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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-01-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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unbedenklich weit höher gestellt werden möge. Ich schlage da her vor, daß statt der Worte: „von 6 Monaten bis zu Einem Jahre Arbeitshausstrafe" gesetzt werde: „von 6 Monaten bis zu 2 Jahren Arbeitshaus, oder Zuchthaus von 1—3 Jahren 2. Grades zu bestrafen." Präsident: Ich könnte also die Unterstützungsfrage dar auf stellen. Nachdem vom Referenten Prinz Johann bemerkt wurde, es könne wohl mit dem Deputations-Gutachten ver bunden werden, und dagegen der Herr Antragsteller Nichts er innert hat, stellt derPräsidentdie Frage: Ob die Kammer den Antrag des Domherrn V. Günther unterstütze? Wird hinreichend unterstützt. Präsident: Ich muß nun wieder auf Etwas zurück kommen. Es war mir ungewiß, ob der Herr v. Biedermann einen besonder» Antrag zu machen wünschte. Ich hatte nicht ganz verstanden, ob er seinen Antrag darauf stellen wollte, daß der Antrag in die Schrift ausgenommen würde. — Nachdem vomHrn. v. Biedermann dies bejaht worden war, ersucht der Präsident Herr v. Biedermann seinen Antrag zu wiederho len, wie er ihn in die Schrift ausgenommen zu sehen wünsche. v. Biedermann: Mein Antrag geht dahin, daß die hohe Staatsregierung gebeten werden möchte, die verschiedenen Gesetz gebungen, sowohl in juridischer als besonders in polizeilicher Be ziehung revidiren zu lassen, damit künftig nicht so viel Eide bei unbedeutenden Veranlassungen geschworen werden, wie es zeither der Fall gewesen ist, und daß die obrigkeitlichen Be hörden angewiesen werden möchten, die Eidesleistungen mit angemessenem Feierlichkeiten vorzunehmen, als es bis jetzt häufig der Fall gewesen ist. Präsident: Die Kammer hat den Antrag des De putaten vernommen, was in die Schrift ausgenommen werden soll, und ich richte die Frage an die Kammer: Ob sie diesen Antrag unterstütze? Dies geschieht aus reichend. ».Biedermann: Ich hatte mir vorhin das Wort er beten, um nur die Bemerkung zu machen, daß ich keines wegs in Abrede stelle, daß Fälle des Meineids vorkommen, wo das menschliche Gefühl gegen die Bestrafung desselben mit Zuchthaus sich auflehnt. Diese Fälle würden sich aber zum größten Theil unter den ziemlich weiten Begriff der tz. 176. sub- sumiren lassen, oder sie werden auf dem Wege der Begnadi gung Erledigung finden, und so wi»d der Fall einer zu harten Bestrafung nicht leicht eintreten. Referent Prinz Johann: Da die Debatte sich zum Schluß neigt, so will ich mir das Wort erbitten. Es ist dem Deputations-Gutachten hauptsächlich eingehalten worden, daß dasselbe einen ganz andern Gesichtspunct des Meineides auf stelle, als der Gesetzentwurf. Der Gesichtspunct, welcher bei Bestimmung des Meineides zu nehmen ist, ist aber sehr zusammengesetzt, theils ein politischer, theils ein religiöser, und er muß in jeder Hinsicht ins Auge gefaßt werden, wenn man ihn richtig beurtheilen will; in politischer Hinsicht, in sofern als der Eid das Mittel zur Erforschung der Wahrheit und sonach das mächtigste Bindemittel der menschlichen Ge sellschaft ist. In sofern also betrachte ich den Meineid als ein großes Verbrechen, das von vieler Verworfenheit zeigt. Hier aus erhellt dessen hohe Wichtigkeit. Aus dem politischen Ge sichtspunkte betrachtet möchte ich ihn vergleichen mit dem Münzverbrechen. Wie die Münze im Verkehr ist, so ist es der Eid in rechtlicher Beziehung; jene muß mit dem Stempel des Staats versehen sein, und ihre Verfälschung wird mit Zuchthaus bestraft. Wenn man nun die Münze so heilig ach tet, so dünkt mir die gerichtliche Versicherung, welche bei dem Namen des Allerhöchsten geleistet wird, doch auch eines ähnlichen Schutzes würdig zu sein. Es ist ferner dem Deputations-Gutachten entgegnet worden, es gäbe Fälle, welche eine mildere Beurtheilung zulassen; indessen nach mei ner Ansicht wäre mir es doch lieber, in solchen Fällen die Be gnadigung eintreten zu lassen, als im Gesetz auszudrücken, daß eine nicht entehrende Strafe darauf gesetzt sei. Ferner ist entgegnet worden, daß der Meineid schwer zu beweisen sek, und man deshalb eine mildere Strafe eintreten lassen müsse, damit der Richter ihn nicht ganz frei spreche. Indessen wird das nicht der Fall sein; denn ist der Richter nicht überzeugt, so wird er nur auf den leichtsinnigen Eid erkennen, und das wäre mir lieber. Ferner ist entgegnet worden, die tztz. 172. und 176. flössen in einander. Das kann ich nicht zugestehen; beide Paragraphe enthalten üolns und culpa, und zwischen beiden Vergehen ist ein Unterschied. Wenn endlich Herr v. Biedermann einen Antrag gemacht hat auf Revision der Ge setze, so bin ich zwar vollkommen mit ihm darüber einverstan den; ich habe mich aber deshalb nicht dafür erhoben, weil ich glaube, daß die Versicherung, welche der Herr Staatsmi nister gegeben hat, vollkommen genüge. Besonders diesen Gegenstand vorzunehmen, ihn zu einem besonder» Zusatz zu ma chen, das würde sehr weitläufig sein. Wenn das bei den ein zelnen Gesetzen, bei der Civilprozeßordnung, bei der Crimi- nalprozeßordnung oder andern und spätern Gesetzen berücksich tigt wird, so wird die Versicherung des Herrn Staatsmini sters vollkommen genügen, umsomehr, da noch auf diesem Landtage eine Mittheilung an die Stände gelangt. Der An trag scheint mir daher, obschon ich ihn seinem Sinne nach für angemessen halte, jetzt überflüssig. Ich kann also nur für das Deputations-Gutachten stimmen und muß mich also ge gen den Gesetzentwurf und gegen den Antrag des Hrn. Dom herrn v. Günther erklären. Graf Einsiedel: Ich wünschte jedenfalls, daß die Individualität des Sachwalters in Bezug auf die Heiligkeit des Eides mit berücksichtigt würde. Die Fälle kommen größ- tcntheils vor, daß zwischen dem Sachwalter und Klienten eine Besprechung darüber stattsindet. Dieses Mittel würde also vor allen Dingen anzuwenden sein. Wenn die Eidesleistung ausgemacht ist zwischen dem Klienten und Sachwalter, so ist das Zurückgehen eine große Schwierigkeit. Präsiden t: Ich glaube, dieDebatte über diesen Gegen-
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