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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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genauere Übersicht erhalt. Es entstand allerdings auch die Frage: was man wohl eigentlich unter der in dem Avertisse ment vom 7. Juli 1830 enthaltenen Bestimmung, daß der zu bildende Tilgungsfonds mindestens 1 p. 6. betragen solle, ver standen habe?. Es konnte nicht in Abrede gestellt werden, daß wohl damals die Ansicht dahin gegangen sein konnte, den scholl seit dem Jahre 1763 befolgten Weg auch ferner zu verfolgen; es war jedoch.des Zinsenznschlags in jenem Avertissement nicht bestimmt gedacht. Es kam nun die Vereinfachung und Er leichterung des ganzen Rechnungswesens in Berücksichtigung; es trat der Umstand hinzu, daß im Allgemeinen wohl eine et was verlängerte Tilgungsfrist sür die Staatsschuld unter den jetzigen Verhältnissen des Landes und bei der geringen Schul denmasse von großem Werth sein dürfte. Indessen legt die Regierung hierbei auf die Ansicht und das Gutachten der ge ehrten Deputation besonders aus dem Grunde einen hohen Werth, weil sich in dieser Deputation ein Mitglied befindet, welches einen sehr thätigen Antheil in dieser Angelegenheit bei der frühern Ständeversammlung genommen hat. Gerade von ihm sind hauptsächlich die nähern Erläuterungen und Bear beitungen in dieser Angelegenheit ausgegangen; es wohnt ihm die Ueberzeugung bei, daß die vorige Ständeversammlung die Absicht gehabt habe, einen Tilgungsfonds von 1 x. 0. mit Zins zuschlag zu bestimmen, und so kann kein Zweifel darüber ob walten, daß einem solchen Tilgungsplane der Vorzug zu ge ben sei. Die Regierung hat daher in dieser Beziehung der geehrten Kammer die Entschließung zu überlassen. Wicepräsident V. Deutrich: Nur einige Worte wollte ich mir erlauben auf die Aeußerung des Hrn. Staatsministers, die sich darauf bezog, was die frühern Stände in dieser Ange legenheit verhandelt haben. Es kam bei der Fassung der §. 5. des Avertissements vom 7. Juli 1830 darauf an, über den künftigen Lilgungsplan eine Bestimmung zu treffen. Es entstand damals die Frage, ob man nicht diese Bestimmung vielleicht ganz der Berathung der künftigen Ständeversamm lung zu überlassen habe; allein es wurde ziemlich einstimmig die Ansicht gefaßt, daß es für den Kredit der Staatspapiere nöthig sei, eine bestimmte Zusicherung zu ertheilen. Es war allerdings damals schon davon die Rede, ob man den künf tigen Tilgungsfonds als einen werbenden ausdrücklich bezeich nen wolle. Da jedoch dieses aus mehreren Gründen nicht geschah, so liegt die Sache, wie mir scheint, so, daß, wenn die damaligen Stände in dem Avertissement einen Tilgungs fonds von 1p. 6. zusicherten, sie auf die damalige Schuldentil gungsweise schlechterdings Rücksicht nehmen mußten, und man von der Voraussetzung auszugehen hat, daß sie diese Zu sicherung auf jene Basis gestellt haben, wie auch der Ein gang der tz.5, zeigt; so daß wohl die Staatsgläubiger anzu nehmen das Recht hatten, daß, da eine Abweichung von dem damals bestehenpen Tilgungsfonds und dessen Beschaffenheit nicht ausgesprochen worden war, man einen Tilgungsfonds darunter verstanden habe, wie den damals bestehenden, also 1 p. v. mit Zuschlagung der Zinsen. Ich will nicht in Ab rede stellen, daß, wenn man den hohen Kredit betrachtet, in welchem unsere Staatspapiere stehen, so wie den Umstand, daß es jetzt den Staatsgläubigem -nicht erwünscht sein kann, ihre Kapitalien durch Ausloosung nach dem Nennwerth zurück zuerhalten, während diese Papiere über demselben stehen, man sich verleiten lassen könnte, nur einenTilgungsfonds von 1p. 6. ohne Zuschlag der Zinsen für geeignet zu halten, da man doch keine ganz bestimmte Zusicherung in jener Bekanntma chung findet. Allein die Erwägung, daß eben dieser Kredit der Sächsischen Staatspapiere doch höchst sorgfältig bewahrt werden muß, und daß dieser hohe, ausgezeichnet hohe Kredit, über dessen Erhaltung Regierung und Stände im gleichen Sinne und mit gleicher Gewissenhaftigkeit gewacht haben, eine Folge dieses Verfahrens ist, dürfte zu Beantwortung der Frage führen, welche Ansicht die damalige Ständeversamm lung bei der Sache gehabt habe. Ich halte dies in der That für einen Gegenstand, bei welchem ich auch mein Gewissen bewahren muß, da ich selbst dies Avertissement abgefaßt habe; ich kann nicht anders, als mich für die Meinung zu erklären, welche in unserm Deputations-Gutachten niedergelegt worden ist, und sehe also ganz ab von dem pekuniären Vortheil — vielleicht aber auch Nachtheil für unfern Kredit, der ent stehen würde, wenn wir einen Tilgungsfonds ohne Zinsenzu- schlag annehmen wollten. Ich habe geglaubt, das erwähnen zu müssen, um der hohen Kammer den Standpunct zu be zeichnen, von dem aus die Sache zu betrachten sein möchte. v. Carlowitz: Ich trete dem Deputations-Gutachten ebenfalls bei. Mögen vielleicht auch jetzt Handel und Gewerbe im Aufblühen begriffen sein, so muß ich demungeachtet das Ur- theil aussprechen, daß mir die jetzige Generation alle mögliche Schonung zu bedürfen scheint. Denn richten wir unser Augen merk auf andere Stande, fassen wir insbesondere denjenigen ins Auge, der bei höchst gedrückten Getreidepreisen und hohen Steuern gerade jetzt auch für Ablösungen bedeutende Summen zu bezahlen hat, so wird es klar sein, daß mindestens für den Stand der Landbewohner das goldne Zeitalter noch lange nicht gekommen ist. Es ist aber noch ein Grund, der mich bestimmt, dem Deputations-Gutachten beizutreten. Ich glaube nämlich, daß es gerade im Interesse der Staatsglaubiger sein würde, bei Staatspapixren nicht einen zu großen Tilgungsfonds zu bestim men, Denn so lange der Staat einen solchen Kredit genießt, daß dessen Papiere in einem Course stehen, der höher ist, als der Nominalwerth, so lange wird es dem Staatsgläubiger unan genehm sein, wenn er durch die Verloosung Nichts weiter erhalt, als die Nominalsumme. Die Rücksicht auf den Staatsgläubi ger kann hiernach wohlschwerlich einen Grund abgeben, für einen hohen Tilgungsfonds zu stimmen. Daß es bei mindestens 1p.6. verbleiben möge, damit bin ich indeß einverstanden, und zwar aus dem Grunde, weil dieStaatsgläubiger, wenn es ihnen auch angenehmer sein sollte, vielleicht gar keinen Amortisationsfonds gebildet zu sehen, doch damit einverstanden sein müssen; da dies bei Contrahirung der Schuld festgesetzt worden ist. Eben so bin ich auch einverstanden mit unserer Deputation, wenn sie 2
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