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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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men worden ist, auch ergeben, daß dieser Gegenstand damals bei läufig berührt worden ist. Die Aufgabe der Staatsregierung und der Deputation war, sich davon zu unterrichten, ob wirklich ein solcher Agioanspruch für früher in andern Münzsorten einge liehenen Capitalien vorhanden sei. Es ist dieser Gegenstand in genaue Berathung genommen worden, es sind darüber in den Verhandlungen mit den ständischen Deputationen Grundsätze festgestellt worden, in Folge dessen sind aus den verschiedenen fünf Steuer- oder Schuldbezirken die Dokumente darüber ein gegangen, sie sind an den ständischen Ausschuß über das Staats schuldenwesen gelangt, und es ist in Uebereinstimmung mit dem selben und dem Finanzministerium der Grundsatz festgestellt wor den, diese Agiovergütung zu gewähren, da ohne dieselbe eine Vereinigung nicht zu treffen war, und so dieser Gegenstand mit der Summe von nicht vielmehr als 9000 Thlr. erledigt wor den ist. Präsident: Es fragt sich ob der Antragsteller sich über zeugt halt, daß sein Antrag als erledigt anzusehen sei, sonst würde ich die Frage über Annahme desselben zu stellen haben. Abg. Eisenstuck: Ich kann von meinem Anträge nicht zurückgehen, um so mehr, da ein Mitglied der Deputation selbst erwähnt, daß es sich des Gegenstandes nicht mehr genau erin nern könnte. Ich kann nicht annehmen, daß das verehrte Mit glied nicht aus dem Gedächtniß die früheren Detail's hatte sub- meditiren können, ich muß also annehmen, daß der Deputation nicht vollständig vorgelegen hat, was ihr hättte wünschenswerth sein müssen. So zuversichtlich mein Vertraun als Mensch zu den Zusicherungen derStaatsregierung ist, so ist der Abg. Eisen stuck doch einer andern Ueberzeugung, er darf sich nicht von der Verpflichtung trennen, daß mein Auge nichts für wahr annimmt, was es nicht selbst geschaut hat; deshalb muß ich den Antrag wiederholen, daß der Kammer diese Protokolle vorgelegt werden. Dieser Antrag ist um so wichtiger, da mein Bestreben dahin ge richtet ist, daß zwischen den Erblanden und der Oberlausitz das beste Einverständniß sich befestige, bekräftige und erhalten möge; allein die Erfahrung aller Zeiten hat gelehrt, daß, wenn zwei Staaten in einen Verband treten, immer das schwierigste sei: die Uebernahme und Ausgleichung der Schulden. Wir haben es in neuerer Zeit gesehen, daß zwei Reiche auseinander gefallen sind, und weshalb, weil die Schulden nicht richtig übernommen wordm waren, deshalb ist es eine Grundbedingung der sichern und festem Vereinigung unsers Vaterlandes, daß unsere Schul den genau regulirt sind nach dem Grundsätze der Gerechtigkeit, und die Kammer darüber feste Gewißheit habe. Deshalb kann ich mich von meinem Anträge nicht trennen, und muß den Be schluß der Kammer überlassen. Secr. Richter: Ich habe bereits vorhin erwähnt, wie die Deputation bei Berathung und Beurtheilung dieses Gegenstan des verfahren sei, sie hat angenommen, daß die Schuld genau repartirt sei. Die vorige Standeversammlung hatte dem Abg. Sachße Vollmacht ertheilt, bei der Abrechnung in ihren Namen gegenwärtig zu sein, und einen Abschluß zu vollziehen. Der Abg. Sachße hat nun der Deputation versichert, daß die Ange legenheit, worüber jetzt gesprochen wird, wirklich so und nicht anders zum Abschluß gebracht werden kann. Die Deputation hat nicht geglaubt noch einen schriftlichen Beweis fordern zu müssen, sondern ihm Vertrauen geschenkt. Wenn sich der An tragsteller dabei beruhigt, so wird die Deputation noch das Nä here schriftlich mittheilen, wenn er ihr bis zur nächsten Sitzung Zeit lasse, es wird dann gar nicht der Abstimmung bedürfen. Abg. Eisen stuck: Ich habe die Erklärung meines geehr ten Freundes, des Secr. Richter, allerdings dankbar anzuneh- men, aber sie entspricht nicht vollständig meinem Anträge. Mein Antrag ist auf Vorlage der Protokolle gerichtet, wie sie bei der Deputation ausgenommen worden sind, dies ist die Nachwei sung, die ich beantrage und die einzige Bedingung, unter wel cher ich mich beruhigen werde, wenn ich in den Protokollen, was ich erwarte, darüber die Gewißheit finde, worüber ich bis jetzt noch im Ungewissen schwebe. Präsident; Ich habe deshalb die Frage an die Kammer zu stellen: ob sie geneigt ist, den Antrag des Abg. Eisenstuck, daß, bevor über den Punkt 3. des Deputationsbcrichts ein Be schluß gefaßt wird, der Kammer die Protokolle über die Ver einigung der Schulden der Erblande und der Oberlausitz vorge legt werden, anzunehmen ? Wird einstimmig bejaht. Der Präsident bemerkt hierauf, daß die abgelaufene Zeit ihn verhindere, kn der Berathung über die Gegenstände, welche noch auf der Tagesordnung seien, weiter vorschreiten zu lassen. Er schließt daher die Sitzung halb 2 Uhr, und setzt die nächste auf morgen, den 29sten November um 10 Uhr fest, in dem er der Kammer noch anzeigt, daß auf der morgenden Ta gesordnung der Bericht der 2. Deputation der H. Kammer über den Entwurf zu den provisorischen Steuer- und Abgaben-Ge setze für das Jahr 1837 und der Bericht der 3. Deputation über das Decret der Staatsregierung die Staatslotterie betreffend, stehe, und wenn der Eisenstucksche Antrag feine Erledigung ge funden haben werde, in der Berathung, das Staatsschuldenwe sen betreffend, weiter fortgefahren werden könne. Druck und Papier von B G Teubner m Dresden Mit der Redaktion beauftragt: Major v. Brause, Vr. Gretschel-
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