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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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betrifft, so hat die Negierung denselben schon berücksichtigt und stimmt daher ganz mit der von der Deputation 'aufgefaßten Ansicht überein. Es ist nämlich in dem vorgelegten Ausgabe- budjet die Position unter 3., welche diese Jahresrenten ent hält, in folgender Maße aufgeführt: „auf den Staatskassen' ruhende Jahresrenten unablöslicher Kapitalien." Wird diese Position bei der Budjetsvorlage unter dieser Bezeichnung immer mit ausgenommen, so glaube ich, wird dem vorliegenden An trag vollständig genügt. Referent Bürgermeister Schill: Allerdings würde dann der Antrag vollständige Berücksichtigung finden. Bürgermeister Nitterstädt: Ich weiß nicht, ob nicht noch zu wünschen wäre, bei der so eben bemerkten Aufführung im Budjet in Bezug auf die v. Nostitzschen unablöslichen Ka pitalien allemal den Zusatz hinzuzufügen: „zur Zeit," weil ein besonderer Antrag von der H. Kammer darauf gerichtet ist und wir demselben beigetrrten sind. Referent Bürgermeister Schill: Ich kann gerade nicht für nothwendig halten, daß die Worte: „zur Zeit" jedesmal beigefügt werden, wessich glaube, daß dieser Beschluß schon durch das aktenkundig geworden ist, was heute die verehrte Kammer darüber entscheiden wird. Mithin wird wohl immer dann, MN« her Zeitpunct eintreten sollte, wo nicht mehr für passend erachtet wird, diese Maßregel auszuführen, zu einer andern Maßregel überzugehen sein. Bürgermeister Wehner: Ich würde mich gegen den Zu satz erklären, weil ich ihn nicht für nothwendig halte, und dann eine Differenz zwischen unserm Beschlüsse und dem-der N. Kammer entstehen, und wir mit dieser Sache nicht ganz zu Stande kommen würden, was doch zu wünschen ist. Das Wort: „zur Zeit" scheint mir nicht nothwendig, da lange Verhandlungen in der H. Kammer und auch hier gepflogen Wprden sind; sie bleiben den Akten einverleibt, und aus ih nen wird immer hervorgehen, wie diese Schulden entstan den sind, Vmpräsident v. De Ulrich: Bei dem Budjet, so' wie bei dem Rechenschaftsbericht wird die betreffende Position, welche diese auf der Staatskasse ruhenden Renten in voller Summe enthalt, jedesmal nachgewiesen werden durch eine Spezifikation der Kapitalien, die vermöge des hier gefaßten Beschlusses ausgenommen worden'sind. Ich glaube also nicht, daß je ein Zweifel darüber entstehen kann, selbst auch nicht für die entferntesten Zeiten, welche Renten wegen Kapitalien Übernommen worden, die die Oberlausitz betreffen. Bürgermeister Nitterstädt: Ich will auch keine Erör terung darüber veranlassen; ich glaube, es wird dazu Zeit sein, Lei hem Budjet sich auszusprechen, weng man es erfor derlich halten sollte, Zur jetzt steht der Beschluß fest, daß die Verwandlung in jährliche Renten in Bezug auf,die von derDberlausitz übernommenen unablöslichen Kapitalien nur als zur Zeit geschehen betrachtet werden soll, und ich glaube, daß wird für jetzt genügen, unh bei dem Budjet kapn man weiter Beschluß fassen. , Präsident: Ich kann nun die Kammer fragen: Tritt sie dem 4. Puncte des Deputations-Berichtes im Allgemeinen bei? Wird einstimmig bejaht. Wei dem Punct S. heißt es im Gutachten der Depu tation: Da nach der von dem .Herrn Staatsminister v. Zeschau bei Berathung dieses Punktes in der H. Kammer abgegebenen Er klärung die d'arin unter Nr. 33. 35.37.38. und 39. angezoge nen Kapitalien ferner in der zektherigen Maße fortgeführt und deren Zinsen in bestimmte Jahresrenten nicht verwandelt wer den sollen , so bleibt hier nur noch die Frage übrig: ob mit den Seite 180. unter Nr. 62. aufgeführten, mit 3x. 6. jährlich zu verzinsenden 200,000 Lhlrn. nach dem unter Nr. 4. aufgestell ten Grundsätze zu verfahren sei? Die H.Kammer hat diese Frage bejaht, und die Deputation halt diese Maßnahme hier für um so unbedenklicher, da dieses Kapital nur mit 3 x. 6.'verzinst wird, weshalb sie auch bei diesem Punkte den Beitritt-zum Beschluß der II. Kammer beantragt. Stqatsminister v. Aeschau: Die Regierung hat sich ver anlaßt gesehen, den gestellten Antrag, , auch die unter den 4 ersten Nummern aufgeführten Kapitalien unter die Kategorie der unablösbaren aufzunehmen und mithin in Jahresrenten zu verwandeln, zurückzunehmen, da allerdings gegen ihre Unablysbarkeit Zweifel erhoben werden können. Die Gründe, welche sie bestimmten, diesen Antrag zu stellen, waren die: weil diese Kapitalien Instituten gehören, welche zu allen Zei ten Zuschüsse aus der Staatskasse in Anspruch nehmen wer den , und es ihr gleich schien, ob man die höher» Zinsen von 5 und resp. 4 p. 6. als Jahresrenten ansetze, oder Unterhal tungszuschüsse gewähre. Was das letzte Kapital der 200,000 Thaler für das Zosephinenstift betrifft, so liegen der Regie rung vollständige Nachweisungen darüber vor. Sie sind bei anderer Gelegenheit auch der Ständeversammlung zugekom men, und es ist nach ihnen außer Zweifel, daß dieses Kapital .nie zur Abzahlung kommen kann. Es bestand dasselbe ur sprünglich aus 120,000 Ehalern, dann-wurde es mit 80,000 Thalern vermehrt, also auf 200,000 Phaser gebracht, jedoch unter der ausdrücklichen Bestimmung, daß zu keiner Zeit eine Minderung an dem unveränderlichen jährlichen Bezug von 6000 Thaler gemacht werde, und Kapitalzurückzahlung nicht stattsinden solle. . , Prinz Johann; Steht auch gegentheilig der Stiftung nicht das Recht zu, das Iäpital zu kündigen? Staatsminister p. Zeschaur Nein, weder der Stiftung noch der Regierung, .. Domherr v. Günther: Unter den Kapitalien, welche als Renten aufgeführt sind, finden sich auch einige namhaft gewacht, die der Universität Leipzig gehören. Es ist einer seits sehr richtig, daß die Universität stets bedeutende Zu schüsse von Seiten des Staats bedürfen wird, wenn ihr Zweck wirklich erreicht werden soff, und andererseits kann der Universität gleichgültig sein, insofern hie Sache als Rechnungsform angesehen werden soll, ob die Summen unter dieser oder jener Rubrik aufgeführt werden. Nicht gleichgültig ist es aber, wenn diese Kapitale überhaupt nicht mehr als Ka-
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