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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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ö" 7:77'7777, 7Ü^ a'oer in der Strafe auf den Meineid so tief herabzugehen. Denn, wenn Jemand seinen Paß verloren hat, und man ihn diesen Umstand erst eidlich erhärten läßt, so scheint das in der Lhat doch ein wah rer Mißbrauch des Eides zu sein. Für das Deputations- Gutachten müssen sich aber gewiß alle Kammermitglieder leb haft aussprechen, da es wohl kein verderblicheres Verbrechen geben kann, als dieses. Es ist der Mißbrauch mit dem Eide zu hindern und Allem dem kräftigst zu steuern, was bis jetzt vielleicht weniger beachtet worden ist, weil man keine so bedeu tende Strafe auf den Meineid gesetzt hatte, nicht aber dieser selbst gelind zu bestrafen. Denn wird uns im Rechte das ein zige Mittel entzogen, die Wahrheit zu erforschen, so fehlt dem Staate Etwas, das von der größten Wichtigkeit ist. fIch kann daher eben so wenig, als mehrere Sprecher vor mir, auch nur um einen Schritt zurückgehn von dem, was die Depu tation mit voller Ueberzeugung ausgesprochen hat. v. Welck: Ich glaube auch, daß wir der Deputation vie len Dank schuldig sind, daß sie für die Aufrechthaltung und Heiligkeit des Eides eine so harte Strafe vorgeschlagen hat. Ich gestehe, es ist mir unbegreiflich, warum man dieses Ver brechen nur hat mit Arbeitshausstrafe belegen wollen. Auf das, was v. Polenz bemerkt hat, daß mitunter auch aus Leichtsinn Eide geleistet würden, bemerke ich, daß schon §.176. diesen Fall erwähnt; übrigens kann ich aber auch den Leichtsinn bei Eidesleistungen gar nicht statuiren; es möge Jeder, der einen Eid zu leisten hat, doch vorher genau und auf das Gewissen hafteste mit sich zu Nathe gehen, ob er den fraglichen Eid wirk lich leisten könne. Ich mache aufmerksam auf die gewöhnliche Adrnonition, wo der Richter den, welcher den Eid leisten soll, auf die schweren Strafen des Meineids aufmerksam machen soll, die er in der Zeitlichkeit und Ewigkeit zu erwarten haben würde. Wenn nun ein ungebildeter Mensch hier auf dieser Welt nur mit 6 Monaten Arbeitshaus belegt wird, so wird er, wenn er die Strafen in der Ewigkeit auch nach diesem Maßstab bemißt, wohl keine große Furcht vor selbigen haben. Ich stimme daher dem Deputations - Gutachten aus vollem Herzen bei. Referent Prinz Johann: Niemand mehr als ich kann wünschen, daß dem Mißbrauche gesteuert werde, und ich be kenne, daß nicht immer mit der gehörigen Solemnitat von dem Richter verfahren worden ist. Wenn aber Milderungsgründe eintreten, so halte ich es für besser, es wird begnadigt, als daß man einen Satz in das Gesetz aufnimmt, daß der Meineid nur mit Arbeitsh.ausstrafe belegt werde. v, Welck: Der Mangel an Feierlichkeit von Seiten der Behörde läßt sich allerdings nicht leugnen; oft aber ist die Lo kalität einer solchen heiligen Handlung selbst entgegen. Denken Sie sich eine beschränkte Amtsstube, wo noch ander-gerichtliche Geschäfte vorgenommen werden. Schon das muß der Sache schaden- Wenn nun abex auch noch die Strafe für den Meineid noch mehr herabgesetzt würde, so würde die Sache noch viel mehr verlieren. v. Großyrgnn: Dgs Deputations-Gutachten verdient mit dem größten Rechte Unterstützung von Seiten der Kammer, und ich bin von ganzem Herzen damit einverstanden. Man iann den Eid betrachten von der juridischen Seite, und da wird unendlicher Mißbrauch damit getrieben, besonders in Ehesachen. Wie viele Thatsachen von lebensgefährlichen Miß handlungen und Bedingungen, welche bei Eingehung der Ehe als comlitiouos 811,6 gulbirs non geschlossen worden sind, wer den da eidlicherhärtet, von denen man vollkommen überzeugt ist, daß dabei ein Meineid geschworen worden ist; allein man !ann denen, die ihn geleistet, nicht beikommen. Betrachte ich den Eid von der politischen Seite, so ist er die idealische Grundlage des Staats, welche den Staat zusammenhalt. Wenn der Eid gemein und nicht mehr so heilig geachtet wird, p kann die Negierung keinem Beamten, keinem Soldaten, kei nem Menschen mehr trauen; dann wird er eine demoralisirte Gesellschaft. Betrachte ich endlich den Eid in religiöser Hinsicht, so kann der, welcher eß mit dem Eide nicht genau nimmt, gewiß von seinen Mitbürgern kein Vertrauen in Bezug auf seine heiligsten Pflichten fordern. Er setzt sich selbst aller Treue, Glauben und Achtung verlustig. Wir leben in einer Zeit, wo namentlich die rohe Menge in den Städten und in der Nähe von Städten sehr glaubenslos ist. Sie kann nur durch strenge Disziplin, durch Ernst von Seiten des Staates im Zaume gehalten werden, und ich glaube, eine geringe Strafe auf den Meineid gesetzt, wird im Volke die Meinung hervor bringen, der Eid sei Nichts. So wie man bei dem Gesetze über fleischliche Vergehen meinte, „scortar! licet," so wird man über den Meineid der Meinung sein: „xerjurarj licet." v. Biedermann: Ich stimme dem Deputations-Gut achten sowohl, als dem bei, was der verehrte erste Hr.Secretair gesprochen hat. Ich war im Begriff, dasselbe zu sagen, glaube aber, man könne noch weiter gehn. Ich bin nämlich überzeugt, daß der Leichtsinn, mit welchem so oft geschworen wird, nicht bloß ein Zeichen und eine Folge gesunkener Moralität und Reli giosität ist, sondern daß selbst die Gesetze und das Verfahren der Behörde Viel dazu beigetragen haben. Ich beziehe mich darauf, daß der Eid so oft bei ganz unbedeutenden Vorfällen gefordert wird, und die Behörden die Eidesleistungen im höch sten Grade mechanisch behandeln. Ich glaube, daß es an der Zeit ist, einen Antrag an die Regierung zu richten, daß die Gesetze, die juridischen und polizeilichen, m Bezug auf diesen Punct revidirt und den Behörden ein angemessenes Verfahren bei den Eidesleistungen aufgegeben werde. v. Großmann: Ich cvnfoxmire mich mit diesem An träge. Ziegler u. Klipphausen; Auch ich halte den Meineid für ein schweres Verbrechen, Gin solcher Mensch, dersich nicht ent- blödet, einen Meineid zu leisten, beruft sich auf eine höhere Potenz und beschwört vor deren Augen Etwas, von dem er weiß, daß es unwahr ifsi Ich werde mich daher für das Deputations-Gut achten aussprechen; ich glaube aber, daß der Staat auch Man ches zu thun hat, daß das leichtsinnig- Schwören nicht so häufig vorkomme, indem nicht so viel auf den Eid exkanyt
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