dasselbe in Nr. 6 d. Bl. S. 63 folg.) und fährt dann fort: Es gründet sich die Unablösbarkeit dieser Summe theils auf eine von den Oberlausitzer Ständen übernommene Verbindlichkeit gegen den Hauptmann v. Nostitz, und theils aufdenUebergang dieser VerbindlichkeitaufdieHaupt- staatskasse durch den Oberlaufitzer Vergleich, und dadurch sind mehrere Kapitale unaufkündbar und unablöslich geworden. P rasident: Ich habe die Kammer zu fragen: Tritt die Kammer nach dem Beschluß der Deputation der ll. Kammer zu demPunct3. bei? Es erfolgt einstimmiges Ja. Zum vierten Punct bemerkt die Deputation: Da bei denjenigen Kapitalien, deren Unablöslichkeit und nicht zu verändernder Zinsfuß bei angestellten Erörterungen als unzweifelhaft sich ergiebt, die Umwandelung der Zinsen in eine feste auf das Budjet zu bringende Jahresrente und die Entneh- mung der Kapitalien zur Zeit aus der Reihe der Schulden das Schuldenwesen nur vereinfacht, so empfiehlt die Deputation, die Zustimmung zu diesem Verfahren und die Ermächtigung zur Ausführung zu ertheilen, auch hierbei dem von der II. Kammer ausgesprochenen Wunsche beizutreten: daß man besorgt sek, baß der Ursprung dieser Renten der Vergessenheit nicht anheim falle. Staatsmrmster v. Ze sch au: Was den letzteren Antrag
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