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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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671 beigeführten Schulden in einem Zeiträume zu tilgen, der an und für sich allerdings als Regel angesehen werden muß. Wenn nun aber diese letztere Erwägung mich zwar bestimmt hat, der Deputation beizutreten, so bleibt mir dabei" doch immer noch der Wunsch, wenn unvorhergesehene günstige Umstände den Staat in den Stand setzen sollten, seine Schuld in einem kür zeren Zeiträume zu tilgen, als der ist, der nach den Ansichten der Deputation erfordert würde, daß man von diesen Umstän den Gebrauch mache und die Zeit, welche zur Schuldentilgung bestimmt ist, so sehr als thunlich verkürze. Präsident: Die Kammer hat den Antrag des Secre- tair Hartz vernommen; er ging dahin, es möge am Schlüsse die Klausel beigefügt werden, daß, wenn günstige Fälle eintre- tm, der Tilgungsfonds selbst erhöht werden könnte, also die Klausel auf Zulässigkeit der Vermehrung. Seer. Hartz: Der Vorschlag befindet sich auf S. 193. des-Planes §. 5., wo es heißt: „unter dem Vorbehalte, künf tig denselben, insoweit es die Umstände rathsam machen soll ten, zu erhöhen." Staatsminister v. Zeschau: Die Negierung Hat aller dings die Absicht, diesen Lilgungsplan, sobald darübereine vollständige Vereinigung der Ständeverfammlung stattgefun den haben wird, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, wie es schon früher geschehen. Sie hat unter Nr. 5. des Pla nes ausdrücklich ausgesprochen, diesen Tilgungsfonds künf tig, insoweit es die Umstände rathsam machen, zu erhöhen. Es sind nämlich neuerlich bisweilen Zweifel darüber entstanden, Tilgungsfonds festgesetzt werden soll, dagegen würde der übrige Inhalt bleiben,, deshalb hat auch die Deputation Nichts weiter gegen-denselben zu-erinnern gehabt. v. Großmann: Ich sollte meinen, dasSchwcigenvon Seiten der Stände könnte für. das Publikum als zweideutig erscheinen. Es ist em argumentum, s tuto hier bestimmt von Seiten der Stände zu geben. Seer. v. Zedtwitz: Nach dem Deputations-Berichte habe ich geglaubt,-daß auch'diWenehmigung des Planes selbst erfolgen sollte, da es am Schluffe des Deputations-Berichts heißt: „empfiehlt der Kammer diesen Plan zur Annahme"; also: daß zwar nicht x. 6. sondern nur 1. x. als Til gungsfonds festgesetzt, jedoch die übrigen Bedingungen ange nommen werden sollen. .. Vicepräsident 0. Deu tri chr Man könnte vielleicht die sen Vorbehalt mit in die Frage aufnehmen. .Referent Bürgermeister Schill: Ich kann gerade diesen Punct nicht für so wichtig halten, weil die Hauptsache die ist, daß die Stände, so Viel bezahlt werden soll, bewilligen. Und da was darauf bezahlt werden soll, so ist das ebenfalls ein Punct, worüber wir abstimmen wollen. Vicepräsident V. Deutrich: Durch die Erklärung, daß dem letzten Satze in der 5. §. des Tilgungsplans von der Kam mer bekgetreten werde, würde die Sache erledigt sein. Staatsminister v. Zeschau: Würde nicht, da derSchul- dentrlgungsplan sich in mehreren Puncten allerdings abändern dürfte, die Frage so zu stellen sein: Ob die Kammer sich mit ob ohne einen solchen Vorbehalt eine vermehrte Abzahlung ein- demselben unter den durch die gefaßten Beschlüsse nothwendig treten könne. Nach der Bekanntmachung vom 7. Juli 18301 gemachten Modifikationen einverstanden erkläre? wurde den Gläubigern die Versicherung gegeben, daß ein Lil-1 Präsident: Wenn es nach staatswirthschaftlichen gungsfonds von 1 Procent festgesetzt werden sollte. Erklärt I Grundsätzen eigentlich zur Erhaltung eines soliden Staatskre- sich nun die Kammer mit dem Puncte, welcher in dem Plan I dits schon ausreichend erscheint, nur I p. 0. und zwar ohne Zin- enthalten ist, unter Vorbehalt dessen, was sich durch den zu I senzuschlag festzusetzen, so ist nach meiner Ansicht es um so mehr fassenden Beschluß modisiziren dürste, einverstanden, so wird I mit Dank zu erkennen, daß die Staatsregierung auf 1^-p. 6. auch dieser Punct mit entschieden. ! ihr Absehen gerichtet hat, und dies um so mehr, als sie dann die Secr. Hartz: Ich habe bloß eine solche Erklärung ge-IAnsichten des ständischen Ausschusses berücksichtigte. Wenn wünscht; sie ist erfolgt, und nach den von dem Herrn Minister! nun aber auch diese Ansicht von dem ständischen Ausschuß und gemachten Aeußerungen scheint sich mein Antrag zu erledigen, I von der hohen Staatsregierung ausgehend auch von der zwei- da er ohnehin erfüllt wird. I ten Kammer Anerkennung fand, so kann ich dennoch nicht um- Präsident: Ich hatte es auch so genommen, weil es i hin, dem, was die Deputation, der ich dafür von ganzem Herzen in der Sache liegt. ! verbunden bin, gesagt hat, vollständig beizutreten, und zwar Referent Bürgermeister Schill: Die Deputation ist! aus folgenden Gründen. Es ist an einem andern Orte gesagt, gleicher Ansicht gewesen, als man in Hinsicht der Quote der I daß der Sächsische Staatskredit ein werthvolles Vermächtm'ß Lilgungssumme statt 1H Procent 1 Procent mitZinsenzufchlag ! aus frühem Zeiten fei. Dies ist vollkommen richtig, und die- festsetzte. I ses Vermächtniß ist hervorgegangen aus der großen Sorgfalt, Bürgermeister Ritterstädt: Nach den Bemerkungen l ausden gewissenhaften Grundsätzen, die man angewendet, und des Herrn Staatsministers würde nun die Frage sein, ob es! aus der Methode, mit welcher man dabei verfahren hat. Ich nicht nöthig sei, daß man das ausdrückliche Einverstandniß i halte daher auch den Grundsatz fest, daßman, was sich einmal mit dem Lilgungsplan erkläre. i bewahrte, nicht wegwerfe, wenn man nicht ganz bestimmt, et- Wicepräsident V. Deutrich: Ich glaube, es ist nicht nö-1 was Besseres an die Stelle setzen kann. Ich bin darum ganz thig, weil der Lilgungsplan nur diejenigen Veränderungen er-1 dafür, daß man das Deputations-Gutachten an nehme; weil leiden würde, welche sich darauf beziehen, -aß statt 1Z x. O, i die Methode, die sie vorschlägt, diejenige ist, die früher in An- ohne Zuschlag der Zinsen 1. x. 6. mit diesem Zuschlag für den' Wendung gekommen, nämlich die Methode, einen gewissen Lil-
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